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   BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 137.84   

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BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 137.84 (https://dejure.org/1986,6642)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1986 - 1 D 137.84 (https://dejure.org/1986,6642)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1986 - 1 D 137.84 (https://dejure.org/1986,6642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Dienstpflichtverletzung - Alkoholabhängigkeit - Rückfall nach Entziehungskur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1987, 250
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.05.1985 - 1 D 160.84

    Dienstunfähigkeit auf Grund "Alkoholkrankheit mit häufigen Rückfällen" -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 137.84
    Wie der Senat bereits wiederholt ausgeführt hat (Urteil vom 10. Januar 1984 - BVerwG 1 D 13.83 - <BVerwGE 76, 128; ZBR 1984, 155; DVBl. 1984, 485>; Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 1 D 77.84 - Urteil vom 6. Mai 1985 - BVerwG 1 D 160.84 - ), kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß ein Beamter in diesem Bereich um seine im Einzelfall jeweils bestehenden Pflichten hinreichend genau gewußt und die Gefahr vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit bei ihrer Verletzung gekannt und wenigstens billigend in Kauf genommen habe.
  • BVerwG, 10.01.1984 - 1 D 13.83

    Alkoholismus als Verstoß eines Postbeamten gegen seine Pflicht zur Erhaltung oder

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 137.84
    Wie der Senat bereits wiederholt ausgeführt hat (Urteil vom 10. Januar 1984 - BVerwG 1 D 13.83 - <BVerwGE 76, 128; ZBR 1984, 155; DVBl. 1984, 485>; Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 1 D 77.84 - Urteil vom 6. Mai 1985 - BVerwG 1 D 160.84 - ), kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß ein Beamter in diesem Bereich um seine im Einzelfall jeweils bestehenden Pflichten hinreichend genau gewußt und die Gefahr vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit bei ihrer Verletzung gekannt und wenigstens billigend in Kauf genommen habe.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 1 D 77.84

    Außerdienstliche Trunkenheit am Steuer - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 137.84
    Wie der Senat bereits wiederholt ausgeführt hat (Urteil vom 10. Januar 1984 - BVerwG 1 D 13.83 - <BVerwGE 76, 128; ZBR 1984, 155; DVBl. 1984, 485>; Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 1 D 77.84 - Urteil vom 6. Mai 1985 - BVerwG 1 D 160.84 - ), kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß ein Beamter in diesem Bereich um seine im Einzelfall jeweils bestehenden Pflichten hinreichend genau gewußt und die Gefahr vorzeitiger dauernder Dienstunfähigkeit bei ihrer Verletzung gekannt und wenigstens billigend in Kauf genommen habe.
  • BVerwG, 10.01.1980 - 1 D 56.79

    Herbeiführung der Dienstunfähigkeit - Alkoholmißbrauch - Aberkennung des

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 137.84
    Damit obliegt es ihm aber auch, diese Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn nicht nur zu erhalten, sondern die beschränkte oder verlorene Arbeitskraft bestmöglich wieder herzustellen (BVerwGE 63, 327 mit weiteren Nachweisen; ständige Rechtsprechung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17

    Polizeibeamter nach Alkoholmissbrauch und Verkehrsstraftaten aus dem Dienst

    Die dienstliche Belehrung muss sich sowohl auf die medizinischen Folgen eines erneuten Alkoholkonsums als auch auf die dienst- und insbesondere die disziplinarrechtlichen Folgen alkoholbedingter Pflichtenverstöße erstrecken (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 1984 -1 D 13.83 - und Urteil vom 21. Juli 1986 - BVerwG 1 D 137.84 -, beide juris sowie auch Hummel u.a., BDG, 5. Aufl. 2012, B II. 5., Rdn. 16).
  • OVG Hamburg, 20.08.2020 - 12 Bf 126/19

    Disziplinare Ahndung des Rückfalls eines Polizeibeamten in die nasse Phase der

    Für das innerdienstliche Dienstvergehen des Rückfalls in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit steht je nach den Umständen des Einzelfalles das gesamte Spektrum der Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Verfügung; entscheidend ist vor allem auf den Grad des Verschuldens, eine etwaige Vorbelastung sowie das Ausmaß der dienstlichen Auswirkungen abzustellen (in Anschluss an BVerwG, Urt. v. 27.11.2001, 1 D 64.00; Urt. v. 11.3.1997, 1 D 68.95; Urt. v. 7.7.1987, 1 D 104.86; Urt. v. 21.7.1986, 1 D 137/84).

