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ArbG Ludwigshafen, 19.06.2008 - 1 Ca 351/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 19.06.2008 - 1 Ca 351/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 9 Ta 173/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 9 Ta 173/08
Zwangsvollstreckung: Festsetzung und Beitreibung von Zwangsgeld
Die Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 19.06.2008, Az.: 1 Ca 351/07 - wird auf Kosten des Schuldners zurückgewiesen.Auf Antrag der Klägerin setzte das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein mit Beschluss vom 19.06.2008, Az.: 1 Ca 351/07, gegen den Schuldner (Beklagten) zur Erzwingung der genannten Verpflichtung aus dem Vergleich ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500, EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Zwangshaft fest.