Weitere Entscheidung unten: ArbG Oldenburg, 16.02.2010

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   ArbG Bonn, 08.10.2009 - 1 Ca 474/09   

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https://dejure.org/2009,33467
ArbG Bonn, 08.10.2009 - 1 Ca 474/09 (https://dejure.org/2009,33467)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 08.10.2009 - 1 Ca 474/09 (https://dejure.org/2009,33467)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 1 Ca 474/09 (https://dejure.org/2009,33467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Fall des Betriebsübergangs, Zustandekommen einer Tarifeinigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 613a BGB, § 4 TVG
    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel im Fall des Betriebsübergangs, Zustandekommen einer Tarifeinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Tarifvertrages der Deutschen Telekom AG bei Betriebsübergang auf rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 25.03.2009 - 9 Sa 1148/08

    Bezugnahmeklausel; Auslegung; Betriebsübergang; Tarifsukzession;

    Auszug aus ArbG Bonn, 08.10.2009 - 1 Ca 474/09
    Dabei schließt sich die Kammer der Auslegung des Landesarbeitsgerichts Köln hinsichtlich einer gleichlautende Bezugnahmeklausel in einem Arbeitsvertrag an (vgl. Urteil vom 25. März 2009, 9 Sa 1148/08 ).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus ArbG Bonn, 08.10.2009 - 1 Ca 474/09
    Damit kann auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerks auf ein Arbeitsverhältnis Gegenstand einer Feststellungsklage sein ( BAG, 22. Oktober 2008, 4 AZR 784/07, Juris ).
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Auszug aus ArbG Bonn, 08.10.2009 - 1 Ca 474/09
    Dieser bezweckt den Schutz vor einer Veränderung des Arbeitsvertragsinhalts im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang ohne sachlichen Grund ( vgl. BAG, 19. März 2009, 8 AZR 722/07, Juris ).
  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 66/10

    Bezugnahmeklausel - ergänzende Vertragsauslegung - Überleitungstarifvertrag

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 08.10.2009 - AZ: 1 Ca 474/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bonn vom 8. Oktober 2009 - 1 Ca 474/09 - festzustellen, dass auf das Arbeitsverhältnis des Klägers die Tarifverträge der D T AG (Tarifstand: 30. November 2008) Anwendung finden.

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 657/10

    Betriebsübergang - "im Zeitpunkt des Übergangs

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 8. Oktober 2009 - 1 Ca 474/09 - abgeändert.
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   ArbG Oldenburg, 16.02.2010 - 1 Ca 474/09   

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ArbG Oldenburg, 16.02.2010 - 1 Ca 474/09 (https://dejure.org/2010,40310)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 16.02.2010 - 1 Ca 474/09 (https://dejure.org/2010,40310)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 1 Ca 474/09 (https://dejure.org/2010,40310)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 16. Februar 2010 - 1 Ca 474/09 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 203, 13 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. August 2009 zu zahlen.
  • LAG Niedersachsen, 14.09.2010 - 13 Sa 462/10

    Widerruf; Privatnutzung

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 16.02.2010, 1 Ca 474/09, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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