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   BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00   

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https://dejure.org/2001,25226
BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00 (https://dejure.org/2001,25226)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2001 - 1 D 10.00 (https://dejure.org/2001,25226)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2001 - 1 D 10.00 (https://dejure.org/2001,25226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Posthauptschaffners durch Manipulationen von Kassenabrechnungsunterlagen - Versetzung des Beamten in das Amt eines Postoberschaffners - Vom Senat entwickelte Maßstäbe für Verstöße gegen Kassenvorschriften - Feststellung der zum Verstoß gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 D 38.93

    Urkundenfälschung eines Beamten durch Abänderung des Geldbetrages auf einem

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00
    Wer sich über grundlegende Vorschriften des Kassen- und Abrechungswesen hinwegsetzt, verstößt deshalb nicht nur gegen dienstliche Anweisungen, sondern er macht sich eines Verstoßes gegen wesentliche Grundsätze der Verwaltungsführung schuldig (stRspr, vgl. Urteil vom 13. April 1994 - BVerwG 1 D 38.93 - Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 21.94 -).

    Das ist z.B. dann der Fall, wenn ein Beamter Postbarschecks zum Nachteil von Postkunden abändert (Urteil vom 13. April 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.05.1999 - 1 D 60.98

    Milderung der Disziplinarmaßnahme bei fahrlässiger Begehung der

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00
    Hätte der Bundesdisziplinaranwalt eine unbeschränkte Berufung einlegen wollen, hätte er dies eindeutig zum Ausdruck bringen müssen (vgl. Urteil vom 5. Mai 1999 - BVerwG 1 D 60.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 21.94

    Voraussetzungen der Haftung eines Beamten für Kassenfehlbeträge -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00
    Wer sich über grundlegende Vorschriften des Kassen- und Abrechungswesen hinwegsetzt, verstößt deshalb nicht nur gegen dienstliche Anweisungen, sondern er macht sich eines Verstoßes gegen wesentliche Grundsätze der Verwaltungsführung schuldig (stRspr, vgl. Urteil vom 13. April 1994 - BVerwG 1 D 38.93 - Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 21.94 -).
  • BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98

    Vorliegen einer nicht eigennützigen Postunterdrückung - Wegwerfen von 25

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00
    Maßgebender Gesichtspunkt für die Steigerung der Disziplinarmaßnahme ist, dass eine frühere Disziplinarmaßnahme sich als - völlig oder weitgehend - wirkungslos erwiesen hat (Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 5.98 -).
  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 D 7.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Entnahme von Geld gegen ungedeckte

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00
    Keine unmittelbare Verkürzung des Kassenbestandes sieht der Senat in der Entnahme von Bargeld aus der von dem Beamten selbst geführten Schalterkasse gegen Einlage ungedeckter Schecks, weil aufgrund des buchungsmäßigen Ausgleichs von Soll und Haben der wertmäßige Bestand der Kasse durch das Verhalten des Beamten nicht vermindert worden ist (Urteil vom 26. November 1996 - BVerwG 1 D 7.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 10).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 1 D 59.94

    Verhängen von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00
    Ein Zugriffsdelikt wird nach der Rechtsprechung des Senats dadurch charakterisiert, dass ein Beamter auf Bargeld oder gleichgestellte Waren zugreift und damit den einschlägigen wertmäßigen Bestand seines Dienstherrn unmittelbar verkürzt (vgl. Urteil vom 17. Januar 1995 - BVerwG 1 D 59.94 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 1).
  • BVerwG, 09.11.1999 - 1 D 76.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter des höheren Dienstes und Lehrer an

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00
    Damit hat das Bundesdisziplinargericht der Sache nach auch eigennütziges Handeln (vgl. zur Eigennützigkeit i.S. des § 54 Satz 2 BBG z.B. Urteil vom 9. November 1999 - BVerwG 1 D 76.97 - BVerwGE 111, 35, 42 m.w.N.), d.h. eine zusätzliche Pflichtverletzung bejaht.
  • BVerwG, 06.02.2001 - 1 D 67.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter des mittleren Dienstes;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00
    Das Verhalten eines Beamten wird nach der Rechtsprechung des Senats auch dann einem Zugriffsdelikt nicht gleichgestellt, wenn dieser Beamte durch buchungstechnische Manipulationen die Belastung seines Kontos mit Beträgen hinauszögert, die er der von ihm selbst geführten Kasse entnommen hat (Urteil vom 6. Februar 2001 - BVerwG 1 D 67.99 -).
  • BGH, 22.12.1959 - 1 StR 591/59
    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00
    Das ist u.a. der Fall, wenn die Urkunde oder ihre Durchschrift bereits an eine andere Stelle zum Beweis im Rechtsverkehr übermittelt wurde (vgl. BGHSt 13, 382, 387) oder wenn ein anderer einen Anspruch auf Unversehrtheit der Urkunde hat (Rgst 74, 341).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der

    Jedenfalls hinsichtlich der zuletzt genannten Verfehlungen hat die seinerzeitige Disziplinarmaßnahme ihre Warnfunktion erfüllt, so dass es unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht erforderlich ist, nunmehr eine schärfere Sanktion zu verhängen (vgl. Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 10.00 -).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Wer sich über grundlegende Vorschriften des Kassen- und Abrechnungswesens hinwegsetzt, verstößt deshalb nicht nur gegen dienstliche Anweisungen, sondern macht sich eines Verstoßes gegen wesentliche Grundsätze der Verwaltungsführung schuldig (vgl. dazu Urteil vom 21. März 2001 BVerwG 1 D 10.00 juris).
  • BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00

    Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst

    Er besagt, daß die schwerste Disziplinarmaßnahme erst verhängt werden soll, wenn geringere "erzieherische Mittel" versagt haben (Urteil vom 10. Dezember 1974 - BVerwG 1 D 65.74 - Dok.Ber. B 1975, 168; auch Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 10.00 - Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01

    "In-sich-beurlaubte" Beamtin des höheren Dienstes der Deutschen Post AG; Leiterin

    Dazu war sie nicht befugt, weil die Verfügung mit ihrer Einheftung in die Personalakte dem Rechtsverkehr zugänglich gemacht worden war und sie dadurch ihre Befugnis, über die Verfügung zu disponieren, verloren hatte (vgl. Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 10.00 -).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 B 7.17

    Grundsatz der stufenweisen Steigerung der Disziplinarmaßnahmen bei nicht

    Das Revisionsverfahren erscheint zur Klärung der aufgeworfenen Frage geeignet, ob der für disziplinar vorbelastete Beamte entwickelte Grundsatz der "stufenweisen Steigerung der Disziplinarmaßnahmen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2001 - 1 D 10.00 - juris, zuletzt Beschluss vom 18. Juni 2014 - 2 B 9.14 - juris) nach § 13 Abs. 2 LDG NRW (§ 13 Abs. 1 BDG) auch dann Beachtung findet, wenn bei einer disziplinar nicht vorbelasteten Beamtin Dienstpflichtverletzungen zu beurteilen sind, die jeweils für sich genommen keinesfalls die Höchstmaßnahme rechtfertigen können, im Falle ihrer zeitlich gestreckten Kumulation - hier von Januar 2013 bis Mai 2014 - jedoch eine Einschätzung begründen können, wonach das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit verloren gegangen sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2018 - 3d A 1043/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21.3.2001 - 1 D 10.00 -, juris, Rn. 47.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 3d A 2254/16
    Auch wenn die disziplinarische Vorbelastung bei einem erneuten einschlägigen Dienstvergehen nicht zwangsläufig dazu führen muss, dass eine weitere Disziplinarmaßnahme höher ausfallen müsste als die zuvor verhängte, vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2001 - 1 D 10.00 -, juris Rn. 47, verlangt eine einschlägige disziplinare Vorbelastung jedenfalls grundsätzlich nach einer "Hochstufung" in der Maßnahmeart (Grundsatz der "stufenweisen Steigerung").
  • BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02

    Postbetriebsassistent; Unterschlagung von Geldern aus einer bei einem

    Dies gilt auch für den Fall, dass zugunsten des Beamten aufgrund seiner Fresssucht von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen werden sollte (stRspr; vgl. ausführlich Urteil vom 21. März 2001 BVerwG 1 D 10.00).
  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 D 8.01

    Pflichtwidriges Verhalten im Dienst - Diebstahl, Untreue, Urkundenfälschung und

    Die öffentliche Verwaltung muss sich bei ihren Entscheidungen weitgehend auf Urkunden stützen, und ist auf deren Echtheit und Vollständigkeit angewiesen (vgl. Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 10.00 - Urteil vom 15. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 3.97 - BVerwG DokBerB 1998, 49).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2021 - 3d A 4887/18

    Disziplinarverfügung gegen Hochschullehrer wegen Auskungstverweigerung zu einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2001 - 1 D 10.00 -, juris Rn. 47.
  • VG Düsseldorf, 06.01.2020 - 38 K 5465/19
  • VGH Bayern, 14.04.2010 - 16b D 08.2996

    Zugriffsdelikt (sechsmaliger Diebstahl von Geld aus einer Kiste für beschädigte

  • VG München, 26.09.2008 - M 8 SN 08.4452

    Summarische Inzidentprüfung eines Bebauungsplans im Verfahren gemäß § 80a Abs. 3

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