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ArbG Minden, 21.09.2004 - 1 Ca 853/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Minden, 21.09.2004 - 1 Ca 853/04
- LAG Hamm, 17.02.2005 - 8 Sa 1931/04
- BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 178/05
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 178/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Anschlussverbot
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 21. September 2004 - 1 Ca 853/04 - wird zurückgewiesen. - LAG Hamm, 17.02.2005 - 8 Sa 1931/04
Befristung, sachgrundlose Befristung, Verlängerung, Anschlussverbot, Änderung des …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 21.09.2004 - 1 Ca 853/04 - abgeändert:.Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 21.09.2004 - 1 Ca 853/04 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der Befristung vom 14.11.2003 beendet worden ist, sondern über den 16.05.2004 hinaus unbefristet fortbesteht.