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   BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04   

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BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04 (https://dejure.org/2005,2674)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2005 - 1 D 1.04 (https://dejure.org/2005,2674)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 1 D 1.04 (https://dejure.org/2005,2674)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    BBG § 54 Satz 1 und 3, § 55 Satz 2, § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 77 Abs. 1 Satz 1; BDG § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2, § 15 Abs. 2; BDO § 4 Abs. 2, § 9 Abs. 1
    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an insgesamt 16 Tagen (über drei Arbeitswochen) und unentschuldigte Dienstabwesenheit an drei Tagen; bedingt vorsätzlich unterlassene Kenntnisverschaffung hinsichtlich des Ergebnisses der ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes und unentschuldigtes Fernbleiben eines Beamten vom Dienst; Dienstliche Anordnung zur unverzüglichen Anzeigepflicht und Nachweispflicht von Fehltagen gegenüber dem Vorgesetzten; Nachweis der Dienstunfähigkeit infolge Krankheit auf Verlangen; Entfallen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 47
 
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Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 18.09.2002 - 1 DB 13.02

    Amtsarzt; Auszahlungsanspruch; Beamter; Dienstbezüge; Dienstfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04
    Leistet der Beamte wegen krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit vorübergehend keinen Dienst, so trifft ihn auch aufgrund seiner allgemeinen Treuepflicht zum Dienstherrn im Rahmen seiner Pflichten gemäß § 54 Satz 1 BBG die Nebenpflicht, sicherzustellen, dass ihn Mitteilungen seiner Dienststelle unverzüglich erreichen können; zur Bedeutung einer entsprechenden Pflichtverletzung (im Anschluss an Beschluss vom 18. September 2002 BVerwG 1 DB 13.02 Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 23).

    Dem Beamten kann nicht nachgewiesen werden, dass er schon zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis vom Ergebnis des Gutachtens hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2002 BVerwG 1 DB 13.02 Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 23 im vorangehenden Verlustfeststellungsverfahren).

    72 Zwar ist der Senat in seinem Beschluss vom 18. September 2002 a.a.O. für den 31. August 1999 lediglich von einem "mindestens" fahrlässigen Verstoß gegen § 73 Abs. 1 Satz 1 BBG ausgegangen.

    Ist ein Beamter nach grundsätzlich vorrangigem amts- oder betriebsärztlichem Urteil zumindest eingeschränkt dienstfähig und ist ihm dies nachweisbar bekannt, so ist er unverzüglich zum Dienstantritt verpflichtet, ohne dass es zuvor einer besonderen dienstlichen Aufforderung bedarf (vgl. dazu insgesamt Senatsbeschluss vom 18. September 2002 a.a.O.).

    83 Die von der Behörde ausgesprochene Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge des Beamten für den Zeitraum vom 10. August bis einschließlich 31. August 1999 ist vom Senat durch den Beschluss vom 18. September 2002 a.a.O. mit Ausnahme der Verlustfeststellung für den 31. August 1999 aufgehoben worden.

    Ist der Beamte krankheitsbedingt dienstunfähig und leistet vorübergehend keinen Dienst wie hier , so trifft ihn auch aufgrund seiner allgemeinen Treuepflicht zum Dienstherrn im Rahmen seiner Pflichten gemäß § 54 Satz 1 BBG die Nebenpflicht, sicherzustellen, dass ihn Mitteilungen seiner Dienststelle unverzüglich erreichen können (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2002 a.a.O., vgl. dazu auch Beschluss vom 8. August 1996 BVerwG 1 DB 10.96 DokBerB 1996, 307; Urteil vom 24. April 1980 BVerwG 2 C 26.77 BVerwGE 60, 118 und Urteil vom 7. September 2004 BVerwG 1 D 20.03 Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 28).

  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04
    2. Das Maßnahmeverbot wegen Zeitablaufs gemäß § 15 Abs. 2 BDG (Kürzung der Dienstbezüge) ist auf sog. Altfälle, die verfahrensrechtlich noch nach der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen sind, nicht anzuwenden (noch offen gelassen im Urteil vom 8. September 2004 BVerwG 1 D 18.03 ZBR 2005, 91 ff.).

    Allerdings finden auf so genannte Altfälle wie hier ausnahmsweise die Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes Anwendung, wenn und soweit diese den beschuldigten Beamten materiellrechtlich besser stellen (vgl. zuletzt Urteil vom 8. September 2004 BVerwG 1 D 18.03 ZBR 2005, 91 ff.).

    127 b) Wie der Senat mit Urteil vom 8. September 2004 a.a.O. entschieden hat, beurteilt sich unter der Geltung des Bundesdisziplinargesetzes die Höchstlaufzeit einer Gehaltskürzung auch in so genannten Altfällen, die wie hier verfahrensrechtlich noch nach der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen sind, wegen der in der Herabsetzung von höchstens fünf auf höchstens drei Jahre liegenden materiellrechtlichen Besserstellung der Beamten nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BDG; entsprechendes gilt für die Möglichkeit der Abkürzung der Laufzeit des Beförderungsverbotes (§ 8 Abs. 4 Satz 2 BDG; s. dazu unten zu 4.).

    Auch wenn das Maßnahmeverbot wegen Zeitablaufs (§ 15 Abs. 1 bis 3 BDG) und seine Rechtsfolgen materiellrechtlicher Natur sind (vgl. Gansen, BDG, § 15 Rn. 1; Weiss in: GKÖD, Band II, Teil 6, BDG § 14 Rn. 1 und § 15 Rn. 1) und einem Beamten in so genannten Altverfahren nach der Bundesdisziplinarordnung grundsätzlich eine günstigere materiellrechtliche Regelung nach neuem Recht zugute kommen muss (vgl. Urteile vom 17. März 2004 BVerwG 1 D 23.03 BVerwGE 120, 218 und vom 8. September 2004 a.a.O.), so gilt dies nicht im Hinblick auf den Zeitablauf bei einer verwirkten Kürzung der Dienstbezüge (§ 15 Abs. 2 BDG; im Urteil vom 8. September 2004 a.a.O. konnte der Senat die Frage der Geltung des § 15 Abs. 2 BDG für Altfälle noch offen lassen, weil auch bei sinngemäßer Anwendung der Unterbrechungs- und Hemmungstatbestände des § 15 Abs. 4 und 5 BDG noch kein maßnahmehindernder Zeitablauf eingetreten war).

    Mit dem Antrag in der Berufungsschrift wird das Ziel des Rechtsmittels bestimmt (vgl. Urteil vom 8. September 2004 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 57.96

    Verspätete Anzeige der Dienstunfähigkeit eines Fernmeldebeamten unter

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04
    In der Einzelbegründung ist ein Verstoß gegen § 73 Abs. 1 Satz 2 BBG nicht aufgeführt, wird vielmehr ausdrücklich das Senatsurteil vom 20. Mai 1998 BVerwG 1 D 57.96 erwähnt.

    Ein unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst liegt nur dann nicht vor, wenn dem Beamten für den betreffenden Zeitraum vorher wirksam Urlaub bewilligt worden ist; eine nachträgliche Urlaubsbewilligung wie hier lässt den vollendeten Disziplinartatbestand für den verflossenen Zeitraum nicht rückwirkend entfallen (Senatsurteil vom 20. Mai 1998 a.a.O.; Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl., B II 3 Rn. 11; anders ist insoweit die Rechtslage bei § 9 BBesG).

    122 Ungeachtet dessen hält es der Senat nicht für erwiesen, dass das angeschuldigte Verhalten des Beamten ursächlich und objektiv erheblich war, um eine Verzögerung des Heilungsprozesses in den angegebenen Krankheitszeiträumen ernstlich zu besorgen (vgl. Urteil vom 20. Mai 1998 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 D 23.03

    Zitiervorschlag

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04
    Auch wenn das Maßnahmeverbot wegen Zeitablaufs (§ 15 Abs. 1 bis 3 BDG) und seine Rechtsfolgen materiellrechtlicher Natur sind (vgl. Gansen, BDG, § 15 Rn. 1; Weiss in: GKÖD, Band II, Teil 6, BDG § 14 Rn. 1 und § 15 Rn. 1) und einem Beamten in so genannten Altverfahren nach der Bundesdisziplinarordnung grundsätzlich eine günstigere materiellrechtliche Regelung nach neuem Recht zugute kommen muss (vgl. Urteile vom 17. März 2004 BVerwG 1 D 23.03 BVerwGE 120, 218 und vom 8. September 2004 a.a.O.), so gilt dies nicht im Hinblick auf den Zeitablauf bei einer verwirkten Kürzung der Dienstbezüge (§ 15 Abs. 2 BDG; im Urteil vom 8. September 2004 a.a.O. konnte der Senat die Frage der Geltung des § 15 Abs. 2 BDG für Altfälle noch offen lassen, weil auch bei sinngemäßer Anwendung der Unterbrechungs- und Hemmungstatbestände des § 15 Abs. 4 und 5 BDG noch kein maßnahmehindernder Zeitablauf eingetreten war).

