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ArbG Ludwigshafen, 15.10.2015 - 1 Ca 660/15 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 15.10.2015 - 1 Ca 660/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 139/16
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 139/16
Herausgabe- und Unterlassungsansprüche von Geschäftsunterlagen - Beweislast - …
Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 15. Oktober 2015, Az. 1 Ca 660/15, werden zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 15.10.2015, Az. 1 Ca 660/15, teilweise abzuändern und die Klage mit den Anträgen zu Ziff. 1) und Ziff. 3) abzuweisen, die Anschlussberufung der Klägerin zurückzuweisen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 15.10.2015, 1 Ca 660/15, teilweise abzuändern und dem Klageantrag zu Ziff. 4) wie folgt stattzugeben: Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr jeglichen Schaden zu ersetzen, den sie wegen einer Handlung, die nach Ziff. 3) zu unterlassen ist, erlitten hat oder noch erleiden wird.
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 SaGa 6/15
Einstweilige Verfügung - einseitige Erledigungserklärung
In dem von der Verfügungsklägerin angestrengten Hauptsacheverfahren (Az. 1 Ca 660/15), hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen am 15.10.2016 (Ziff. 3 des Tenors) folgendes Urteil verkündet:.