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   ArbG Reutlingen, 04.06.1996 - 1 Ca 73/96   

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https://dejure.org/1996,16184
ArbG Reutlingen, 04.06.1996 - 1 Ca 73/96 (https://dejure.org/1996,16184)
ArbG Reutlingen, Entscheidung vom 04.06.1996 - 1 Ca 73/96 (https://dejure.org/1996,16184)
ArbG Reutlingen, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - 1 Ca 73/96 (https://dejure.org/1996,16184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung einer Kassiererin wegen der Unterschlagung zweier Joghurtbecher; Verhältnismäßigkeitsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Die entgegenstehende Ansicht, die Pflichtverletzungen im Vermögensbereich bei Geringfügigkeit bereits aus dem Anwendungsbereich des § 626 Abs. 1 BGB herausnehmen will (so LAG Köln 30. September 1999 - 5 Sa 872/99 - zu 2 der Gründe, NZA-RR 2001, 83; LAG Hamburg 8. Juli 1998 - 4 Sa 38/97 - zu II 3 a aa der Gründe, NZA-RR 1999, 469; ArbG Reutlingen 4. Juni 1996 - 1 Ca 73/96 - RzK I 6 d Nr. 12; Däubler Das Arbeitsrecht 2 12. Aufl. Rn. 1128; eingeschränkt Gerhards BB 1996, 794, 796) , überzeugt nicht.
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Die entgegenstehende Ansicht, wonach der Diebstahl oder die Unterschlagung geringwertiger Sachen bereits nicht die Schwelle des wichtigen Grundes erreicht (ArbG Reutlingen Urteil vom 4. Juni 1996 - 1 Ca 73/96 - RzK I 6 d Nr. 12 [Diebstahl von zwei Bechern Joghurt]; Däubler, Das Arbeitsrecht 2, 11. Aufl., Rz 1137; HK-KSchG/Dorndorf, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 834; MünchKomm-Schwerdtner, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 126 bis 129) teilt der Senat nicht.
  • ArbG Hamburg, 02.10.2000 - 21 Ca 233/00

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Eigentumsdelikte oder

    Wie bereits das Arbeitsgericht Reutlingen (Urteil vom 4. Juni 1996, AiB 1996, 623) ausführte, "kann die Rechtsordnung nicht in strafrechtlicher Hinsicht einen Vorfall wie hier als geringfügige Bagatelle im praktischen Ergebnis unbeachtet lassen, andererseits aber, um es in der zutreffenden Alltagssprache auszudrücken, aus einer Mücke einen Elefanten machen ...".
  • ArbG Hamburg, 25.09.2002 - 21 Ca 425/02

    Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung; Im Verhalten des Arbeitnehmers liegende

    Die Staatsanwaltschaft würde in einem solchen Fall nicht gemäß § 153 a StPO , sondern nach § 153 StPO aus der Erwägung einstellen, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht Wie bereits das Arbeitsgericht Reutlingen (Urteil vom 4. Juni 1996, AiB 1996, 623) ausführte, "kann die Rechtsordnung nicht in strafrechtlicher Hinsicht einen Vorfall wie hier als geringfügige Bagatelle im praktischen Ergebnis unbeachtet lassen, andererseits aber, um es in der zutreffenden Alltagssprache auszudrücken, aus einer Mücke einen Elefanten machen ...".
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