    Sie beanspruchen im Rahmen des § 15 Abs. 2 BDG nur Anwendung auf Disziplinarverfahren, die nach dem Bundesdisziplinargesetz (§§ 17 ff.) eingeleitet worden sind (vgl. dazu auch Urteil vom 17. März 2004 a.a.O.: "Die Verjährung mit ihren auf den Verfahrensgang bezogenen Besonderheiten der Regelungen über die Unterbrechung und Hemmung von Fristen steht hier nicht zur Diskussion").

  • BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98

    Einordnung des Mitwirkens eines erkrankten Richters bei einer Verhandlung als

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04
    Es reicht vielmehr aus, wenn das gezeigte Verhalten wegen einer ernstlich zu besorgenden Gefährdung generell geeignet ist, in der gegebenen Situation die alsbaldige und nachhaltige Genesung zu beeinträchtigen (stRspr, z.B. Urteil vom 15. August 2000 BVerwG 1 D 77.98 m.w.N.).

    Die Wertung, das vom Zeugen Dr. D. beschriebene und mit der Anschuldigungsschrift gerügte Verhalten des Beamten sei generell geeignet, seinen Gesundungsprozess während der krankheitsbedingten Fehlzeiten zu verzögern, setzt die Kenntnis der jeweiligen Erkrankung als Ursache der jeweiligen Dienstabwesenheit voraus (vgl. Urteil vom 15. August 2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97

    Postbeamter a.D.; Nichtbefolgung der dienstlichen Anordnung, sich amtsärztlich

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04
    Gegenüber dem Tatbestand des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst (§ 73 Abs. 1 Satz 1 BBG) handelt es sich bei der Attestvorlagepflicht gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 BBG um einen selbstständigen Pflichtentatbestand (vgl. z.B. Beschluss vom 28. Februar 2000 BVerwG 1 DB 26.99 ; Urteil vom 13. Juli 1999 BVerwG 1 D 81.97 ZBR 1999, 424 = Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 13 = DokBerB 2000, 23, jeweils m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen § 73 Abs. 1 Satz 2 BBG kommt auch nicht im Hinblick auf die so genannte Drei-Tage-Regelung (vgl. dazu Urteil vom 13. Juli 1999 a.a.O. m.w.N.) in Betracht.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04
    In diesem Umfang hat das aus der Sicht des Zeugen unerwünschte Verhalten des Beamten die Hürde einer Dienstpflichtverletzung noch nicht überschritten; es fehlt ihm insoweit an Gewicht und Evidenz, um disziplinarrechtlich relevant zu sein (sog. Bagatellverfehlung, vgl. dazu BVerfGE 39, 334 zur politischen Treuepflicht).
  • BVerwG, 09.01.1980 - 1 D 40.79

    Wer trinkt, der fliegt - Für Beamte ist das Risiko geringer

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04
    Aus dieser Verpflichtung folgt z.B. das Gebot, die Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn zu erhalten und eine verloren gegangene Arbeitskraft alsbald wieder herzustellen (Urteil vom 9. Januar 1980 BVerwG 1 D 40.79 BVerwGE 63, 322 ; Urteil vom 26. Juli 1983 BVerwG 1 D 98.82 BVerwGE 76, 103 ).
  • BVerwG, 06.12.1994 - 1 D 78.93
    Auszug aus BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04
    Unter der Geltung des § 9 Abs. 1 Satz 1 BDO hat es der Senat im Fall eines sich aufgrund einer Degradierung im Eingangsamt seiner Laufbahn befindenden Beamten, der dem Dienst drei Wochen vorsätzlich und eine Woche fahrlässig ferngeblieben war, privatärztliche Bescheinigungen verspätet vorgelegt hatte und zur bahnärztlichen Untersuchung sowie zur Vorsprache bei der Dienststelle nicht erschienen war, bei der vom Bundesdisziplinargericht verhängten Gehaltskürzung auf die Dauer von vier Jahren belassen (Urteil vom 6. Dezember 1994 BVerwG 1 D 78.93 ).
  • BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 15.00

    Verbale sexuelle Belästigung von Auszubildenden am Arbeitsplatz durch

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04
    100 b) Durch sein objektiv unkollegiales Verhalten hat der Beamte vorsätzlich die Pflicht zur Wahrung des Betriebsfriedens als Teil der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 54 Satz 3 BBG; vgl. dazu Urteil vom 4. April 2001 BVerwG 1 D 15.00 Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 27) verletzt.
  • BVerwG, 08.08.1996 - 1 DB 10.96

    Verlust der Dienstbezüge bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst - Entscheidung

  • BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03

    Anforderungen an die gerichtliche Verwertung von schrifltichen

  • BVerwG, 12.06.1997 - 1 D 10.95

    Aus medizinischen Gründen keine Bedenken gegen Erreichbarkeit eines vom Wohnort

  • BVerwG, 13.01.1988 - 1 D 127.86

    Dienstvergehen eines Beamten im höheren Dienst durch Nichtbefolgung dienstlicher

  • BVerwG, 07.09.2004 - 1 D 20.03

    Umstrukturierung der Deutschen Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG; unterwertige

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

  • BVerwG, 15.03.2000 - 1 D 58.98

    Dienstvergehen eines Zollsekretärs

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

  • BVerwG, 26.07.1983 - 1 D 98.82

    Beamter - Pflicht - Ärztliche Untersuchung - Beurlaubung

  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 D 70.87

    Vorermittlungen bei einem Disziplinarverfahren - Heilung von nicht den

  • BVerwG, 13.12.2000 - 1 D 34.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Postbeamter; Abberufung des

  • BVerwG, 06.07.1987 - 1 D 142.86

    Heimliche Tonbandaufnahme eines Gesprächs mit dem Dienstvorgesetzten - Verhängung

  • BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77

    Abgrenzung von allgemeiner Dienstpflicht zu jederzeitiger Einsatzbereitschaft -

  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 D 23.90

    Gefälligkeitstaten eines Beamten ohne Eigennutz - Beteiligung eines Beamten an

  • BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Unerlaubtes fahrlässiges Fernbleiben vom

  • BVerwG, 09.08.1994 - 1 D 54.93

    Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zur Achtungswahrung und Vertrauenswahrung

  • BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96

    Dienstvergehen eines (Bahn-) Beamten in Gestalt eines wiederholten Fernbleibens

  • BGH, 10.07.1962 - 1 StR 194/62
  • BGH, 05.04.1955 - 2 StR 552/54
  • BVerwG, 29.02.2000 - 1 DB 25.99

    Krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit - Verpflichtung, einer Alkoholerkrankung

  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

  • BVerwG, 28.02.2000 - 1 DB 26.99

    Voraussetzung der Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamtes ist die

  • BDiszG, 06.11.2003 - VII VL 2/03
  • VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10

    Polizeibeamter; schweres Dienstvergehen; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, die in materieller Hinsicht einheitlich zu betrachten sind (hierzu BVerwG, Urteil vom 19.06.1969 - 2 D 8.69 -, sowie Urteil vom 29.07.2009 - 2 B 15/09 -, beide juris), so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 23.05.2005 - 1 D 1/04 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 A 4.04

    Beamtin des Bundesnachrichtendienstes; schriftliche Zeugenerklärungen;

    Der Fristenlauf beginnt bei einem aus mehreren Pflichtverletzungen bestehenden Dienstvergehen - wie hier - mit Vollendung der zeitlich letzten Pflichtverletzung; erst zu diesem Zeitpunkt ist das Dienstvergehen vollendet (vgl. Urteil des 1. Disziplinarsenats vom 23. Februar 2005 - BVerwG 1 D 1.04 - Buchholz 232 § 54 Satz 1 BBG Nr. 8 S. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.07.2012 - 16a D 10.1134

    Polizeivollzugsbeamter; Strafvereitelung im Amt; Verwahrungsbruch; verminderte

    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 23.2.2005 - 1 D 1/04 ).
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