Weitere Entscheidung unten: ArbG Reutlingen, 05.01.1993

Rechtsprechung
   ArbG Bremen-Bremerhaven, 24.09.1992 - 1 Ca 378/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,39515
ArbG Bremen-Bremerhaven, 24.09.1992 - 1 Ca 378/92 (https://dejure.org/1992,39515)
ArbG Bremen-Bremerhaven, Entscheidung vom 24.09.1992 - 1 Ca 378/92 (https://dejure.org/1992,39515)
ArbG Bremen-Bremerhaven, Entscheidung vom 24. September 1992 - 1 Ca 378/92 (https://dejure.org/1992,39515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,39515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   ArbG Reutlingen, 05.01.1993 - 1 Ca 378/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,15084
ArbG Reutlingen, 05.01.1993 - 1 Ca 378/92 (https://dejure.org/1993,15084)
ArbG Reutlingen, Entscheidung vom 05.01.1993 - 1 Ca 378/92 (https://dejure.org/1993,15084)
ArbG Reutlingen, Entscheidung vom 05. Januar 1993 - 1 Ca 378/92 (https://dejure.org/1993,15084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,15084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1012 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10

    Kündigung und Religionsfreiheit - "Jesus hat sie lieb"

    Ungeachtet der Frage, ob ein Arbeitnehmer bei Ausübung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit für sich in Anspruch nehmen darf, zielgerichtet für seinen Glauben zu werben (verneinend ArbG Reutlingen, Urteil vom 05.01.1993 - 1 Ca 378/92 = BB 1993, 1012 LS), hat der Kläger im vorliegenden Fall jedenfalls keine Gründe plausibel gemacht, die dazu führen könnten, dass bei der Ausübung ihres Direktionsrechts die Belange der Beklagten zurückstehen müssten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht