Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.08.2000 - 1 D 162/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11584
OVG Sachsen, 16.08.2000 - 1 D 162/99 (https://dejure.org/2000,11584)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.08.2000 - 1 D 162/99 (https://dejure.org/2000,11584)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. August 2000 - 1 D 162/99 (https://dejure.org/2000,11584)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47; GG Art 14, Art 28 Abs. 2; SächsVerf Art 82 Abs. 2; BGB § 903

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur Festsetzung eines Naturschutzgebietes ; Eigentumsverletzung einer Gemeinde; Gewicht der Interessen einer Gemeinde an ihrem Eigentum; Verletzung des Selbstverwaltungsrechtes einer Gemeinde gegenüber Fachplanungen übergeordneter Behörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 110
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1998 - 8 S 1906/97

    Antragsbefugnis einer Gemeinde als Behörde für ein Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2000 - 1 D 162/99
    Gemeinden sind gegenüber flächendeckenden Naturschutzverordnungen, die ihr Gebiet teilweise erfassen, nicht schon wegen ihrer Allzuständigkeit als Behörden antragsbefugt (entgegen VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 12.6.1984, VBlBW 1985, 25; NK-Urt. v. 5.8.1998, NVwZ 1999, 1249 - Gewässerschutz - BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989, BVerwGE 81, 307; HessVGH, Beschl. v. 21.1.1986, BRS 46 Nr. 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.7.1995, NuR 1997, 203).

    Überdies ist anerkannt, dass das Gewicht der Interessen einer Gemeinde, die sich auf ihre einfach rechtliche Position als Eigentümerin betroffener Grundstück oder als Trägerin kommunaler Einrichtungen beruft, eher als gering einzustufen ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.8.1998, NVwZ 1999, 1249).An einer hinreichend substanziierten Darlegung von Tatsachen, die eine Verletzung der Antragstellerinnen in ihrem Grundeigentum für möglich erscheinen lassen, fehlt es hier hinsichtlich aller Antragstellerinnen.

    Allerdings wird die Auffassung vertreten, Gemeinden seien durch ihr Gebiet erfassende, flächendeckende Naturschutzverordnungen stets als Behörden antragsbefugt, weil die Gemeinde aufgrund ihrer allumfassenden örtlichen Zuständigkeit durch solche, zahlreiche Gebote und Verbote enthaltene Verordnungen grundsätzlich in ihren eigenen Angelegenheiten berührt, nämlich in ihrem Aufgabenkreis gesetzlich eingeschränkt werde (so vor allem VGH Bad.- Württ., NK-Urt. v. 12.6.1984, VBlBW 1985, 25; NK-Urt. v. 5.8.1998, NVwZ 1999, 1249 - Gewässerschutz - ebenso BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989, BVerwGE 81, 307; HessVGH, Beschl. v. 21.1.1986, BRS 46 Nr. 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.7.1995, NuR 1997, 203).

  • VGH Hessen, 22.07.1999 - 4 N 1598/93

    Normenkontrollantrag einer Behörde - Beteiligungsfähigkeit; Errichtung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2000 - 1 D 162/99
    Dabei handelt es sich um einen Unterfall des allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses, das für alle Verfahrensarten und für jeden Rechtsschutzsuchenden gilt (allgemeine Meinung, vgl. jüngst HessVGH, Beschl. v. 22.7.1999, ESVGH 49, 307 = VkBl. 2000, 184 m.w.N.).

    Im Übrigen wird ein Klarstellungsinteresse daraus hergeleitet, dass eine Behörde befürchten muss, zukünftig in Rechtsstreitigkeiten mit Dritten verwickelt zu werden, bei denen die Wirksamkeit der angegriffenen Norm inzident zu prüfen ist (HessVGH, Beschl. v. 22.7.1999 aaO).

  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2000 - 1 D 162/99
    Gemeinden sind gegenüber flächendeckenden Naturschutzverordnungen, die ihr Gebiet teilweise erfassen, nicht schon wegen ihrer Allzuständigkeit als Behörden antragsbefugt (entgegen VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 12.6.1984, VBlBW 1985, 25; NK-Urt. v. 5.8.1998, NVwZ 1999, 1249 - Gewässerschutz - BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989, BVerwGE 81, 307; HessVGH, Beschl. v. 21.1.1986, BRS 46 Nr. 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.7.1995, NuR 1997, 203).

    Allerdings wird die Auffassung vertreten, Gemeinden seien durch ihr Gebiet erfassende, flächendeckende Naturschutzverordnungen stets als Behörden antragsbefugt, weil die Gemeinde aufgrund ihrer allumfassenden örtlichen Zuständigkeit durch solche, zahlreiche Gebote und Verbote enthaltene Verordnungen grundsätzlich in ihren eigenen Angelegenheiten berührt, nämlich in ihrem Aufgabenkreis gesetzlich eingeschränkt werde (so vor allem VGH Bad.- Württ., NK-Urt. v. 12.6.1984, VBlBW 1985, 25; NK-Urt. v. 5.8.1998, NVwZ 1999, 1249 - Gewässerschutz - ebenso BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989, BVerwGE 81, 307; HessVGH, Beschl. v. 21.1.1986, BRS 46 Nr. 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.7.1995, NuR 1997, 203).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1984 - 5 S 2397/83

    Landschaftsschutzverordnung - Normenkontrolle - Gemeinde

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2000 - 1 D 162/99
    Gemeinden sind gegenüber flächendeckenden Naturschutzverordnungen, die ihr Gebiet teilweise erfassen, nicht schon wegen ihrer Allzuständigkeit als Behörden antragsbefugt (entgegen VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 12.6.1984, VBlBW 1985, 25; NK-Urt. v. 5.8.1998, NVwZ 1999, 1249 - Gewässerschutz - BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989, BVerwGE 81, 307; HessVGH, Beschl. v. 21.1.1986, BRS 46 Nr. 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.7.1995, NuR 1997, 203).

    Allerdings wird die Auffassung vertreten, Gemeinden seien durch ihr Gebiet erfassende, flächendeckende Naturschutzverordnungen stets als Behörden antragsbefugt, weil die Gemeinde aufgrund ihrer allumfassenden örtlichen Zuständigkeit durch solche, zahlreiche Gebote und Verbote enthaltene Verordnungen grundsätzlich in ihren eigenen Angelegenheiten berührt, nämlich in ihrem Aufgabenkreis gesetzlich eingeschränkt werde (so vor allem VGH Bad.- Württ., NK-Urt. v. 12.6.1984, VBlBW 1985, 25; NK-Urt. v. 5.8.1998, NVwZ 1999, 1249 - Gewässerschutz - ebenso BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989, BVerwGE 81, 307; HessVGH, Beschl. v. 21.1.1986, BRS 46 Nr. 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.7.1995, NuR 1997, 203).

  • OVG Niedersachsen, 24.07.1995 - 3 K 2909/93

    NaturschutzgebietsVO und höherrangiges Recht; Hochmoor;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2000 - 1 D 162/99
    Gemeinden sind gegenüber flächendeckenden Naturschutzverordnungen, die ihr Gebiet teilweise erfassen, nicht schon wegen ihrer Allzuständigkeit als Behörden antragsbefugt (entgegen VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 12.6.1984, VBlBW 1985, 25; NK-Urt. v. 5.8.1998, NVwZ 1999, 1249 - Gewässerschutz - BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989, BVerwGE 81, 307; HessVGH, Beschl. v. 21.1.1986, BRS 46 Nr. 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.7.1995, NuR 1997, 203).

    Allerdings wird die Auffassung vertreten, Gemeinden seien durch ihr Gebiet erfassende, flächendeckende Naturschutzverordnungen stets als Behörden antragsbefugt, weil die Gemeinde aufgrund ihrer allumfassenden örtlichen Zuständigkeit durch solche, zahlreiche Gebote und Verbote enthaltene Verordnungen grundsätzlich in ihren eigenen Angelegenheiten berührt, nämlich in ihrem Aufgabenkreis gesetzlich eingeschränkt werde (so vor allem VGH Bad.- Württ., NK-Urt. v. 12.6.1984, VBlBW 1985, 25; NK-Urt. v. 5.8.1998, NVwZ 1999, 1249 - Gewässerschutz - ebenso BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989, BVerwGE 81, 307; HessVGH, Beschl. v. 21.1.1986, BRS 46 Nr. 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.7.1995, NuR 1997, 203).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2000 - 1 D 162/99
    Andernfalls könnten die Gemeinden sich über die Anrufung der Verwaltungsgerichte zum Kontrolleur anderer staatlicher Behörden in Bezug auf die Wahrung des objektiven öffentlichen Rechts aufschwingen, wenn sie mehr oder minder zufällig als Grundstückseigentümer von hoheitlichen Akten betroffen sind (BVerwG, Urt. v. 21.3.1996, BVerwGE 100, 388 = NVwZ 1997, 169 zum Planfeststellungsbeschluss mit enteignender Wirkung).

    Das widerspricht dem allgemeinen, insbesondere im Fachplanungsrecht anerkannten Grundsatz, dass eine Gemeinde planerische Erschwernisse und zukünftigen planerischen Anpassungsbedarf hinnehmen muss, wenn sie mit ihrer Planung auf eine bereits vorher konkretisierte und verfestigte Fachplanung trifft (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 21.3.1996, BVerwGE 100, 388 = NVwZ 1997, 169).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2000 - 1 D 162/99
    Weiterist eine Antragsbefugnis nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Normenkontrolle gegen Bebauungspläne regelmäßig zu bejahen, wenn sich der Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen Festsetzungen wendet, die unmittelbar sein Grundstück betreffen (Beschl. v. 7.7.1997, NuR 1998, 197; Urt. v. 10.3.1998, NVwZ 1998, 732).

    Er muss daher hinreichend substanziiert Tatsachen vortragen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die angegriffene Vorschrift in seinem Grundeigentum verletzt ist (BVerwG, Urt. v. 10.3.1998, NVwZ 1998, 732).

  • BVerwG, 11.08.1989 - 4 NB 23.89

    Antragsbefugnis der höheren Verwaltungsbehörde im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2000 - 1 D 162/99
    Das Rechtsschutzinteresse von Behörden ist zunächst unstreitig immer dann gegeben, wenn diese für den Vollzug der angegriffenen untergesetzlichen Norm zuständig sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 11.8.1989, NuR 1991, 68; BayVGH, Urt. v. 16.11.1992, BayVBl. 1993, 626).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2000 - 1 D 162/99
    Dem steht die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.12.1999, NVwZ 2000, 810 = Baurecht 2000, 679 = DVBl. 2000, 801) zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK nicht entgegen, worauf das Bundesverwaltungsgericht am Ende dieser Entscheidung selbst hingewiesen hat.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2000 - 1 D 162/99
    Denn die Gemeinde ist weder befugt, als Sachwalterin allgemeiner öffentlicher Interessen wie denen des Denkmalschutzes aufzutreten, noch kann sie sich im Rahmen von Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 82 Abs. 2 SächsVerf darauf berufen, dass der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen ein Schaden droht (BVerwG, Urt. v. 12.12.1996, NVwZ 1997, 904; Urt. v. 15.12.1989, BVerwGE 84, 209).Soweit die Antragstellerin zu 1) sich auf die Einschränkung touristischer Aktivitäten, die touristische Erschließung und Vermarktung der Region und die Beschränkung von Open-Air Konzerten beruft, ist damit eine Beeinträchtigung der Planungshoheit ebenfalls nicht dargetan.
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95

    Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 C 10138/07

    Klage einer Gemeinde gegen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde unzulässig

    Insbesondere kann sie sich gegenüber einem anderen Planungsträger nicht zum gesamtverantwortlichen "Wächter des Umweltschutzes" machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, NVwZ 1997, 169); gleiches gilt für Belange des Denkmalschutzes (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 16. August 2002, NVwZ 2002, 110, 112).
  • OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 4 KN 29/15

    Anlaufstelle; Auslegung; Bekanntmachung; Beschlussfassung; Erholung;

    Denn auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich als Eigentümer von Grundstücken, die im Geltungsbereich einer naturschutzrechtlichen Verordnung liegen, auf eine Verletzung ihrer zivilrechtlichen Eigentumsposition aus § 903 BGB berufen (vgl. Sächs. OVG, Urt. v. 16.8.2000 - 1 D 162/99 - Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 47 Rn. 54).
  • OVG Sachsen, 24.01.2007 - 1 D 10/05

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Gewässerunterhaltungslast, Gemeinde, Natura

    Zwar können sich Gemeinden ebenso wie private Eigentümer auf das einfach rechtliche Eigentum gemäß § 903 BGB berufen, obgleich sie den zusätzlichen Schutz aus Artikel 14 Grundgesetz nicht genießen und das entsprechende Gewicht ihrer Interessen als eher gering einzustufen ist (SächsOVG, Urt. v. 8.7.1999, SächsVBl. 2000, 86 [88] m.w.N. = JbSächsOVG 7, 172; NK-Urt. v. 16.8.2000, SächsVBl. 2001, 12 = JbSächsOVG 8, 189 = NVwZ 2002, 110).

    Anders als in früher vom Senat entschiedenen Fällen (etwa Urt. v. 16.8.2000, SächsVBl. 2001, 12) hat die Antragstellerin damit zu erkennen gegeben, dass sie den Antrag nicht nur als Selbstverwaltungskörperschaft, sondern auch in ihrer Eigenschaft als Behörde stellen will.

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2023 - 5 KN 35/21

    Normenkontrolle einer Gemeinde gegen Regionalplan; Abwägung zwischen kommunalen

    Der Antragsgegner beruft sich insoweit vor allem auf die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.08.2000 - 1 D 162/99 -, juris LS 5), nach der Gemeinden gegenüber flächendeckenden Naturschutzverordnungen, die ihr Gebiet teilweise erfassen, nicht schon wegen ihrer Allzuständigkeit als Behörden antragsbefugt seien.

