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RG, 02.03.1934 - 1 D 142/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Inwiefern kann sich eine Ehefrau einer Vermögenssteuerhinterziehung durch Verschweigen ihres Vermögens gegenüber ihrem Manne oder durch Unterlassen einer Vermögenserklärung schuldig machen? Was gehört dabei zum inneren Tatbestand? 2. Ist für das Jahr 1931 ebenso wie ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 68, 99
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 23.07.2001 - II B 73/00
Steuerhinterziehung - VSt-Hinterziehung bei Neuveranlagung
Dadurch haben sie das FA daran gehindert, das Überschreiten der Neuveranlagungsgrenzen auf vorangehende Veranlagungszeitpunkte zu prüfen (vgl. dazu Urteil des FG Baden-Württemberg vom 25. Juni 1985 I 63/81, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1986, 95; siehe auch Urteil des Reichsgerichts --RG-- vom 2. März 1934 1 D 142/33, RGSt 68, 99, 104). - FG Niedersachsen, 12.07.2004 - 1 K 325/01
Zurechnung von Vermögen im Steuerrecht; Rechtmäßigkeit eines …
Soweit der BFH zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RG) aus dem Jahre 1934 verweist (Urteil vom 2. März 1934 1 D 142/33, RGSt 68, 99, 104), hält der Senat diesen Hinweis nicht für tragfähig. - BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69
Vorwurf der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung - Abtretung von Grundschulden …
Die Rechtspflicht des Angeklagten, das Finanzamt über den wahren Sachverhalt aufzuklären, ergab sich jedoch nach dem auch im Steuerstrafrecht geltenden allgemeinen Grundsatz aus seinem vorangegangenen gefährdenden Tun (RGSt 58, 130; 68, 99, 104; vgl. auch BGH NJW 1953, 1841).