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   OVG Saarland, 27.09.2019 - 1 D 155/19   

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https://dejure.org/2019,33565
OVG Saarland, 27.09.2019 - 1 D 155/19 (https://dejure.org/2019,33565)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.09.2019 - 1 D 155/19 (https://dejure.org/2019,33565)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. September 2019 - 1 D 155/19 (https://dejure.org/2019,33565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 56 Abs 2 VwGO, § 115 Abs 3 ZPO, § 130a Abs 3 ZPO, § 130a Abs 4 Nr 2 ZPO, § 174 Abs 3 ZPO
    Rückübermittlung eines Empfangsbekenntnisses über das elektronische Anwaltspostfach; Berufung auf Unrichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltspostfach; Beweiswirkung; Datum; elektronisch; Empfangsbekenntnis; entkräftet; Gegenbeweis; Nachweis; Prozesskostenhilfe; Prüfprotokoll; Rückübermittlung; Selbsthilfe; Server; Überzeugung; Vermögen; vollständig; wirtschaftlich; zumutbar; Zustellung; ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Beweis der Unrichtigkeit des in einem elektronisch zurückgesandten Empfangsbekenntnis ausgewiesenen Zustellungsdatums; Zumutbarkeit der Kosten einer Prozessführung im Hinblick auf die Einsetzbarkeit von Grundstücksvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3664
  • NVwZ 2020, 330
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.09.2018 - XI ZB 4/17

    Berücksichtigung der eingetretenen Änderungen der persönlichen oder

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2019 - 1 D 155/19
    Das elektronisch zurückgesandte Empfangsbekenntnis erbringt nach Maßgabe der §§ 371 a Abs. 1, 416 ZPO als privates elektronisches Dokument ebenso wie ein auf dem Postweg zurückgesandtes Empfangsbekenntnis(vgl. zu letzterem z.B. BGH, Beschluss vom 11.9.2018 - XI ZB 4/17 -, juris Rdnr. 5) Beweis sowohl für die Entgegennahme des in ihm bezeichneten Schriftstücks, hier des unter anderem Prozesskostenhilfe versagenden Urteils vom 26.3.2019, als auch für den Zeitpunkt von dessen Empfang.

    Erforderlich ist, dass die Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis nicht nur erschüttert, sondern die Möglichkeit, die Angaben könnten richtig sein, ausgeschlossen ist.(aus neuerer Zeit: BGH, Beschlüsse vom 11.9.2018, a.a.O., und vom 25.9.2018 - XI ZB 6/17 -, juris jew. m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2019 - 11 C 19.233 -, juris Ls. 4 und Rdnr. 15 m.w.N.) Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnisses erfordert, dass dessen Beweiswirkung zur Überzeugung des Gerichts vollständig entkräftet wird.(BFH, Beschluss vom 22.9.2015 - V B 20/15 -, juris Ls. 2 und Rdnr.8 m.w.N.) Nichts anderes kann für eine elektronische Zustellung gelten.

  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047

    Einsetzung von Schonvermögen bei Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2019 - 1 D 155/19
    Prozesskostenhilfe ist eine spezielle Art der Sozialhilfe, die nachrangig gegenüber möglicher und zumutbarer Selbsthilfe gewährt wird.(BayVGH, Beschluss vom 27.7.2017 - 15 C 14.2047 -, juris Rdnr. 11) Sie dient nicht dazu, die finanziellen Belastungen, die mit einem Prozess einhergehen können, von einem Beteiligten fernzuhalten, um diesen nicht in der Verwirklichung seiner Pläne zur Vermögensbildung bzw. Vermögenserhaltung zu behindern.
  • BFH, 22.09.2015 - V B 20/15

    Urteilszustellung an Rechtsanwalt - Zustellungsadressat bei Sozietät -

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2019 - 1 D 155/19
    Erforderlich ist, dass die Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis nicht nur erschüttert, sondern die Möglichkeit, die Angaben könnten richtig sein, ausgeschlossen ist.(aus neuerer Zeit: BGH, Beschlüsse vom 11.9.2018, a.a.O., und vom 25.9.2018 - XI ZB 6/17 -, juris jew. m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2019 - 11 C 19.233 -, juris Ls. 4 und Rdnr. 15 m.w.N.) Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnisses erfordert, dass dessen Beweiswirkung zur Überzeugung des Gerichts vollständig entkräftet wird.(BFH, Beschluss vom 22.9.2015 - V B 20/15 -, juris Ls. 2 und Rdnr.8 m.w.N.) Nichts anderes kann für eine elektronische Zustellung gelten.
  • VGH Bayern, 12.06.2019 - 11 C 19.233

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Eintritt der Rechtskraft nur in

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2019 - 1 D 155/19
    Erforderlich ist, dass die Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis nicht nur erschüttert, sondern die Möglichkeit, die Angaben könnten richtig sein, ausgeschlossen ist.(aus neuerer Zeit: BGH, Beschlüsse vom 11.9.2018, a.a.O., und vom 25.9.2018 - XI ZB 6/17 -, juris jew. m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2019 - 11 C 19.233 -, juris Ls. 4 und Rdnr. 15 m.w.N.) Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnisses erfordert, dass dessen Beweiswirkung zur Überzeugung des Gerichts vollständig entkräftet wird.(BFH, Beschluss vom 22.9.2015 - V B 20/15 -, juris Ls. 2 und Rdnr.8 m.w.N.) Nichts anderes kann für eine elektronische Zustellung gelten.
  • BGH, 25.09.2018 - XI ZB 6/17

    Empfangsbekenntnis als Beweis für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2019 - 1 D 155/19
    Erforderlich ist, dass die Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis nicht nur erschüttert, sondern die Möglichkeit, die Angaben könnten richtig sein, ausgeschlossen ist.(aus neuerer Zeit: BGH, Beschlüsse vom 11.9.2018, a.a.O., und vom 25.9.2018 - XI ZB 6/17 -, juris jew. m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2019 - 11 C 19.233 -, juris Ls. 4 und Rdnr. 15 m.w.N.) Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit des Empfangsbekenntnisses erfordert, dass dessen Beweiswirkung zur Überzeugung des Gerichts vollständig entkräftet wird.(BFH, Beschluss vom 22.9.2015 - V B 20/15 -, juris Ls. 2 und Rdnr.8 m.w.N.) Nichts anderes kann für eine elektronische Zustellung gelten.
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2019 - 1 D 155/19
    Für die Wirksamkeit der Zustellung per Empfangsbekenntnis an einen Rechtsanwalt ist entscheidend, dass dieser selbst Kenntnis vom Zugang des zuzustellenden Schriftstücks genommen hat.(BVerwG, Beschluss vom 27.7.2015 - 9 B 33/15 -, juris Rdnr. 5) Dabei erbringt - wie bereits ausgeführt - das ausgefüllte Empfangsbekenntnis grundsätzlich den vollen Beweis dafür, dass der Prozessbevollmächtigte an dem von ihm angegebenen Tag tatsächlich Kenntnis vom Zugang des Schriftstücks erlangt hat.
  • BGH, 17.01.2024 - VII ZB 22/23

    eEB erbringt vollen Zugangsbeweis!

    Das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis erbringt - wie das herkömmliche papiergebundene (analoge) Empfangsbekenntnis - gegenüber dem Gericht den vollen Beweis nicht nur für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt, sondern auch für den angegebenen Zeitpunkt der Entgegennahme und damit der Zustellung (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2022 - 9 B 2/22, NJW 2023, 703, juris Rn. 12; OVG für das Saarland, Beschluss vom 27. September 2019 - 1 D 155/19, NJW 2019, 3664, juris Rn. 8 ff.; Anders/Gehle/Vogt-Beheim, ZPO, 82. Aufl., § 173 Rn. 7).
  • BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22

    Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses

    Soweit das Oberverwaltungsgericht auf die Beweiskraft eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe der § 371a Abs. 1, § 416 ZPO verweist (BA S. 4, LKV 2022, 84; ebenso auch OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 27. September 2019 - 1 D 155/19 - NJW 2019, 3664 Rn. 8 und vom 21. Februar 2020 - 2 E 340/19 - NVwZ 2020, 735 Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2020 - 2 B 1263/20 - BauR 2021, 520 ; OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2022 - 2 B 44/22 - juris Rn. 11), sind diese Vorschriften hier allerdings nicht maßgebend, weil es sich bei dem elektronischen Empfangsbekenntnis nicht um ein elektronisches Dokument im Sinne des § 371a Abs. 1 ZPO handelt, das (notwendig) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist (Müller, in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl. 2020, § 371a ZPO Rn. 26.1; Biallaß, in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl. 2020, § 174 ZPO Rn. 59, 67; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 13 UF 578/20 - NJOZ 2021, 1437 Rn. 13).

    Wie dieses erbringt auch das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis den vollen Beweis für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme (vgl. nur OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 27. September 2019 - 1 D 155/19 - NJW 2019, 3664 Rn. 8 und vom 21. Februar 2020 - 2 E 340/19 - NVwZ 2020, 735 Rn. 9; OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2020 - 2 B 1263/20 - BauR 2021, 520 ; OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2022 - 2 B 44/22 - juris Rn. 11; Marsch/Laas, in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 3, 1. Aufl. 2020, § 56 VwGO Rn. 26; Schultzky, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 173 Rn. 18; Kremer, MDR 2022, 80 f.).

  • BSG, 14.07.2022 - B 3 KR 2/21 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - elektronisches

    Das gilt für auf einem sicheren Übermittlungsweg übermittelte elektronische Empfangsbekenntnisse ebenso (vgl OVG des Saarlandes vom 27.9.2019 - 1 D 155/19 - juris RdNr 8; OVG Lüneburg vom 19.12.2019 - 2 ME 634/19 - juris RdNr 2; OVG Nordrhein-Westfalen vom 10.11.2020 - 2 B 1263/20 - juris RdNr 7; OVG Bremen vom 27.4.2021 - 1 LA 149/21 - juris RdNr 3 zu der entsprechenden Regelung des § 55a VwGO, jeweils unter Verweis unmittelbar auf § 371a Abs. 1 Satz 1 ZPO; im Ergebnis ebenso unter Verweis auf § 371 Abs. 1 Satz 2 ZPO Müller in jurisPK-ERV Band 2, § 371a ZPO RdNr 26.4 und 26.1, Stand der Einzelkommentierung 11.5.2022; zweifelnd hinsichtlich der Maßgeblichkeit von § 371a Abs. 1 Satz 1 ZPO auch Biallaß in jurisPK-ERV Band 2, § 174 ZPO RdNr 67, Stand der Einzelkommentierung 1.9.2020) .
  • OVG Sachsen, 27.10.2021 - 5 A 237/21

    Elektronisches Empfangsbekenntnis; Gegenbeweis; Wiedereinsetzung; besonderes

    Allerdings kann die Beweiswirkung des ausgewiesenen Zustellungsdatums unter bestimmten Voraussetzungen entkräftet werden; der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist zulässig (OVG Saarland, Beschl. v. 27. September 2019 - 1 D 155/19 -, juris Rn. 9).

    Dies gilt auch für eine elektronische Zustellung (so auch OVG Bremen, Beschl. v. 27. April 2021 - 1 LA 149/21 -, juris Rn. 5 und OVG Saarland, Beschl. v. 27. September 2019 - 1 D 155/19 -, juris Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 2 B 1263/20

    Fehlender Standsicherheitsnachweis begründet keine Nachbarrechtsverletzung!

