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   ArbG Duisburg, 19.02.2009 - 1 Ca 3082/08   

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https://dejure.org/2009,4243
ArbG Duisburg, 19.02.2009 - 1 Ca 3082/08 (https://dejure.org/2009,4243)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 19.02.2009 - 1 Ca 3082/08 (https://dejure.org/2009,4243)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 1 Ca 3082/08 (https://dejure.org/2009,4243)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung eines vorgelagerten Praktikums auf die viermonatige Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses bei dazwischenliegender Pause von zwei Monaten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Praktikum vor Berufsausbildung verkürzt nicht die Probezeit

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Probezeit: Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Praktikum und Probezeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Probezeit wird nicht durch Praktikum verkürzt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berufsausbildung - Keine Probezeitverkürzung durch Praktikum!

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Probezeit: Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Verkürzung der Ausbildungs-Probezeit durch vorangegangenes Praktikum

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Volle Probezeit trotz Vorpraktikums

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt Probezeit nicht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 127/04

    Berufsausbildung - Kündigung während der Probezeit

    Auszug aus ArbG Duisburg, 19.02.2009 - 1 Ca 3082/08
    Ein vorgelagertes Arbeitsverhältnis schließt dagegen jedenfalls die Vereinbarung einer Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis nicht aus, was sich aus den unterschiedlichen Pflichten während eines Arbeitsverhältnisses und eines Ausbildungsverhältnisses ableitet (BAG vom 16.12.2004, 6 AZR 127/04, NJW 2005, S. 1678).
  • BGH, 29.03.1990 - VII ZR 240/88

    Nachholung einer Erklärung eines Bieters

    Auszug aus ArbG Duisburg, 19.02.2009 - 1 Ca 3082/08
    Soweit ein Praktikum unmittelbar vor Beginn der Ausbildungszeit stattgefunden hat, ist streitig, ob dieses als Ausbildungszeit und damit auf die Probezeit, angerechnet wird (zum Streitstand Erf./Komm., a.a.O., Rz. 2 mit Verweis auf Arbeitsgericht Wetzlar vom 24.10.1989, DB 1990, S. 1280, andere Auffassung: LAG BE vom 12.10.1998, LAGE BBiG, § 13 Nr. 2).
  • ArbG Paderborn, 13.03.2014 - 1 Ca 1895/13

    Kündigung, Berufsausbildungsverhältnis, Praktikum, Anrechnung

    Der Praktikant soll den Beruf ohne die Lernverpflichtungen eines Auszubildenden kennenlernen (vgl. hierzu Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 19. Februar 2009 - 1 Ca 3082/08; auch BAG NJW 2005, 1678).
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