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ArbG Herne, 06.06.2001 - 1 Ca 3631/00 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Herne, 06.06.2001 - 1 Ca 3631/00
- LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01
- BAG, 09.07.2003 - 2 AZR 305/02
- BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02
Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 6. Juni 2001 - 1 Ca 3631/00 - abgeändert. - LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01
Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs des Betriebsrates
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 06.06.2001 - 1 Ca 3631/00 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 06.06.2001 - 1 Ca 3631/00 -, welches der Beklagten am 16.07.2001 zugestellt worden ist, unter Berücksichtigung des Berichtigungsbeschlusses des Arbeitsgerichts Herne vom 08.08.2001 - 1 Ca 3631/00 - abzuändern und unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 25.04.2001 die Klage insgesamt abzuweisen.