    OVG, Beschluss vom 27. September 2019 - 1 D 155/19 -, juris Rn 9, m. w. N., zum elektronischen Empfangsbekenntnis; zum Empfangsbekenntnis allgemein: BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. März 2001 - 2 BvR 2211/97 -, juris Rn. 19 f., m. w. N.
  • OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 E 340/19

    Zwangseinweisung: Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit; Beweiswirkung eines

    Er setzt voraus, dass die Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses zur Überzeugung des Gerichts vollständig entkräftet wird (vgl. bereits Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. September 2019 - 1 D 155/19 -).

    Dabei erbringt - wie bereits ausgeführt - das ausgefüllte Empfangsbekenntnis grundsätzlich den vollen Beweis dafür, dass der Prozessbevollmächtigte an dem von ihm angegebenen Tag tatsächlich Kenntnis vom Zugang des Schriftstücks erlangt hat.(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2019 - 1 D 155/19 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 27.7.2015 - 9 B 33/15 -, juris) Der Prozessbevollmächtigten des Klägers ist es nicht gelungen, die Beweiswirkung des ausgewiesenen Zustelldatums zu entkräften, denn sie hat nicht glaubhaft gemacht, dass sie nicht in der Lage gewesen ist, den Zugang des ihr elektronisch übermittelten Beschlusses am ausgewiesenen Zustellungstag zur Kenntnis zu nehmen.

  • OVG Saarland, 10.03.2022 - 1 A 267/20

    Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen elektronisches Empfangsbekenntnis

    [so bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2019 - 1 D 155/19 -, juris Rn. 10; ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 23.1.2020 - 4 LA 211/18 -, juris Rn. 4; Häublein/Müller in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 6. Aufl. 2020, § 174 ZPO Rn. 25] Der Nachweis (des Zeitpunkts) der Zustellung wird gemäß § 174 Abs. 4 Satz 3 ZPO a.F. durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis erbracht, das der Zustelladressat nach Maßgabe des § 174 Abs. 4 Satz 4 ff. ZPO a.F. elektronisch zu übermitteln hat.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2019 - 2 ME 634/19

    Akteneinsicht; Besetzungsrüge; Kontrollorgan; Notarprüfung; Verfahrensfehler;

    Das elektronische Empfangsbekenntnis erbringt ebenso wie ein auf dem Postweg zurückgesandtes Empfangsbekenntnis Beweis sowohl für die Entgegennahme des in ihm bezeichneten Schriftstücks als auch für den Zeitpunkt des Empfangs (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 27.9.2019 - 1 D 155/19 -, juris Rn. 8).

    Eine vorherige Kenntnisnahme scheidet vor diesem Hintergrund aus; der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin hat die Beweiswirkung des auf dem elektronischen Empfangsbekenntnis ausgewiesenen Zustellungsdatums entkräftet (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschl. v. 27.9.2019 - 1 D 155/19 -, juris Rn. 9).

  • OVG Bremen, 27.04.2021 - 1 LA 149/21

    Entkräftung der Beweiswirkung des elektronisch zurückgesandten

    Allerdings kann die Beweiswirkung des ausgewiesenen Zustellungsdatums unter bestimmten Voraussetzungen entkräftet werden; der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist zulässig (OVG Saarland, Beschl. v. 27.09.2019 - 1 D 155/19, juris Rn. 9).

    Dies gilt auch für eine elektronische Zustellung (so auch OVG Saarland, Beschl. v. 27.09.2019 - 1 D 155/19, juris Rn. 9).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 4 LA 211/18

    Ausländerrecht: Antrag auf Zulassung der Berufung; Maßgeblichkeit der schriftlich

    Dies alles gilt auch für die Zustellung auf elektronischem Wege gemäß § 174 Abs. 3 Satz 1 ZPO (Czybulka/Kluckert in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, § 56 Rn. 33-35; OVG Saarland, Beschl. v. 27.09.2019 - 1 D 155/19 -, NJW 2019, 3664, juris Rn. 8-10).
  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 330/19

    Vorläufige Duldung des Fortbetriebs von Bestandsspielhallen; Vorliegen eines

  • OVG Bremen, 29.03.2022 - 2 B 44/22

    Verhältnismäßigkeit eines in Deutschland geborenen assoziationsberechtigten

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