    Diese letztlich aus dem Grundsatz der Priorität folgende Einschränkung der Antragsbefugnis von Gemeinden würde sinnlos, bejahte man im Hinblick auf die Bindung bei zukünftigen Planungen ein Rechtsschutzbedürfnis für die Gemeinde in ihrer Eigenschaft als Behörde (OVG Bautzen, Urt. v. 16.08.2000 - 1 D 162/99 -, juris Rn. 49).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2005 - 5 S 2124/04

    Normenkontrolle; Vorranggebiet für Windenergie; Regionalplan; Bekanntmachung;

    Insoweit macht sich der Senat nicht die jüngere Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Normenkontrolle von naturschutzrechtlichen Verordnungen zu Eigen, wonach eine Gemeinde sich als Behörde auf eine Verletzung ihrer Selbstverwaltungsgarantie gemäß Art. 28 Abs. 2 GG nur berufen kann, wenn entweder wesentliche Teile ihres Gemeindegebietes durch die angegriffene Norm einer durchsetzbaren Planung entzogen werden oder wenn durch die Verordnung eine eigene, hinreichend konkrete und verfestigte Planung nachhaltig gestört wird, weil ihr ansonsten das Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Unwirksamkeit der Verordnung fehlt (Sächs. OVG, Urt. v. 16.08.2000 - 1 D 162/99 - SächsVBl 2001, 12).
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 11/14

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Nachbargemeinde;

    Daran ändert der Umstand, dass die Antragstellerein als Gemeinde nicht den Schutz des Art. 14 GG genießt, nichts (SächsOVG, NK-Urt. v. 16. August 2000 - 1 D 162/99 -, juris Rn. 30 ff, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 C 1608/15

    Normenkontrollantrag einer Studierendenschaft gegen eine Studienordnung

    Darüber hinaus kann ein solches Klarstellungsinteresse aber auch dann gegeben sein, wenn die Behörde die streitige Norm zwar nicht zu vollziehen hat, jedoch gehalten ist, im Rahmen ihres Aufgabengebietes diese Rechtsvorschrift zu beachten, so dass sie bei Beachtung der Vorschrift in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden kann, in denen es auf die Gültigkeit der Rechtsvorschrift ankommt (vgl. zu alledem Hess. VGH, Beschluss vom 22. Juli 1999, a.a.O., juris, Rn. 45 m.w.N. sowie dieser Auffassung folgend auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2006, a.a.O. und Sächs. OVG, Urteil vom 16. August 2000 - 1 D 162/99 -, juris, Rn. 44ff.; BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 4 NB 10/88 -, BVerwGE 81, 307; Kopp/Schenke, a.a.O., § 47, Rn. 94; Posser/Wolf, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 47, Rn. 42).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2006 - 10 A 14.05

    Raumordnung, Landesplanung

    Dabei geht auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und in Abgrenzung zur Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen (Urteil vom 16. August 2000 - 1 D 162.99 -, NVwZ 2002, 110) - davon aus, dass nicht nur die Antragsbefugnis i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz VwGO, sondern auch das Rechtsschutzbedürfnis allein davon abhängt, dass die Gemeinde die Vorschrift als Behörde "zu beachten" hat (UA S. 9), d.h. es wird nur vorausgesetzt, dass die Norm im Gemeindegebiet gilt und (daher) von der Gemeinde bei der Wahrnehmung der eigenen oder übertragenen Angelegenheiten zu beachten ist.
  • OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 B 28/20

    Naturschutzgebiet; Vogelschutzgebiet; strategische Umweltprüfung;

    Eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 14 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 3 GG (Art. 28 Abs. 1, Art. 31 Abs. 1 i. V. m. Art. 37 Abs. 3 SächsVerf) ist daher nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 16. August 2000 - 1 D 162/99 -, juris Rn. 30 f. = SächsVBl. 2001, 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2021 - 12 A 1.21

    Normenkontrollantrag einer Gemeinde gegen die Unterstellung des Bisam unter das

    Eine Gemeinde kann die Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar nicht erlassenen, aber in ihrem Gebiet geltenden Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO als Behörde beantragen, wenn die angegriffene Norm im Gemeindegebiet gilt und von ihr bei der Wahrnehmung ihrer eigenen oder übertragenen Angelegenheiten zu beachten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 4 NB 10.88 - BVerwGE 81, 307, 309 f., juris Rn. 14 f.; OVG Bautzen, Urteil vom 16. August 2000 - 1 D 162.99 - NVwZ 2002, 110, juris Rn. 46 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht