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   ArbG Osnabrück, 23.05.2006 - 1 Ca 867/05   

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ArbG Osnabrück, 23.05.2006 - 1 Ca 867/05 (https://dejure.org/2006,39268)
ArbG Osnabrück, Entscheidung vom 23.05.2006 - 1 Ca 867/05 (https://dejure.org/2006,39268)
ArbG Osnabrück, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 1 Ca 867/05 (https://dejure.org/2006,39268)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 23.05.2006 - 1 Ca 867/05
    Deshalb ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht berechtigt, einzelne Arbeitnehmer - auch nicht die Arbeitnehmer einer mit Verlust arbeitenden Abteilung - herauszugreifen und ihr Entgelt einschneidend zu kürzen, während das Entgelt der überwiegenden Mehrzahl der Belegschaft unangetastet bleibt ( BAG, Urteil vom 20.08.1998, 2 AZR 84/98 - 2. Leitsatz).

    Der Arbeitgeber muss daher zum Beispiel darlegen, dass Verluste gerade aus dem betroffenen Bereich kommen und durch die dort gezahlten verhältnismäßig hohen Löhne mitbedingt sind (KR, a.a.O. Rdzf. 107d; vgl. auch BAG, Urteil vom 20.08.1998, 2 AZR 84/98 unter II. 2. e) und Urteil vom 20.03.1986, 2 AZR 294/95 unter B. IV. 3. c)).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 23.05.2006 - 1 Ca 867/05
    Ob der Arbeitnehmer die vorgeschlagenen Änderungen in der Weise hinnehmen muß, richtet sich dabei nach dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz ( BAG, Urteil vom 23.06.2005, 2 AZR 642/04 - Leitsatz 1 und 3).
  • LAG Hamm, 29.11.2000 - 18 Sa 174/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung ; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei einer

    Auszug aus ArbG Osnabrück, 23.05.2006 - 1 Ca 867/05
    Die Arbeitnehmer müssen es deshalb billigerweise nicht hinweisen, dass der Arbeitgeber bei wirtschaftlichen Verlusten ohne sachlichen Grund einzelne von ihnen herausgreift (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 28.11.2000, 18 Sa 174/00, Leitsatz).
  • LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 16 Sa 1302/06

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Senkung des Entgelts

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 23.05.2006, Az. 1 Ca 867/05, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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