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   BVerwG, 28.11.1984 - 1 D 115.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2044
BVerwG, 28.11.1984 - 1 D 115.83 (https://dejure.org/1984,2044)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1984 - 1 D 115.83 (https://dejure.org/1984,2044)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1984 - 1 D 115.83 (https://dejure.org/1984,2044)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausnützen dienstlicher Möglichkeiten - Fortgesetzte Untreue - Private Zwecke - Dienstvergehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 54 S. 2, 3, § 77 Abs. 1 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 228
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2007 - 3 A 10390/07

    Polizeibeamter, der sich Behördenrabatte verschafft, aus dem Dienst entfernt

    Darüber hinaus ist bei einem Missbrauch der dienstlichen Stellung für das Disziplinarmaß nicht entscheidend, ob ein Schaden tatsächlich entstanden, sondern allein die Frage, ob das erforderliche Vertrauen noch vorhanden ist (vgl. BVerwGE 76, 228 [231]; 93, 305 [311 f.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - DL 16 S 23/06

    Berufung eines Lehrers gegen Entfernung aus dem Dienst wegen Veruntreuung

    Denn Vertrauen ist grundsätzlich unteilbar; es kann daher in dem berufserforderlichen Umfange regelmäßig auch demjenigen Beamten nicht mehr entgegengebracht werden, der nur einen Teil der ihm obliegenden Dienstgeschäfte pflicht- und vertrauenswidrig zum eigenen Vorteil ausgenutzt, im übrigen aber seine Dienstaufgaben stets zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten ausgeführt hat (hierzu BVerwG, Urt. v. 28.11.1984, BVerwGE 76, 228).
  • VGH Bayern, 26.07.2006 - 16a D 05.1055

    Rechtmäßigkeit der Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst nach Art. 12

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  • BVerwG, 23.04.1991 - 1 D 57.90

    Disziplinarrecht - Veruntreuung von Geld - Milderungsgrund - Offenbarung der Tat

    Der Sachverhalt ist nicht anders zu behandeln, als hätte der Beamte unmittelbar dienstliches Geld der von ihm verwalteten Kasse zu eigenem Nutzen entnommen (Urteil vom 29. Mai 1990 - BVerwG 1 D 53.89 - vgl. auch BVerwGE 63, 201; 76, 228).
  • BVerwG, 29.05.1990 - 1 D 53.89

    Dienstvergehen durch einen Beamten

    Der Sachverhalt ist dann nicht anders zu beurteilen, als hätte der Beamte unmittelbar dienstliches Geld der von ihm verwalteten Kasse zu eigenem Nutzen entnommen (vgl. hierzu auch BVerwGE 63, 201 [BVerwG 27.03.1979 - 1 D 3/78]; 76, 228) [BVerwG 16.11.1984 - 1 DB 37/84].
  • BVerwG, 06.09.1989 - 1 D 50.88

    Beamtenrecht - Schwarze Kasse - Dienstvergehen - Entfernung aus dem Dienst

    Hierzu hat der Senat in BVerwGE 76, 228 [BVerwG 28.11.1984 - 1 D 115/83]ausgeführt:.
  • BVerwG, 14.01.1986 - 1 D 63.85

    Fortgesetzte Untreue eines Bahnbetriebswerkleiters der Deutschen Bundesbahn durch

    Grundsätzlich kann aber nichts anderes gelten, wenn die dienstlich gegebenen Möglichkeiten oder gar die Amtsgeschäfte direkt zu persönlichem Vorteil genutzt werden; so etwa dann, wenn sich ein zur Verwahrung und Überwachung von Material- und Lagerbeständen berufener Magazinverwalter an den seiner Obhut anvertrauten Gegenständen schadlos hält, um sich diese selbst oder jedenfalls ihren Wert durch Veräußerung nutzbar zu machen (Urteil vom 14. März 1984 - BVerwG 1 D 50.83 - Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 D 103.83 -), wenn ein als Sachbearbeiter für Beschaffung tätiger Beamter auf Kosten und für Rechnung des Dienstherrn Gegenstände beschafft, die er privat benötigt und dann auch verwendet (Urteil vom 28. November 1984 - BVerwG 1 D 115.83 - <BVerwGE 76, 228>) oder wenn ein Beamter, der einen für seinen Dienstherrn tätigen Betrieb überwachen soll, sich dort strafbarer Machenschaften mit dem Ziel schuldig macht, für sich - sei dies auch ohne Schaden für den überwachten Betrieb und für den Dienstherrn - geldwerten Vorteil zu erlangen (Urteil vom 13. April 1983 - BVerwG 1 D 73.82 - ), oder wenn sich ein Beamter, dessen dienstliche Aufgabe - wie das hier aufgrund der Funktion als Dienststellenleiter der Fall ist - in der "Leitung und Überwachung des Dienstes" besteht, diesen Pflichten zuwider Können und Arbeitskraft der ihm unterstellten Dienstkräfte zum eigenen Vorteil zunutze macht.
  • BVerwG, 10.02.1987 - 1 D 7.86

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten

    Zum mißbräuchlichen Ausnutzen der im Einzelfall anvertrauten Dienstgeschäfte mit dem Ziel und der Folge eigenen geldwerten Vorteils mit entsprechender finanzieller Einbuße des Dienstherrn hat der Senat in einem ähnlich gelagerten Disziplinarfall, in dem der beschuldigte Beamte seine dienstliche Tätigkeit als Hilfssachbearbeiter für Instandsetzung und Beschaffung im Kraftfahrwesen dazu benutzt hat, Reparaturen und Beschaffungen für sich und seine privaten Zwecke auf Rechnung und Kosten des Dienstherrn ausführen zu lassen, u.a. ausgeführt (BVerwGE 76, 228 [BVerwG 28.11.1984 - 1 D 115/83]):.
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 1 NDH L 6/02

    Dienstvergehen; Entfernung aus dem Dienst; Geschäftsführung; innerdienstliches

    Nichts grundsätzlich anderes kann für einen Beamten gelten, dessen pflichtwidrige Bereicherung zu Lasten des OJE, zu dessen Mitgliedern neben dem Landkreis Cloppenburg als Dienstherr des Beamten noch weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften gehören, nicht - wie in dem hier zu beurteilenden Fall - in direktem Zugriff auf bares Geld, sondern im missbräuchlichen Ausnutzen der ihm im Einzelfall anvertrauten Dienstgeschäfte mit Ziel und der Folge eigenen geldwerten Vorteils mit entsprechender finanzieller Einbuße seines Dienstherrn besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1984 - 1 D 115.83 -, BVerwGE 76, 228, 229; Urt. v. 6.9.1989 - 1 D 50.88 -, DVBl. 1989, 1160; NDH, Urt. v. 29.11.1991.
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