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   ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17   

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ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17 (https://dejure.org/2018,4820)
ArbG Essen, Entscheidung vom 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17 (https://dejure.org/2018,4820)
ArbG Essen, Entscheidung vom 08. März 2018 - 1 Ca 2868/17 (https://dejure.org/2018,4820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Urlaubsansprüche im Blockmodell der Altersteilzeit auch in der Freistellungsphase?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13

    Altersteilzeit - Urlaub

    Auszug aus ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17
    Wegen der Vorleistung des Arbeitnehmers während der Arbeitsphase erhält der Arbeitnehmer daher während der Dauer des Altersteilzeitvertrages in der Summe den Urlaub, der seiner Vorleistung während der Arbeitsphase entspricht, und zwar nicht zeitlich versetzt und während der Arbeitsphase für die spätere Freistellungsphase angespart, sondern allein während der Arbeitsphase (LAG Hessen 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 - vgl. auch Schaub/Vogelsang, ArbR-Hdb, 13. Aufl., § 83, Rdnr. 32).

    Aus diesem Grund können während der Freistellungsphase Urlaubsansprüche auch gar nicht erfüllt werden (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 -, ; LAG Hessen 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 -, BeckRS 2013, 72569).".

    Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die regelmäßig an weniger Arbeitstagen einer Woche als ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beschäftigt sind, haben entsprechend der Zahl der für sie maßgeblichen Arbeitstage ebenso Anspruch auf Erholungsurlaub wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (vgl. ErfK/ Gallner, § 3 BurlG, § 3, Rn. 13 ff.; LAG Heesen 27.05.2013 -17 Sa 93/13 -, BeckRS 2013, 72569).

    Die Urlaubsdauer für den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit wird nicht gekürzt, sondern entsprechend dem Arbeitszeitmodell angepasst (vgl. LAG Hessen vom 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 - LAG Saarland vom 22.07.2015 - 1 Sa 39/15 - beck.online).

    Insoweit hat bereits das LAG Hessen in seinem Urteil vom 27.05.2013 (17 Sa 93/13 - beck-online) ausgeführt, dass bei einem Blockmodell der Übergang von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis bereits zu Beginn der Altersteilzeit erfolge.

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16

    Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung

    Auszug aus ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17
    Denn maßgeblich für den Beendigungszeitpunkt ist nicht die Verpflichtung zur tatsächlichen Arbeitsleistung, sondern die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d.h. des ATZ-Vertrages (vgl. BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - BAG vom 16.10.2012 - 9 AZR 234/11; BAG vom 10.05.20115 - 9 AZR 196/04 - LAG Düsseldorf vom 15.11.2016 - 14 Sa 541/16 - beck-online).

    Die Berechnung des zu zahlenden Entgelts erfolgt zeitversetzt (vgl. BAG vom 11.04.2006 - 9 AZR 369/05 - BAG vom 04.10.2005 - 9 AZR 449/04 - LAG Düsseldorf vom 15.11.2016 - 14 Sa 541/16 - beck-online).

    Insoweit hat das LAG Düsseldorf in seinem Urteil vom 15.11.2016 (14 Sa 541/16 BeckRS 2016, 112809, beck-online)) ausgeführt:.

    Die Minderung des Jahresurlaubs des Teilzeitbeschäftigten entsprechen seiner Arbeitszeit im Vergleich zu eine Vollzeitbeschäftigten ist sachlich gerechtfertigt (LAG Düsseldorf vom 15.11.2016 a.a.O.).

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17
    Denn maßgeblich für den Beendigungszeitpunkt ist nicht die Verpflichtung zur tatsächlichen Arbeitsleistung, sondern die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d.h. des ATZ-Vertrages (vgl. BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - BAG vom 16.10.2012 - 9 AZR 234/11; BAG vom 10.05.20115 - 9 AZR 196/04 - LAG Düsseldorf vom 15.11.2016 - 14 Sa 541/16 - beck-online).

    Damit stellt die Zeit der Freistellungsphase keinen Sonderurlaub dar, in dem beide Hauptleistungspflichten ruhen, sondern es handelt sich um ein Teilzeitarbeitsverhältnis, in welchem die Arbeitsleistung - im Gegensatz zur Entgeltpflicht - ungleichmäßig verteilt ist (vgl. auch BAG vom 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - unter II.2.a) der Gründe; BAG vom 06.05.2014 - 9 AZR 678/12 - zur Voraussetzung der Suspendierung "wechselseitiger Hauptpflichten").

    Aus diesem Grund können während der Freistellungsphase Urlaubsansprüche auch gar nicht erfüllt werden (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 -, ; LAG Hessen 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 -, BeckRS 2013, 72569).".

  • LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15

    Urlaubsanspruch im Altersteilzeitarbeitsverhältnis - § 7 AltTZTV

    Auszug aus ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17
    Deshalb sind die Umrechnungsgrundsätze, die das Bundesarbeitsgericht für Teilzeitarbeitsverhältnisse entwickelt hat, auf das Blockmodell im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses als Ganzes entsprechend anwendbar (LAG Saarland 22.07.2015 - 1 Sa 39/15 -, BeckRS 2015, 72674; LAG Hessen).".

    Die Urlaubsdauer für den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit wird nicht gekürzt, sondern entsprechend dem Arbeitszeitmodell angepasst (vgl. LAG Hessen vom 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 - LAG Saarland vom 22.07.2015 - 1 Sa 39/15 - beck.online).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04

    Altersteilzeit - Urlaubsabgeltung - Freistellungsphase

    Auszug aus ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17
    Denn maßgeblich für den Beendigungszeitpunkt ist nicht die Verpflichtung zur tatsächlichen Arbeitsleistung, sondern die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d.h. des ATZ-Vertrages (vgl. BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - BAG vom 16.10.2012 - 9 AZR 234/11; BAG vom 10.05.20115 - 9 AZR 196/04 - LAG Düsseldorf vom 15.11.2016 - 14 Sa 541/16 - beck-online).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17
    Die Berechnung des zu zahlenden Entgelts erfolgt zeitversetzt (vgl. BAG vom 11.04.2006 - 9 AZR 369/05 - BAG vom 04.10.2005 - 9 AZR 449/04 - LAG Düsseldorf vom 15.11.2016 - 14 Sa 541/16 - beck-online).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Auszug aus ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17
    Die Berechnung des zu zahlenden Entgelts erfolgt zeitversetzt (vgl. BAG vom 11.04.2006 - 9 AZR 369/05 - BAG vom 04.10.2005 - 9 AZR 449/04 - LAG Düsseldorf vom 15.11.2016 - 14 Sa 541/16 - beck-online).
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Auszug aus ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17
    Damit stellt die Zeit der Freistellungsphase keinen Sonderurlaub dar, in dem beide Hauptleistungspflichten ruhen, sondern es handelt sich um ein Teilzeitarbeitsverhältnis, in welchem die Arbeitsleistung - im Gegensatz zur Entgeltpflicht - ungleichmäßig verteilt ist (vgl. auch BAG vom 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - unter II.2.a) der Gründe; BAG vom 06.05.2014 - 9 AZR 678/12 - zur Voraussetzung der Suspendierung "wechselseitiger Hauptpflichten").
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17
    Die insoweit maßgeblichen Grundsätze müssen daher aus den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes erst entwickelt werden (BAG 14.02.1991 - 8 AZR 97/990 -, , NZA 1991, 777).
  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11

    Altersteilzeit im Blockmodell - Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in

    Auszug aus ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17
    Denn maßgeblich für den Beendigungszeitpunkt ist nicht die Verpflichtung zur tatsächlichen Arbeitsleistung, sondern die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d.h. des ATZ-Vertrages (vgl. BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - BAG vom 16.10.2012 - 9 AZR 234/11; BAG vom 10.05.20115 - 9 AZR 196/04 - LAG Düsseldorf vom 15.11.2016 - 14 Sa 541/16 - beck-online).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2018 - 6 Sa 272/18

    Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.03.2018 - AZ: 1 Ca 2868/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17 - abzuändern und.

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2018 - 9 Sa 22/18

    Urlaubsansprüche während Freistellungsphase - Wertguthabenkonto -

    cc) Es kann offenbleiben, ob überhaupt eine Zwölftelung von Urlaubsansprüchen in der Blockphase bei der Altersteilzeit zulässig ist (vgl. zum Meinungsstand: Mattl/Karst in: Schlewing/Hennsler/Schipp/Schnitker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, 30. Lieferung 05.2018 Teil 21 B, Rn. 121 ff; Hamann, Urlaubsabgeltung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis, Anmerkung zu ArbG Essen 8. März 2018 - 1 Ca 2868/17 - juris ; LAG Düsseldorf 15. November 2016 - 14 Sa 541/16 - LAG Saarbrücken 22. Juli 2015 - 1Sa 39/15; LAG Frankfurt 12. Juli 2016 - 8 Sa 463/16 - im Revisionsverfahren wurde dieses Urteil durch Anerkenntnisurteil des BAG vom 27. Februar 2018 - 9 AZR 247/17 - aufgehoben).
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   ArbG Aachen, 01.03.2018 - 1 Ca 2868/17   

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