Rechtsprechung
OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 D 138/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
ZPO § 114; SächsVwVG § 24 Abs. 1; SächsBO § 13 Abs. 2
Prozesskostenhilfe; Festsetzung der Ersatzvornahme; Hausschwamm - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolges als ausreichend für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- Judicialis
ZPO § 114; ; SächsVwVG § 24 Abs. 1; ; SächsBO § 13 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolges als ausreichend für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 30.06.2009 - 4 K 24232/06
- VG Dresden, 30.06.2009 - 4 K 2432/06
- OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 D 138/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06
Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage
Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 D 138/09
Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 -, BayVBl. 2006, 677, und Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361).Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006, a. a. O.).
- BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05
Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 D 138/09
Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 -, BayVBl. 2006, 677, und Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361). - BVerwG, 15.05.2007 - 1 B 217.06
Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Anerkennungsrichtlinie, ernsthafter …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 D 138/09
Ergänzend verweist der Senat auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem angegriffenen Beschluss vom 8.8.2006, sowie auf seine Ausführungen in den Beschlüssen vom 8.8.2006 (- 1 B 216/06 - und - 1 B 217/06 -), die er auch unter Berücksichtigung des Antragsvorbringens für zutreffend hält." .
- VG Leipzig, 25.06.2014 - 4 K 342/12
Anordnung und Einschreiten der Behörde bzgl. Errichtung eines Notdachs auf einem …
Unabhängig von der Frage, ob dieses Begehren im Wege einer allgemeinen Leistungsklage durchzusetzen wäre, da die Ersatzvornahme für sich betrachtet einen Realakt darstellt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.11.2005, SächsVBl. 2006, 92), oder ob insoweit von einer Verpflichtungsklage auszugehen ist, weil regelmäßig von der Behörde noch eine vorhergehende Anordnung erlassen wird (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6.11.2009 - 1 D 138/09 -, juris), sind Formen vorbeugenden Rechtsschutzes nur ausnahmsweise zulässig.