Rechtsprechung
ArbG Aachen, 21.04.2015 - 1 Ca 448/15 h |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zusätzlicher gesetzlicher Vergütungsanspruch nach dem Mindeslohngestz (MiLoG) für Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst; Gesetzeskonformität der tarifvertraglichen Bestimmungen zu Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Die Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst ist mit dem Mindestlohngesetz vereinbar
- arbeitsrecht-hessen.de
Die Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst ist mit dem Mindestlohngesetz vereinbar
- dgbrechtsschutz.de
Aus Mindestlohngesetz folgt kein zusätzlicher Vergütungsanspruch für Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst
- hensche.de
Mindestlohn, Bereitschaft
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Regelungen des TVöD-V zu Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst sind mindestlohnkonform
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- beck-blog (Kurzinformation)
Die Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst ist mit dem Mindestlohngesetz vereinbar
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Die eingeschränkte Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst ist mit dem MiLoG vereinbar
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Die Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst ist mit dem Mindestlohngesetz vereinbar
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Eingeschränkte Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst ist mit dem Mindestlohngesetz vereinbar
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst
- feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)
Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst sind nach dem Mindestlohngesetz gesetzeskonform
- bn-anwaelte.de (Kurzinformation)
§ 9 TVÖD-V mit MiLoG vereinbar
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Bereitschaftszeitvergütung im Rettungsdienst mit MiLoG vereinbar
- haufe.de (Kurzinformation)
Vergütung von Bereitschaftszeiten mit Mindestlohngesetz vereinbar
- heuking.de (Kurzinformation)
Eingeschränkte Vergütung von Bereitschaftszeiten mit Mindestlohngesetz Vereinbar
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Neues zum MiLoG
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst ist mit Mindestlohngesetz vereinbar - Tarifvertraglichen Bestimmungen zu Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst sind auch nach dem Mindestlohngesetz gesetzeskonform
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Eingeschränkte Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst mit Mindestlohngesetz vereinbar
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 21.04.2015 - 1 Ca 448/15
- LAG Köln, 15.10.2015 - 8 Sa 540/15
- BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15
Papierfundstellen
- DB 2015, 1785
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07
Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter
Auszug aus ArbG Aachen, 21.04.2015 - 1 Ca 448/15
Die Ausführungen des BAG in der Entscheidung vom 24.09.2008, 10 AZR 669/07, zur Zulässigkeit eines solchen tarifvertraglichen Arbeitszeitmodells seien auch nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes nicht überholt. - BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12
Mindestentgelt in der Pflegebranche
Auszug aus ArbG Aachen, 21.04.2015 - 1 Ca 448/15
Er vertritt unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2014, 5 AZR 1101/12, die Ansicht, Bereitschaftszeiten seien wie (Voll-) Arbeitszeit zu vergüten.
- LAG Köln, 15.10.2015 - 8 Sa 540/15
Vergütungspflicht des Arbeitgebers für Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 21.04.2015 - 1 Ca 448/15 h - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. - ArbG Aachen, 25.08.2015 - 3 Ca 466/15
Vergütung von Bereitschaftszeiten von Beschäftigten im Rettungsdienst als …
Auch nach Auffassung der erkennenden Kammer unterliegt eine derartige tarifvertragliche Regelung in ihrer Zulässigkeit auch nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes keinerlei Bedenken (ebenso bereits die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Aachen in einem Parallelverfahren, Urteil vom 21.04.2015 - 1 Ca 448/15 - juris).