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ArbG Koblenz, 12.03.2004 - 1 Ca 4920/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 12.03.2004 - 1 Ca 4920/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2004 - 5 Sa 389/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2004 - 5 Sa 389/04
Sonderzahlung - Gehaltserhöhung - Ausschlussfrist
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des ArbG Koblenz vom 12.03.2004 - 1 Ca 4920/03 - teilweise, nämlich in der Kostenentscheidung sowie hinsichtlich der Entscheidung über die Zahlungsanträge, wie folgt abgeändert (- wobei die Ziffer 1. des Urteilstenors vom 12.03.2004 - 1 Ca 4920/03 - unverändert bleibt):.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird - soweit von den vorstehenden Feststellungen nicht abweichend - gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des ArbG Koblenz vom 12.03.2004 - 1 Ca 4920/03 - (dort S. 3 ff. = Bl. 96 ff. d.A.).
Gegen das ihm am 10.05.2004 zugestellte Urteil vom 12.03.2004 - 1 Ca 4920/03 - hat der Beklagte am 21.05.2004 Berufung eingelegt und diese am 09.06.2004 begründet.
das am 12.03.2004 verkündete Urteil des ArbG Koblenz - 1 Ca 4920/03 - teilweise, nämlich bezüglich der Tenöre zu 2) und 3), abzuändern und die Klage insoweit abzuweisen.