    Anders als von der Klägerin dargestellt sind ihre verschiedenen Hinweise an den Beklagten über die Notwendigkeit der Abstinenz (vgl. Schreiben des Leiters Polizeidirektion ... vom 28. Juni 2000; Schreiben vom 6. Juni 2011; Disziplinarverfügung vom 8. Januar 2013, S. 9) als "Belehrungen" bzw. "Aufklärung" über etwaige dienstliche Folgen gedacht und formuliert, nicht aber als Weisung, (überhaupt) keinen Alkohol mehr zu sich zu nehmen (siehe im Vergleich BVerwG, Urt. v. 27.11.2001, 1 D 64/00, juris Rn. 19, wo das Alkoholkonsumverbot in einer Dienstanweisung normiert war, und Urt. v. 21.7.1986, 1 D 137/84, juris Rn. 13, wo an den betreffenden Beamten konkrete Anweisungen bzw. Untersagungen gerichtet waren).

    Im Vordergrund bei der Auswahl der Disziplinarmaßnahme nach dem Kriterienkatalog des § 11 Abs. 1 Satz 3 HmbDG steht das schwerere innerdienstliche Dienstvergehen des Rückfalls in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit, für das je nach den Umständen des Einzelfalles das gesamte Spektrum der Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Verfügung steht; entscheidend ist dabei vor allem auf den Grad des Verschuldens, eine etwaige Vorbelastung sowie das Ausmaß der dienstlichen Auswirkungen abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2001, 1 D 64.00; Urt. v. 11.3.1997, 1 D 68.95; Urt. v. 7.7.1987, 1 D 104.86; Urt. v. 21.7.1986, 1 D 137/84, alle juris).

  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 16a D 14.2483

    Kürzung der Dienstbezügen wegen Rückfalls in die "nasse Phase" einer

    Eine Zurückstufung kommt bei einschlägiger Vorbelastung in Frage (BVerwG, U.v. 21.7.1986 - 1 D 137.84 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 1 D 2.11
    Ohne inhaltlich ausreichende Belehrung kann dem Beamten regelmäßig kein vorsätzliches alkoholbedingtes Fehlverhalten angelastet werden (stRspr, vgl. Urteile vom 10. Januar 1984 - BVerwG 1 D 13.83 - BVerwGE 76, 128 und vom 21. Juli 1986 - BVerwG 1 D 137.84 - DVBl 1987, 250).
  • VG Wiesbaden, 16.02.2023 - 25 K 818/20

    Rückfall in die "nasse Phase" der Alkoholsucht eines alkoholkranken Beamten

    Die dienstliche Belehrung muss sich sowohl auf die medizinischen Folgen eines erneuten Alkoholkonsums als auch auf die dienst- und insbesondere die disziplinarrechtlichen Folgen alkoholbedingter Pflichtenverstöße erstrecken (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 1984 - 1 D 13/83 - und Urteil vom 21. Juli 1986 - 1 D 137/84 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 12.10.1999 - 1 D 53.98

    Aufhebung eines Disziplinarurteils in der Berufung - Verstoß gegen die Pflicht

    Zwar kann auch eine Abstinenzzeit von etwa drei Monaten ein Indiz für den Erfolg der Therapie sein (z.B. Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 42.93 - auch Urteil vom 21. Juli 1986 - BVerwG 1 D 137.84 -).
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