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   BVerwG, 13.03.1980 - 1 D 101.78   

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https://dejure.org/1980,1642
BVerwG, 13.03.1980 - 1 D 101.78 (https://dejure.org/1980,1642)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1980 - 1 D 101.78 (https://dejure.org/1980,1642)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1980 - 1 D 101.78 (https://dejure.org/1980,1642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BUKG § 9 Abs. 2, § 15 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 346
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 27.04.2004 - 2 WD 4.04

    Umzug; Umzugswilligkeit; gemeinsame Wohnung; häusliche Gemeinschaft;

    "Uneingeschränkt umzugswillig" ist der Berechtigte dann, wenn er die Absicht hat, seinen Lebensmittelpunkt an den neuen Dienstort endgültig zu verlegen (Urteil vom 13. März 1980 - BVerwG 1 D 101.78 - <BVerwGE 63, 346 [349]>).

    Entscheidend für die Erfüllung der objektiven Voraussetzungen eines Umzuges ist allein die Tatsache, dass er die Wohnung am neuen Wohnort mit einer Einrichtung versieht, die objektiv ihm und seinen Familienangehörigen uneingeschränkt das Wohnen ermöglicht und dass er diese Wohnung subjektiv in der Absicht bezieht, dass dies der Mittelpunkt des Familienlebens sein soll, an dem die Familienmitglieder - ungeachtet ihrer beruflichen und sonstigen auswärtigen Verpflichtungen und Betätigungen - zusammenkommen, wohnen und gemeinsam leben (Urteil vom 13. März 1980 - BVerwG 1 D 101.78 - ).

    Eine An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt lässt per se keinen sicheren Rückschluss auf die Beantwortung der Frage zu, ob der Bedienstete (und/oder sein Ehegatte) im tatsächlichen Sinne den Mittelpunkt des Familienlebens von einem Ort an einen anderen verlagert und damit einen Umzug vollzogen hat (vgl. dazu Urteil vom 13. März 1980 - BVerwG 1 D 101.78 - ).

    Ob und wie lange die häusliche Gemeinschaft nach dem Umzug tatsächlich fortgesetzt wird, ist für die Erstattung der Auslagen für die Umzugsreise irrelevant (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1980 - BVerwG 1 D 101.78 - ).

  • VGH Bayern, 12.10.2015 - 14 BV 14.1493

    Ein Umzug, für den nach entsprechender Zusage eine Umzugskostenvergütung zu

    In diesem Sinne liegt ein vollzogener Umzug folgerichtig dann vor, wenn der Beamte am neuen Wohnort eine Wohnung mit einer Einrichtung versehen hat, die ihm und seiner Familie das endgültige Wohnen ermöglicht, und wenn er die neue Wohnung in der Absicht bezogen hat, dort mit seiner Familie endgültig wohnen zu bleiben (BVerwG, U.v. 13.3.1980 - 1 D 101.78 - BVerwGE 63, 346; U.v. 27.4.2004 - 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 330).

    Selbst wenn die in Bezug auf § 15 Abs. 1 Satz 2, § 9 Abs. 2, § 2 Abs. 2 BUKG a.F. getroffene Aussage des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 13. März 1980 - 1 D 101.78 - (BVerwG 63, 346), "ein Beamter ist im Sinne dieser Vorschriften an einen anderen Wohnort umgezogen, wenn er den Lebensmittelpunkt seiner Familie endgültig an diesen Ort verlegt hat", dahingehend zu verstehen wäre, dass ein Umzug im Sinn des Umzugskostenrechts insgesamt nur bei Verlagerung des Lebensmittelpunkts mit der Familie vorliegt, müsste diese heute im Lichte der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anders gesehen werden.

  • BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20

    Disziplinare Höchstmaßnahme bei Trennungsgeldbetrug im fünfstelligen Eurobereich

    Denn die Verlegung des tatsächlichen Schwerpunkts des Familienlebens vom bisherigen Wohnort zum Dienstort ist der versetzungsbedingte Umzug im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BUKG (BVerwG, Urteil vom 13. März 1980 - 1 D 101.78 - BVerwGE 63, 346 ).

    Bei diesem Umzug ist es ohne Belang, ob und in welchem Umfang der Soldat eine Wohnung oder Mobiliar an dem alten Wohnort zurückgelassen hat und wie weit sich darin das Familienleben weiterhin zeitweilig oder vorübergehend abspielen soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. März 1980 - 1 D 101.78 - BVerwGE 63, 346 und vom 27. April 2004 - 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 ).

  • BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 6.07

    Trennungsgeld; Trennungsgeldverordnung; Auslandstrennungsgeldverordnung;

    Bis zu dem Nachzug der Familie ist Wohnort noch der Ort, in dem sich die alte Wohnung befindet (Urteile vom 13. März 1980 - BVerwG 1 D 101.78 - BVerwGE 63, 346 ; vom 27. April 2004 - BVerwG 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 = Buchholz 262.1 § 5 ATGV Nr. 2 und vom 20. Juni 2000 a.a.O. ).
  • VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1503

    Ein Umzug im Sinne der Art. 3, Art. 4 BayUKG liegt auch dann vor, wenn der Beamte

    Etwas anderes folgt auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1980 bzw. vom 27. April 2004 ( BVerwG, U.v. 13.3.1980 - 1 D 101.78 - BVerwGE 63, 346; U.v. 27.4.2004 - 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350).

    Ungeachtet dessen führt auch das Bundesverwaltungsgericht einleitend aus, dass es "für den Umzugsbegriff in diesem Sinne ebenso unerheblich wäre, wenn neben dem neuen Wohnsitz der frühere beibehalten würde" (BVerwG, U.v. 13.3.1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 13.07

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Trennungsgeld für die Zeit eines Lehrgangs im

    Bis zu dem Nachzug der Familie ist Wohnort noch der Ort, in dem sich die alte Wohnung befindet (Urteile vom 13. März 1980 BVerwG 1 D 101.78 BVerwGE 63, 346 ; vom 27. April 2004 BVerwG 2 WD 4.04 BVerwGE 120, 350 = Buchholz 262.1 § 5 ATGV Nr. 2 und vom 20. Juni 2000 a.a.O. ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 1 A 2652/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Bewilligung einer Pendelentschädigung und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2004 - 2 WD 4.04 -, BVerwGE 120, 350; Urteil vom 13. März 1980 - 1 D 101.78 -, BVerwGE 63, 346, 348 f.
  • VG München, 23.08.2012 - M 17 K 12.160

    Umzugskostenvergütung bei Verlegung der Zweitwohnung

    Die polizeiliche Meldung ist eine ordnungs- und sicherheitsrechtliche Pflicht, die im Umzugskostenrecht allenfalls als Indiz herangezogen werden kann (BVerwG vom 13.3.1980 - 1 D 101/78 - juris, RdNr. 19).
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