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ArbG Hamburg, 21.06.2001 - 1 Ca 535/00 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 21.06.2001 - 1 Ca 535/00
- LAG Hamburg, 18.10.2001 - 5 Ta 16/01
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamburg, 18.10.2001 - 5 Ta 16/01
Erteilung einer Entgeltabrechnung als unvertretbare Leistung
1) Auf die Anschlussbeschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Juni 2001 (1 Ca 535/00) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Juni 2001 (1 Ca 535/00) wird zurückgewiesen.
gegen die Schuldnerin wegen Nichtvornahme der Erstellung einer Abrechnung über das Arbeitsverhältnis bis zum 31. Oktober 2000 und der Nicht-Vornahme der Erteilung eines einfachen Zeugnisses unter dem Ausstellungsdatum 31. Oktober 2001 gemäß gerichtlichem Vergleich des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. Februar 2001, Geschäftsnummer 1 Ca 535/00, ein Zwangsgeld festzusetzen und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Zwangshaft.
- LAG Hamm, 24.09.2004 - 10 Sa 826/04
Ordentliche Kündigung wegen Betriebsstilllegung Betriebsübergang beim …
Über die Wirksamkeit dieser Befristungen führten die Parteien einen Rechtsstreit beim Arbeitsgericht Herford - 1 Ca 535/00 -.