Rechtsprechung
   ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3023/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24847
ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3023/07 (https://dejure.org/2007,24847)
ArbG Köln, Entscheidung vom 23.08.2007 - 1 Ca 3023/07 (https://dejure.org/2007,24847)
ArbG Köln, Entscheidung vom 23. August 2007 - 1 Ca 3023/07 (https://dejure.org/2007,24847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,24847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortgeltung von tarifrechtlichen Normen nach einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang auch im Verhältnis zwischen neuem Betriebsinhaber und Arbeitnehmer; Normative Geltung eines Tarifvertrags nach Betriebsübergang im Hinblick auf den neuen Betriebsinhaber; Folgen ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99

    Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt

    Auszug aus ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3023/07
    Für den insoweit vergleichbaren Fall des Verbandsaustritts des Arbeitgebers hat das BAG angenommen, die dynamische Verweisung eines Tarifvertrages auf einen anderen Tarifvertrag erfasse keine Änderungen des in Bezug genommenen Tarifvertrages, die nach dem Verbandsaustritt wirksam werden (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - NZA 2001, 453) .
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3023/07
    Der nicht tarifgebundene Betriebsübernehmer hätte keine Möglichkeit, sich von der faktisch zwingenden Wirkung künftiger Tarifentwicklungen durch Verbandsaustritt oder durch Kündigung des Firmentarifvertrags zu lösen (BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - NZA 2002, 517) .
  • LAG Nürnberg, 14.02.2006 - 6 Sa 603/05
    Auszug aus ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3023/07
    Die gleiche Differenzierung nehmen das LAG Nürnberg (6 Sa 603/05 - juris) und Kania (BB 2004, 665 mwN) vor.
  • LAG München, 12.07.2006 - 5 Sa 298/06

    Geltung tarifvertraglich vereinbarter Einmalzahlung nach Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3023/07
    Nach Auffassung des LAG München (5 Sa 298/06 - juris) ist im Rahmen des § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB zwischen Normen, die bereits fest im Tarifvertrag vereinbart sind und somit keinen Spielraum lassen, und solchen, die einen Spielraum lassen, zu differenzieren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht