Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6395
OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 10/06 (https://dejure.org/2007,6395)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.07.2007 - 1 D 10/06 (https://dejure.org/2007,6395)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 (https://dejure.org/2007,6395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    ROG § 7 Abs. 5; SächsLPlG § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 5; BauGB § 35 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit der Teilfortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien, Kapitel II.4.4.7 "Bereiche zur Sicherung der Nutzung der Windenergie unter Anwendung des Planungsvorbehaltes"; Veränderung und Reduzierung ausgewiesener Vorranggebiete und ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    BauGB/ROG; BNatSchG 2002
    Vorranggebiet für Windenergie und Artenschutz (Fledermaus)

  • Judicialis

    ROG § 7 Abs. 5; ; SächsLPlG § 4 Abs. 3; ; SächsLPlG § 6 Abs. 5; ; BauGB § 35 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regionalplan; Teilfortschreibung; Windenergie; Fledermausschutz; Repowering

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorrangsgebiete für Windenergienutzung contra Fledermaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1307
  • DVBl 2007, 1319 (Ls.)
  • BauR 2008, 479
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03

    Abwägung, Ausschlusskriterien, Eignungsgebiet, Landesplanung, Parzellenschärfe,

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 10/06
    Im Fall der Festsetzung von Flächen mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB muss im Planungsgebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen in "substanzieller Weise" Raum verbleiben (SächsOVG, NK-Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 82 f. bei juris - m.w.N.).

    Eine in dieser Weise am Vorsorgegrundsatz orientierte Planung ist erst dann abwägungsfehlerhaft, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Planungsspielraums des Planungsgebers regionalplanerisch nicht mehr vertretbar ist (SächsOVG, NK-Urt. v. 25.10.2006 und v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 84 bei juris - m.w.N.).

    Eine solchermaßen am Vorsorgegrundsatz orientierte Planung ist erst dann abwägungsfehlerhaft, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Gestaltungsspielraumes des Planungsgebers regionalplanerisch nicht mehr vertretbar ist (SächsOVG, Urt. 7.4.2005, aaO, RdNr. 84 bei juris).

    Im Rahmen des Vorsorgegrundsatzes genügt es für die Regionalplanung, dass es im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung der Verbandsversammlung (SächsOVG, Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 82 bei juris) belastbare Anhaltspunkte für die vom Antragsgegner berücksichtigten Annahmen gibt.

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, im Fall der Anfechtung einer Teilfortschreibung eines Regionalplanes den Streitwert auf 50.000,- EUR festzusetzen (Beschl. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 -).

  • OVG Sachsen, 25.10.2006 - 1 D 3/03

    Regionalplan, Teilfortschreibung, Bekanntmachungsfehler, Anhörung, Dienstsiegel,

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 10/06
    Mit Normenkontrollurteil vom 25.10.2006 hat der Senat einen Normenkontrollantrag gegen den Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien vom 10.11.2000 in der Fassung der Teilfortschreibung vom 24.2.2005 zurückgewiesen (1 D 3/03).

    Für den weiteren Inhalt des Beteiligtenvorbringens wird auf die Gerichtsakte und die bereits im Verfahren 1 D 3/03 vorgelegten Verwaltungsvorgänge (27 Ordner und mehrere Heftungen) verwiesen.

    Hierzu verweist der Senat auf seine Ausführungen zu der streitgegenständlichen Teilfortschreibung des Regionalplanes in dem rechtskräftigen Urteil vom 25.10.2006 - 1 D 3/03 -.

  • BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 5.07

    Nichteingehen des Gerichts auf die Forderung einer Partei nach Beiziehung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 10/06
    Nach der Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.3.2007 (4 BN 5.07) ist das Normenkontroll-Urteil rechtskräftig geworden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 2 A 2.16

    Regionalplan "Havelland-Fläming 2020" ist unwirksam

    Dass ihre Festlegung neben derjenigen von Eignungsgebieten unzulässig wäre, ist dieser Entscheidung nicht zu entnehmen (vgl. ebenfalls Sächsisches OVG, Urteil vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 -, juris).
  • OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11

    Regionalplan, Konzentrationsflächenplanung, Windenergienutzung, Windkraftanlage,

    3 Normenkontrollanträge eines Dritten sowie der Antragstellerinnen gegen die Teilfortschreibung lehnte der erkennende Senat durch rechtskräftige Normenkontrollurteile vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 - (DVBl. 2007, 849 [Leitsatz], nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 29. März 2007) und vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 - (BRS 71 Nr. 209) ab.

    5 Im Rahmen der Beteiligung zur Ersten Gesamtfortschreibung führten die Antragstellerinnen mit Schreiben vom 10. Januar 2008 aus, der erkennende Senat habe im Normenkontrollurteil vom 17. Juli 2007 (a. a. O.) zwar entschieden, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung der Verbandsversammlung Anhaltspunkte für die vom Antragsgegner berücksichtigten Fledermausvorkommen vorgelegen hätten.

    Mit Anwaltsschreiben vom 30. Oktober 2008 verwiesen die Antragstellerinnen auf die vom erkennenden Senat mit Normenkontrollurteil vom 17. Juli 2007 (a. a. O.) für erforderlich erachteten Erhebungen und baten um Mitteilung der Ergebnisse.

    Insbesondere sei der Antragsgegner nach dem Normenkontrollurteil des erkennenden Senats vom 7. Juli 2007 (a. a. O.) verpflichtet, den Sachverhalt weiter zu ermitteln und den Regionalplan ggf. mit der Ausweisung weiterer Flächen für die Nutzung von Windenergieanlagen im Bereich des "EW 16" fortzuschreiben.

    Die Studie "Fledermäuse und Windenergieanlagen 2006" sei bereits Gegenstand des vorangehenden Normenkontrollverfahrens 1 D 10/06 gewesen.

    Bereits mit Normenkontrollurteil vom 17. Juli 2007 (a. a. O.) habe der Senat entschieden, dass die Verkleinerung des "EW 16" aus Gründen des Fledermausschutzes abwägungsfehlerfrei erfolgt sei.

    Nicht anders als im vorangegangenen Normenkontrollverfahren 1 D 10/06 gegen die Teilfortschreibung des Regionalplans können die Antragstellerinnen als Betreiberinnen genehmigter Windenergieanlagen, deren Betriebsinteressen in die Abwägung des Antragsgegners einzustellen waren (vgl. SächsOVG, Urt. v. 1. Juli 2011, SächsVBl. 2011, 261, 264), eine mögliche Rechtsverletzung durch den hier angegriffenen Teil des Regionalplans geltend machen, soweit nach dessen Kapitel 10 der Standort ihrer WKA durch die Konzentrationsflächenplanung, die Fledermausaufkommen und einen Abstand 100m zu Gehölzen berücksichtigt, ausgeschlossen bleibt.

    Zu den Anforderungen an die Detailgenauigkeit von regionalplanerischen Festsetzungen, die als Teil einer Konzentrationsflächenplanung die Rechtsfolgen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auslösen sollen, hat der erkennende Senat in seinen vorangegangenen Normenkontrollurteilen vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 - (a. a. O.) und vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 - (a. a. O.) zur Teilfortschreibung des Antragsgegners den Maßstab von 1 : 100.000 unbeanstandet gelassen, aber im Normenkontrollurteil vom 1. Juli 2011 - 1 C 25/08 - (juris Rn. 63), darauf hingewiesen, dass ein weniger "grober" Maßstab zumindest vorzugswürdig ist, weil der raumordnerischen Konzentrationsentscheidung über § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kraft Gesetzes die Bindungskraft von Vorschriften (zukommt), die Inhalt und Schranken des Eigentums i. S. v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG näher bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Juli 2010, SächsVBl. 2011, 80, 83).

    50 Vor der Beschlussfassung ist ferner darauf hingewiesen worden, dass der Senat mit Normenkontrollurteil vom 17. Juli 2007 (a. a. O.) aufgegeben hatte, die Gefährdungslage für Fledermäuse durch den Betrieb der Windenergieanlagen weiter zu ermitteln und dass das in der Folgezeit in Auftrag gegebene Gutachten der Sachverständigen Diplombiologin Seiche noch nicht vorgelegt worden sei.

    1 Die Streitwertfestsetzung nach § 52 Abs. 1 GKG entspricht in ihrer Höhe der Festsetzung des vorangegangenen Normenkontrollverfahrens 1 D 10/06.

  • OVG Sachsen, 19.07.2012 - 1 C 40/11

    Regionalplan, Windenergieanlage, Konzentrationsflächenplanung, Vorranggebiet,

    Er muss die Entscheidung des Gesetzgebers, Windenergieanlagen im Außenbereich zu privilegieren (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB), beachten und für die Windenergienutzung im Plangebiet in substanzieller Weise Raum schaffen (grundlegend BVerwG, Urt. v. 13. März 2003, BVerwGE 118, 33, 43 = NVwZ 2003, 1261 [Regionalplanung]; BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2002, BVerwGE 117, 287 [Bauleitplanung]; Urt. v. 20. Mai 2010, BVerwGE 137, 74; SächsOVG, NK-Urt. v. 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 -, juris Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, NK-Urt. v. 24. Februar 2011 - 2 A 2.09 -, juris 47; aus dem neueren Schrifttum: Köck, Planungsrechtliche Anforderungen an die räumliche Steuerung der Windenergienutzung unter besonderer Berücksichtigung des Repowering, in: Köck/Fassbender (Hrsg.), Klimaschutz durch erneuerbare Energien, 2010, S. 51, 54; Lau, LKV 2012, 163; Rojahn, NVwZ 2011, 654, 658 f.; Sydow, NVwZ 2010, 1534, 1535 f. jeweils m. w. N.).

    Im Ausgangspunkt ist es rechtlich ebenso wenig zu beanstanden, dass sich der Planungsverband für die Gesamtfortschreibung an den aus Sicht der Antragstellerin unzureichenden Zielen des vom LEP 2003 in Bezug genommenen Sächsischen Klimaschutzprogramms orientiert hat, nach dem 5 % des Endenergieverbrauchs bis zum Jahr 2010 aus erneuerbaren Energien gedeckt werden sollen (vgl. bereits SächsOVG, NK- Urt. v. 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 -, juris Rn. 31).

    Dies hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden (u. a. im NK-Urt. v. 17. Juli 2007 a. a. O. Rn. 30 m. w. N.).

    Dem Normenkontrollurteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 - (juris) ist dazu nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 1 C 25/08

    Wiksamkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen;

    53 Dieser aus dem Abwägungsgebot abzuleitende allgemeine Prüfungsmaßstab, den der erkennende Senat bereits in seinen früheren Entscheidungen zugrunde gelegt hat (u. a. NK-Urt. v. 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 -, juris Rn. 44; v. 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 -, juris 29) bedarf bei der Festsetzung von Flächen mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB anerkanntermaßen der Ergänzung, weil für die Errichtung von WEA im Plangebiet in "substanzieller Weise" Raum verbleiben muss.

    Er muss die Entscheidung des Gesetzgebers, Windenergieanlagen im Außenbereich zu privilegieren (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB), beachten und für die Windenergienutzung im Plangebiet in substanzieller Weise Raum schaffen (grundlegend BVerwG, Urt. v. 13. März 2003, BVerwGE 118, 33, 43 = NVwZ 2003, 1261 [Regionalplanung]; BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2002, BVerwGE 117, 287 [Bauleitplanung] ; SächsOVG, NK-Urt. v. 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 -, juris Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, NK-Urt. v. 24. Februar 2011 - 2 A 2.09 -, juris 47; aus dem neueren Schrifttum: Köck, Planungsrechtliche Anforderungen an die räumliche Steuerung der Windenergienutzung unter besonderer Berücksichtigung des Repowering, in: Köck/Fassbender (Hrsg.), Klimaschutz durch erneuerbare Energien, 2010, S. 51, 54; Rojahn, NVwZ 2011, 654, 658 f.; Sydow, NVwZ 2010, 1534, 1535 f. jeweils m. w. N.).

    57 Im Ausgangspunkt ist es rechtlich ebenso wenig zu beanstanden, dass sich der Planungsverband für die Gesamtfortschreibung an den aus Sicht der Antragstellerin unzureichenden Zielen des vom LEP 2003 in Bezug genommenen Sächsischen Klimaschutzprogramms orientiert hat, nach dem 5 % des Endenergieverbrauchs bis zum Jahr 2010 aus erneuerbaren Energien gedeckt werden sollen (vgl. bereits SächsOVG, NK-Urt. v. 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 -, juris Rn. 31).

    Dies hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden (u. a. im NK-Urt. v. 17. Juli 2007 a. a. O. Rn. 30 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07

    Baubeginn für Waldschlößchenbrücke ist möglich

    Aufgrund der Nähe der Elbwiesen kann auch eine Einwirkung von Prädatoren und Aasfressern nicht ausgeschlossen werden (vgl. hierzu und zur mittleren Liegezeit im freien Gelände: SächsOVG, NK-Urt. v. 17.7.2007 - 1 D 10/06 -).
  • VGH Hessen, 17.03.2011 - 4 C 883/10

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

    Der Ausschluss von Tabuflächen nebst Pufferzonen hält sich im Rahmen des weiten Planungsermessens (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.01.2010 - 12 KN 65/07 - BauR 2010, 1043; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.10.2008, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 17.07.2007 - 1 D 10/06 - BRS 71 Nr. 209; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.07.2006, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 07.04.2005 - 1 D 2/03 - …
  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

    Der Ausschluss von Tabuflächen nebst Pufferzonen hält sich im Rahmen des weiten Planungsermessens (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 12 KN 65/07 - BauR 2010, 1043; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.Oktober 2008, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 - BRS 71 Nr. 209; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05. Juli 2006, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 07. April 2005 - 1 D 2/03 - …
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2009 - 1 KN 22/05
    Ebenso wie die Fledermausarten sich nach Beendigung des früheren militärischen Schießbetriebs bzw. des polizeilichen Übungsschießens (1995) auf dem fraglichen Gelände angesiedelt haben, ist zu erwarten, dass sie künftig auch einem Angebot geeigneter (neuer) Ausweichquartiere in der Nähe des Plangebiets folgen und auf diese Weise "umgesiedelt" werden (vgl. dazu OVG Bautzen, Urt. v. 17.07.2007, 1 D 10/06, BauR 2008, 479/481 - zur Gefährdung von Fledermäusen durch Windkraftanlagen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08

    Landesplanerische Untersagungsverfügung

    Das Sächsische OVG (vgl. Urt. v. 17.07.2007 - 1 D 10/06 -, DVBl 2007, 1307) hielt für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien einen Anteil von 0.24 % der Gesamtfläche für ausreichend.
  • VG Magdeburg, 19.03.2010 - 4 A 35/08

    Versagung der Genehmigung eines vorzeitigen Bebauungsplans für einen Windpark

    Das Sächsische OVG (vgl. Urt. v. 17.07.2007 - 1 D 10/06 -, DVBl 2007, 1307) hielt für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien einen Anteil von 0, 24 % der Gesamtfläche für ausreichend.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht