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   BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00   

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https://dejure.org/2001,2054
BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00 (https://dejure.org/2001,2054)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.2001 - 1 D 22.00 (https://dejure.org/2001,2054)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 2001 - 1 D 22.00 (https://dejure.org/2001,2054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens der Beamtin, deren persönliches Erscheinen angeordnet war; Unterschlagung eines Postanweisungsbetrages (220 DM); Milderungsgrund des Handelns in einer schockartig ausgelösten psychischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 240
  • NVwZ 2002, 101 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 772
  • DVBl 2001, 1682
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 08.12.1998 - 1 D 46.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Vornahme falscher Eintragungen in

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
    Es genügt vielmehr, wenn für den Milderungsgrund hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, so dass sich sein Vorliegen nicht ausschließen lässt und deshalb im Zweifel zugunsten des Betroffenen zu entscheiden ist (vgl. z.B. Urteil vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 1 D 46.97 - m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 8. Dezember 1998, a.a.O.) ist die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei einem Zugriff auf dienstlich anvertrautes Geld oder Beförderungsgut ausnahmsweise möglich, wenn die Tat als Folge einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation des Beamten zu werten ist.

    Der Senat hat zudem wiederholt anerkannt, dass sich ein Schockzustand auch über mehrere Tage - sogar über mehrere Monate (vgl. z.B. Urteil vom 8. Dezember 1998 a.a.O. m.w.N.) - erstrecken kann.

  • BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 63.83

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme - Milderungsgrund - Psychische

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
    Zwar hat die Vorinstanz zu Recht darauf hingewiesen, dass eine länger andauernde psychische Belastungssituation nicht geeignet ist, als "Ausnahmesituation" im Sinne des Milderungsgrundes anerkannt zu werden (vgl. z.B. Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 - zur Abgrenzung zu den Fällen der verminderten Schuldfähigkeit und der Schuldunfähigkeit, vgl. Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - BVerwGE 76, 145 = DokBer B 1984, 192 m.w.N.).

    Bereits in seinem Urteil vom 28. März 1984 (a.a.O.) hatte der Senat zum Ausdruck gebracht, dass die Pflichtverletzung "äquivalent" zu der schockgeprägten Seelenlage sein müsse.

  • BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 53.96

    Entstehen einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation -

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
    Hinsichtlich der Frage, ob eine psychische Ausnahmesituation für das Dienstvergehen "kausal" war (vgl. dazu Urteil vom 30. Januar 1976 - BVerwG I D 33.75 - DokBer B 1976, 175), hat der Senat zuletzt überwiegend eine wertende Betrachtung angestellt und einen besonderen schocktypischen Bezug der Zugriffshandlung zu der Schocksituation verlangt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 1 D 53.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 11; Urteil vom 26. November 1997, a.a.O.; Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 10.98 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Milderungsgrund wurde letztlich nur dann angenommen, wenn es für die Ausnahmesituation typisch war, dass der durch sie ausgelöste seelische Schock zu einem Zugriff auf dienstlich anvertrautes Geld oder Gut geführt hatte; spielten bei der psychischen Ausnahmesituation wirtschaftliche Gesichtspunkte keine Rolle - wie hier -, hat der Senat die kausale Verknüpfung zwischen dem Schockereignis und dem Zugriffsdelikt zumeist verneint (vgl. die Beispiele im Urteil vom 27. Mai 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 40.97

    Unerlaubtes Entwenden von Diensteigentum der Bahn durch einen

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
    Der Senat hat es deshalb für die Annahme des Milderungsgrundes regelmäßig nicht ausreichen lassen, wenn sich ein Beamter allgemein auf seine Scheidungssituation, die Trennungsfolgen, den Streit um die Kindererziehung oder vergleichbare Umstände und damit auf eine fortdauernde seelische Belastung berufen hat (vgl. z.B. Urteil vom 23. September 1997 - BVerwG 1 D 76.96 - Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 40.97 -).

    Hinsichtlich der Frage, ob eine psychische Ausnahmesituation für das Dienstvergehen "kausal" war (vgl. dazu Urteil vom 30. Januar 1976 - BVerwG I D 33.75 - DokBer B 1976, 175), hat der Senat zuletzt überwiegend eine wertende Betrachtung angestellt und einen besonderen schocktypischen Bezug der Zugriffshandlung zu der Schocksituation verlangt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 1 D 53.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 11; Urteil vom 26. November 1997, a.a.O.; Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 10.98 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 28.09.1951 - 2 StR 391/51

    Für die Verursachung des Todes in § 226 StGB gilt die Bedingungstheorie

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
    Danach ist eine psychische Ausnahmesituation für die Pflichtwidrigkeit kausal, wenn der Schockzustand nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass das Fehlverhalten entfiele (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1951 - 2 StR 391/51 - BGGSt 1, 332 >333<; Urteil vom 11. Mai 1951 - I ZR 106/50 - BGHZ 2, 138 >141<).
  • BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98

    Postbeamter des einfachen Dienstes; Zueignung eines zu Unrecht angeforderten

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
    Eine solche, von außen auf den Beamten einwirkende Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass sie den Beamten unter Druck setzt, sich schnell Geld besorgen zu müssen, um damit den plötzlich eintretenden Bedarf oder z.B. einer Mahnung oder einer Drohung durch Gläubiger Rechnung zu tragen (vgl. Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1951 - I ZR 106/50

    Adäquater Kausalzusammenhang

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
    Danach ist eine psychische Ausnahmesituation für die Pflichtwidrigkeit kausal, wenn der Schockzustand nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass das Fehlverhalten entfiele (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1951 - 2 StR 391/51 - BGGSt 1, 332 >333<; Urteil vom 11. Mai 1951 - I ZR 106/50 - BGHZ 2, 138 >141<).
  • BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 66.90

    Diebstahl von Beförderungsgut in großen Mengen über einen langen Zeitraum -

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
    Dabei ist die Tatsache, dass die Beamtin das sich zugeeignete Geld anschließend - aus welchen Gründen auch immer - wieder vernichtet hat, disziplinar nicht anders zu beurteilen, als die unerlaubte Ansichnahme dienstlich anvertrauten Geldes zu - ggf. vorübergehenden - privaten Zwecken (vgl. zum Parallelfall des Zugriffs auf anvertrautes Beförderungsgut, das anschließend vernichtet wird, Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 43.94 - Urteil vom 27. November 1991 - BVerwG 1 D 66.90 -).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 1 D 103.95

    Untreue und Urkundenfälschung eines Kassenbeamten beim Postamt - Nicht

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
    An die Nichtbefolgung der Anordnung knüpft die Bundesdisziplinarordnung keine verfahrensrechtlichen Konsequenzen (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 1 D 103.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 33.99

    Unterschlagung einer als Fundsache anvertrauten Geldbörse durch einen Postbeamten

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
    Der hier in Rede stehende Milderungsgrund unterscheidet sich von dem des Handelns in einer persönlichkeitsfremden einmaligen Augenblickstat in einer besonderen Versuchungssituation (vgl. dazu z.B. Urteil vom 4. Juli 2000 - BVerwG 1 D 33.99 - m.w.N.), bei dem es um ein Nachgeben gegenüber einer materiellen (wirtschaftlichen) Versuchung geht.
  • BVerwG, 23.09.1997 - 1 D 76.96

    Entnahme von Bargeld aus Einschreibebriefen durch einen Postbeamten - Verstoß

  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des

  • BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94

    Verletzung des Postgeheimnisses durch einen Postbediensteten als schweres

  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 18.97

    Vorliegen des Milderungsgrundes einer psychischen Ausnahmesituation - Vorliegen

  • BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 10.98
  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 46.98
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Der so ausgelöste Schockzustand muss zwar vorübergehender Natur sein, kann aber durchaus Monate lang anhalten (Urteil vom 9. Mai 2001 - BVerwG 1 D 22.00 - BVerwGE 114, 240 ).
  • OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16

    Anforderungen an eine Anschuldigungsschrift; Entfernung eines Beamten der

    Ebenso wenig können die Pflichtverletzungen als Folge einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation eingeordnet werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2001 - 1 D 22/00 - BVerwGE 114, 240 = juris Rn. 15 f.).
  • VG Münster, 17.03.2015 - 13 K 741/14

    Entfernung; Polizeibeamter; Bestechlichkeit; Verlegungsantrag

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2001 - 1 D 22.00 -, juris, Rn. 18 ff.
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