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   ArbG Verden, 06.05.2014 - 1 Ca 35/13   

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ArbG Verden, 06.05.2014 - 1 Ca 35/13 (https://dejure.org/2014,10006)
ArbG Verden, Entscheidung vom 06.05.2014 - 1 Ca 35/13 (https://dejure.org/2014,10006)
ArbG Verden, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 1 Ca 35/13 (https://dejure.org/2014,10006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen

  • hensche.de

    Massenentlassungsanzeige, Geschäftsführer: Massenentlassungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • esche.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer und Praktikanten als Arbeitnehmer im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der "unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff": Muss ein Fremdgeschäftsführer mit dem Betriebsrat über seine eigene Entlassung konsultieren?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2064
  • NZA 2014, 665
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus ArbG Verden, 06.05.2014 - 1 Ca 35/13
    Dieses kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer, Ort und sonstige Modalitäten der Tätigkeit betreffen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG, Urteil vom 26.5.1999 - 5 AZR 664/98 - NZA 1999, 987).

    Werden dem "Geschäftsführer" derart intensive Beschränkungen gemacht, dass er in eine persönliche Abhängigkeit zur Gesellschaft gerät, werden ihm also insbesondere detaillierte Vorgaben im Hinblick auf Ort, Zeit und Art seiner Leistungserbringung gemacht, so ist er nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts trotz seiner nominellen Stellung als Geschäftsführer rechtlich als Arbeitnehmer zu behandeln (vgl. BAG, Urteil vom 26.5.1999 - 5 AZR 664/98 - NZA 1999, 987 m.w.N.).

  • BGH, 10.05.2010 - II ZR 70/09

    Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers: Vertragsvereinbarung der Anwendung

    Auszug aus ArbG Verden, 06.05.2014 - 1 Ca 35/13
    Der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ist Dienstvertrag in Gestalt eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 611 ff, 675 BGB; vgl. nur BGH, Urteil vom 10.5.2010 - II ZR 70/09, NJW 2010, 2343).

    Er ist nach ganz herrschender Meinung nicht Arbeitsvertrag und der Geschäftsführer ist grundsätzlich kein Arbeitnehmer (BGH, Urteil vom 8.1.2007 - II ZR 267/05, DB 2007, 1072; Urteil vom 10.5.2010 - II ZR 70/09, NJW 2010, 2343; ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

    Auszug aus ArbG Verden, 06.05.2014 - 1 Ca 35/13
    Mit Urteil vom 11.11.2010 - C-232/09 - Danosa (im Folgenden: "Danosa") hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Auslegung der Richtlinie 92/85 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz entschieden, dass die Arbeitnehmereigenschaft eines Mitglieds der Unternehmensleitung einer Kapitalgesellschaft, das dieser gegenüber Leistungen erbringt und in sie eingegliedert ist, zu bejahen ist, wenn es seine Tätigkeit für eine bestimmte Zeit nach der Weisung oder unter der Aufsicht eines anderen Organs dieser Gesellschaft ausübt und als Gegenleistung für die Tätigkeit ein Entgelt erhält.
  • EuGH, 18.01.2007 - C-385/05

    Confédération générale du travail u.a. - Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und

    Auszug aus ArbG Verden, 06.05.2014 - 1 Ca 35/13
    Mit Urteil vom 18.1.2007 - C-385/05 - CGT, Slg 2007, I-611-652, hat der Gerichtshof der Europäischen Union ausgeführt, dass Artikel 1 Abs. 1 Buchstabe a der Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern - und sei es zeitweilig - bei der in dieser Vorschrift vorgesehenen Berechnung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt lässt.
  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 267/05

    Rechtsfolgen der Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG für das

    Auszug aus ArbG Verden, 06.05.2014 - 1 Ca 35/13
    Er ist nach ganz herrschender Meinung nicht Arbeitsvertrag und der Geschäftsführer ist grundsätzlich kein Arbeitnehmer (BGH, Urteil vom 8.1.2007 - II ZR 267/05, DB 2007, 1072; Urteil vom 10.5.2010 - II ZR 70/09, NJW 2010, 2343; ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
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