Rechtsprechung
BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 14.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entwendung von Gegenständen aus Güterwagen durch einen Bahnbeamten des mittleren Dienstes - Wiederholte Entwendung von Gegenständen aus Güterwagen außerhalb der Dienstzeit - Bewertungsmaßstab für das Disziplinarmaß bei einem Fehlverhalten eines Beamten - Möglichkeit der ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 10.12.1997 - XI VL 19/97
- BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 14.98
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 07.11.1990 - 1 D 27.90
Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten der Deutschen Bundespost - Begehung eines …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 14.98
Die Frage, ob ein Dienstvergehen dem innerdienstlichen Pflichtenkreis oder dem außerdienstlichen Bereich zuzuordnen ist, beurteilt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nach äußeren Merkmalen wie Zeit und Ort der Verfehlung, sondern nach dem inneren Bezug zu den dienstlichen Pflichten des beschuldigten Beamten (z.B. Urteil vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 27.90 -).Als innerdienstliches Dienstvergehen unterliegt das Fehlverhalten des Beamten dann auch denselben Bewertungsmaßstäben, wie sie bei unredlichen Zugriffen von Bahnbeamten auf anvertrautes oder dienstlich zugängliches Beförderungsgut angewendet werden (vgl. Urteil vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 27.90 -).
- BVerwG, 28.10.1997 - 1 D 60.97
Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst und der Kürzung des Ruhegehalts …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 14.98
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 60.97 - ; Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 40.97 -). - BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 27.97
Aberkennung des Ruhegehalts eines sich nicht mehr im Dienst befindenden Beamten …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 14.98
Die Verwendung der aus den Diebstählen erhaltenen Gelder zur Begleichung privater Schulden würde nur dann die Voraussetzung des Milderungsgrundes erfüllen, wenn es sich um solche Verbindlichkeiten gehandelt hätte, deren Nichterfüllung den Beamten von den für den Lebensbedarf notwendigen Leistungen abgeschnitten hätte (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 27.97 - m.w.N.).
- BVerwG, 25.11.1992 - 1 D 44.91
Überziehung des Gehaltskontos durch Hingabe ungedeckter Schecks - Entwendung …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 14.98
Dies ist ein Betrag, der - wenn auch knapp - noch über den zur Tatzeit geltenden, vom Senat als Maßstab herangezogenen Sozialhilfesätzen (Urteil vom 25. November 1992 - BVerwG 1 D 44.91 -) für den Beamten, seine Ehefrau sowie die drei Kinder liegt. - BVerwG, 12.08.1997 - 1 D 30.97
Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Dienst wegen …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 14.98
Die Voraussetzungen dieses Milderungsgrundes sind deshalb nur dann erfüllt, wenn der Zugriff auf amtlich anvertrautes oder dienstlich zugängliches Gut zu dem Zweck erfolgt, eine existenzbedrohende Notlage abzuwenden oder zu mildern (vgl. u.a. Urteil vom 12. August 1997 - BVerwG 1 D 30.97 - ; Urteil vom 13. August 1997 - BVerwG 1 D 2.97 -). - BVerwG, 13.08.1997 - 1 D 2.97
Finanzielle Notlage als Milderungsgrund im Disziplinarverfahren - Entlassung aus …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 14.98
Die Voraussetzungen dieses Milderungsgrundes sind deshalb nur dann erfüllt, wenn der Zugriff auf amtlich anvertrautes oder dienstlich zugängliches Gut zu dem Zweck erfolgt, eine existenzbedrohende Notlage abzuwenden oder zu mildern (vgl. u.a. Urteil vom 12. August 1997 - BVerwG 1 D 30.97 - ; Urteil vom 13. August 1997 - BVerwG 1 D 2.97 -). - BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 40.97
Unerlaubtes Entwenden von Diensteigentum der Bahn durch einen …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 14.98
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 60.97 - ; Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 40.97 -).
- BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00
Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von …
Ob zum Zeitpunkt des Zugriffs eine wirtschaftliche Notlage im Sinne des Milderungsgrundes gegeben war, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats am Maßstab der einschlägigen Regelsätze der Sozialhilfe festzustellen (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 14.98 m.w.N.). - BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98
Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der …
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beamte sich zum Zeitpunkt des Zugriffs auf die Kassengelder in einer wirtschaftlichen Notlage befand, was nach ständiger Rechtsprechung des Senats am Maßstab der einschlägigen Regelsätze der Sozialhilfe festzustellen wäre (vgl. z.B. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 14.98 - m.w.N.). - BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98
Postbeamter des einfachen Dienstes; Zueignung eines zu Unrecht angeforderten …
Die Verwendung veruntreuten Geldes zur Begleichung privater Schulden erfüllt nur dann die Voraussetzungen des Milderungsgrundes, wenn es sich um solche Verbindlichkeiten handelt, deren Nichterfüllung den Beamten von den für den notwendigen Lebensbedarf erforderlichen Leistungen abgeschnitten hätte (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 14.98 - Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 27.97 - m.w.N.). - BVerwG, 03.04.2001 - 1 D 3.00
Unberechtigte Verwendung dienstlich anvertrauten oder amtlich erlangten Geldes …
Ob zum Zeitpunkt des Zugriffs eine wirtschaftliche Notlage im Sinne des Milderungsgrundes gegeben war, ist am Maßstab der einschlägigen Regelsätze der Sozialhilfe festzustellen (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 14.98 - m.w.N.).