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ArbG Mannheim, 26.01.2006 - 1 Ca 557/05 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 26.01.2006 - 1 Ca 557/05
- ArbG Mainz, 23.05.2006 - 3 Ca 701/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 3 Sa 640/06
- BAG, 30.03.2007 - 5 AZN 365/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 3 Sa 640/06
Dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag - AGB-Kontrolle
Das Teil-Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 26.01.2006, Az.: 1 Ca 557/05 - bleibt mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die Beklagte zur Zahlung von weiteren 456, 50 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2004 abzüglich von 464, 81 EUR netto verurteilt wird.Mit dem genannten Teil-Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Mannheim, Az.: 1 Ca 557/05 vom 26.01.2006 ist die Beklagte verurteilt worden, an die Klägerin 2.218,19 EUR brutto nebst 4% Zinsen hieraus über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 31.12.2004 zu zahlen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 23.05.2006 - 3 Ca 701/06 - teilweise abzuändern und das Teil-Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 26.01.2006 - Az.: 1 Ca 557/05 - nur hinsichtlich eines Betrages in Höhe von 2.014,58 EUR brutto nebst Zinsen aufrecht zu erhalten und im Übrigen die Klage abzuweisen.