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   BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 109.97   

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https://dejure.org/1998,15176
BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 109.97 (https://dejure.org/1998,15176)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1998 - 1 D 109.97 (https://dejure.org/1998,15176)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 1 D 109.97 (https://dejure.org/1998,15176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Vorzeitige Gutbuchung und Auszahlung von Schecks entgegen betrieblicher Vorschriften - Entgegennahme von Bargeld in mehreren Fällen - Absehen von disziplinarrechtlicher Höchstmaßnahme auf Grund von Milderungsgründen - Entfernung aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 109.97
    Die Annahme einer Zuwendung für eine Handlung, die die Verletzung einer Amtspflicht darstellt, ist eines der schwersten Dienstvergehen (vgl. Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - <BVerwGE 93, 294 = BVerwG DokBer B 1993, 7>).

    Die denkbaren Ausnahmegründe sind deshalb vielschichtiger als in Fällen des Zugriffs auf anvertrautes Gut und daher nicht auf typisierte Fallgruppen beschränkt (Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.10.1996 - 1 D 76.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei ungenehmigter Annahme von Geschenken

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 109.97
    Das schließt in derartigen Fällen die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses grundsätzlich aus (vgl. z.B. Urteil vom 22. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 76.95 - NVwZ 1997, 589 = DÖD 1997, 230>).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 1 DB 21.96

    Beamtenrecht - Unterhaltsbeiträge, Kein Anspruch auf Unterhaltsbeiträge nach

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 109.97
    Angesichts dieser finanziellen Situation bedarf es nicht der Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags, um die Beamtin und ihre Familienangehörigen vor unmittelbarer, durch den Verlust der Dienstbezüge bedingter Not zu schützen (zum Zweck des Unterhaltsbeitrags vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 1 DB 21.96 - ).
  • VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10

    Polizeibeamter; schweres Dienstvergehen; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Es handelt sich insoweit um ein Verhalten und um Leistungen, die von jedem Beamten erwartet werden und die angesichts des erheblichen Gewichts des Dienstvergehens keine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1998, Az.: 1 D 109/97, Urteil vom 24.05.2007, Az.: 2 C 25/06, Urteil vom 07.02.2008, Az.: 1 D 4/07, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Das lässt sich schon daran verdeutlichen, dass im Grunde von jedem Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird, dass er sich inner- wie außerdienstlich gesetzestreu verhält und beanstandungsfreie dienstliche Leistungen erbringt (vgl. Urteil vom 8. September 1997 a.a.O.; Urteil vom 14. Oktober 1998 BVerwG 1 D 109.97 ).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Es handelt sich um ein Verhalten und um Leistungen, die von jedem Beamten erwartet werden und die angesichts des erheblichen Gewichts des Dienstvergehens keine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 109.97 -).
  • VG Wiesbaden, 01.03.2012 - 28 K 58/11

    Zur Maßnahmebemessung bei einem Dienstvergehen, dem ein Verstoß gegen die

    Es handelt sich insoweit um ein Verhalten und um Leistungen, die von jedem Beamten erwartet werden und die angesichts des erheblichen Gewichts des Dienstvergehens keine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1998, Az.: 1 D 109/97, Urteil vom 24.05.2007, Az.: 2 C 25/06, Urteil vom 07.02.2008, Az.: 1 D 4/07, zitiert nach juris).
  • VGH Hessen, 27.05.2014 - 28 A 1177/12
    Es handele sich insoweit um ein Verhalten und um Leistungen, die von jedem Beamten erwartet würden und die angesichts des erheblichen Gewichts des Dienstvergehens keine andere Beurteilung rechtfertigten (Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 1 D 109/97 -, juris; Urteil vom 24. Mai 2007 - 2 C 25/06 -, Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4; Urteil vom 07. Februar 2008 - 1 D 4/07 -, Buchholz 235 § 77 BDO Nr. 13).
  • VG Wiesbaden, 27.09.2012 - 28 K 389/11

    Körperverletzung im Amt an einem Gewahrsamsinsassen

    Auch den Umstand, dass der Beamte bislang strafrechtlich und disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, bewertet die Kammer zugunsten des Beklagten, wenngleich es sich insoweit um ein Verhalten handelt, das von jedem Beamten erwartet werden kann und das deshalb nicht maßgeblich das Gewicht des Dienstvergehens mindern kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1998, Az.: 1 D 109/97, Urteil vom 24.05.2007, Az.: 2 C 25/06, Urteil vom 07.02.2008, Az.: 1 D 4/07, zitiert nach juris).
  • VG Wiesbaden, 04.04.2012 - 28 K 262/11

    Entfernung aus dem Dienst bei Verstoß gegen nebentätigkeitsrechtliche

    Es handelt sich insoweit um ein Verhalten und um Leistungen, die von jedem Beamten erwartet werden und die angesichts des erheblichen Gewichts des Dienstvergehens keine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1998 - 1 D 109/97-, Urteil vom 24.05.2007 - 2 C 25/06-, Urteil vom 07.02.2008 - 1 D 4/07-, zitiert nach juris).
  • VG Wiesbaden, 28.11.2013 - 28 K 522/12

    Zur Disziplinarmaßnahme im Falle eines Polizeibeamten, der in 13 nachgewiesenen

    Es handelt sich insoweit um ein Verhalten und um Leistungen, die von jedem Beamten erwartet werden und die angesichts des erheblichen Gewichts des Dienstvergehens keine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1998 - 1 D 109/97-, Urteil vom 24.05.2007 - 2 C 25/06-, Urteil vom 07.02.2008 - 1 D 4/07-, zitiert nach juris).
  • VG Greifswald, 29.10.2021 - 11 A 1537/20

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Auch den Umstand, dass der Beamte bislang strafrechtlich und disziplinarrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, bewertet die Kammer zugunsten des Beklagten, wenngleich es sich insoweit um ein Verhalten handelt, das von jedem Beamten erwartet werden kann und das deshalb nicht maßgeblich das Gewicht des Dienstvergehens mindern kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Oktober 1998 - 1 D 109/97; BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2007 - 2 C 25/06; BVerwG, Urt. v. 7. Februar 2008 - 1 D 4/07).
  • VG Kassel, 02.12.2010 - 28 K 526/10

    Polizeibeamter wird aus dem Dienst entfernt

    Es handelt sich insoweit um ein Verhalten und um Leistungen, die von jedem Beamten erwartet werden und die angesichts des erheblichen Gewichts des Dienstvergehens keine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1998 - 1 D 109/97-, [...] ).
  • BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 20.98

    Unerlaubte Belohnungsannahme (§ 70 BBG) - Disziplinarmaß: Entfernung aus dem

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