Rechtsprechung
   ArbG Mainz, 05.07.2005 - 1 Ca 2660/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,65069
ArbG Mainz, 05.07.2005 - 1 Ca 2660/01 (https://dejure.org/2005,65069)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 05.07.2005 - 1 Ca 2660/01 (https://dejure.org/2005,65069)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 1 Ca 2660/01 (https://dejure.org/2005,65069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,65069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - 5 Ta 208/05

    Prozesskostenhilfebeiordnung

    Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 05.07.2005 - 1 Ca 2660/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Gemäß Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 13.12.2001 - 1 Ca 2660/01 - (Bl. 31 f. d. A.) war der Klägerin gemäß § 11 a ArbGG Rechtsanwalt E. ohne Ratenzahlungsverpflichtung beigeordnet worden.

    Mit dem Beschluss vom 05.07.2005 - 1 Ca 2660/01 - (Bl. 29 ff. des PKH-Beiheftes zu - 1 Ca 2660/01 -) änderte das Arbeitsgericht die im Beschluss vom 13.12.2001 - 1 Ca 2660/01 - getroffene Zahlungsbestimmung dahingehend ab, dass die Klägerin ab dem 01.08.2005 monatliche Raten in Höhe von 30, 00 EUR zu zahlen hat.

    Gegen den ihr am 08.07.2005 zugestellten Beschluss vom 05.07.2005 - 1 Ca 2660/01 - legte die Klägerin mit dem Schriftsatz vom 17.07.2005 am 18.07.2005 Beschwerde ("bzw. Erinnerung") ein und begründete diese zugleich.

    Aus diesem Grunde ist es jedenfalls im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Arbeitsgericht im Beschluss vom 05.07.2005 - 1 Ca 2660/01 - eine Zahlungsbestimmung dahingehend vorgenommen hat, dass die Klägerin ab dem 01.08.2005 monatliche Raten in Höhe von 30, 00 EUR zu zahlen hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht