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ArbG Kaiserslautern, 08.10.2003 - 1 Ca 755/03 |
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ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 1 Ca 755/03 (https://dejure.org/2003,36216)
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 08.10.2003 - 1 Ca 755/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2004 - 8 Sa 2007/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2004 - 8 Sa 2007/03
Erstmals in der Berufungsinstanz gestellter Auflösungsantrag
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 08.10.2003 - 1 Ca 755/03 - wird zugleich unter Abweisung des Auflösungsantrages des Beklagten kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat im Urteil vom 08.10.2003 - 1 Ca 755/03 - auf Unwirksamkeit der Kündigung vom 16.04.2003 erkannt, zur Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses, sowie zur Zahlung von 5.449,18 EUR brutto nebst Zinsen verurteilt.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 08.10.2003, Az.: 1 Ca 755/03 wird aufgehoben; die Klage abgewiesen.