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   BVerwG, 04.07.1990 - 1 D 28.89   

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BVerwG, 04.07.1990 - 1 D 28.89 (https://dejure.org/1990,4076)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1990 - 1 D 28.89 (https://dejure.org/1990,4076)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1990 - 1 D 28.89 (https://dejure.org/1990,4076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit als Zugführer der Deutschen Bundesbahn - Strafgerichtliche Verurteilung wegen Untreue - Verwendung amtlich anvertrauten Geldes für private Zwecke - Verminderte Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit wegen pathologischer Spielsucht - Degradierung als angemessene ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verspätete Abrechnung vereinnahmter Fahrkartenerlöse als Dienstvergehen - Verminderung/Ausschluß der Steuerungsfähigkeit infolge pathologischer Spielsucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 D 28.89
    Dem Senat ist vielmehr an vergleichbaren anderen Fällen und der einschlägigen Literatur bekannt, daß auch krankhafte Spielleidenschaft grundsätzlich nur in ganz wenigen, extrem gelagerten Fällen zu einer die Schuldfähigkeit mindernden oder sie sogar ausschließenden seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20 und 21 StGB führen kann (vgl. Urteil des Senats vom 7. November 1989 - BVerwG 1 D 65.88 - ; ferner BGH, Beschluß vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88 - mit weiteren Nachweisen und Anmerkung von Kröber in JR a.a.O.).
  • BVerwG, 07.11.1989 - 1 D 65.88

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Untreue eines

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1990 - 1 D 28.89
    Dem Senat ist vielmehr an vergleichbaren anderen Fällen und der einschlägigen Literatur bekannt, daß auch krankhafte Spielleidenschaft grundsätzlich nur in ganz wenigen, extrem gelagerten Fällen zu einer die Schuldfähigkeit mindernden oder sie sogar ausschließenden seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20 und 21 StGB führen kann (vgl. Urteil des Senats vom 7. November 1989 - BVerwG 1 D 65.88 - ; ferner BGH, Beschluß vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88 - mit weiteren Nachweisen und Anmerkung von Kröber in JR a.a.O.).
  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.01237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

    Nur wenn die Spielsucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führt oder der Täter bei Geldbeschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen sein (BGH, B.v. 9.10.2012 - 2 StR 297/12, juris Rn. 7; BVerwG, U.v. 4.7.1990 - 1 D 28/89, juris Rn. 11; Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. A. 2017, Rn. 997).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2003 - DL 17 S 18/02

    Milderungsgrund der "abgeschlossenen negativen Lebensphase" - Spielsucht eines

    Der Beamte war zur Tatzeit - unstreitig - krankhaft spielsüchtig (zur Spielleidenschaft als Abhängigkeitserkrankung vgl. BVerwG, Urteil vom 19.1.1993 - 1 D 68/91 - vom 4.7.1990 - 1 D 28/89 - vom 7.11.1989 - 1 D 65/88 - vgl. auch BVerwGE 103, 164, 165; Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 258. Aufl., S. 1484).
  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.1237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

    Nur wenn die Spielsucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führt oder der Täter bei Geldbeschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen sein (BGH, B.v. 9.10.2012 - 2 StR 297/12, juris Rn. 7; BVerwG, U.v. 4.7.1990 - 1 D 28/89, juris Rn. 11; Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. A. 2017, Rn. 997).
  • BVerwG, 20.03.1991 - 1 D 46.90

    Verkauf von Beförderungsscheinen für den Kraftwagenverladeverkehr - Veruntreuung

    Dem Senat ist vielmehr aus vergleichbaren anderen Fällen und der einschlägigen Literatur bekannt, daß auch krankhafte Spielleidenschaft grundsätzlich nur in ganz wenigen, extrem gelagerten Fällen zu einer die Schuldfähigkeit ausschließenden seelischen Abartigkeit im Sinne von § 20 StGB führen kann (vgl. Urteile des Senats vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 D 28.89 - und vom 7. November 1989 - BVerwG 1 D 65.88 - ; ferner BGH. Beschluß vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88 - mit weiteren Nachweisen und Anmerkung von Körber in JR a.a.O.).
  • BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 86.90

    Erlass einer Disziplinarverfügung und Einleitung des förmlichen

    Dem Senat ist aus vergleichbaren anderen Fällen und der einschlägigen Literatur bekannt daß auch krankhafte Spielleidenschaft grundsätzlich nur in ganz wenigen, extrem gelagerten Fällen zu einer die Schuldfähigkeit ausschließenden seelischen Abartigkeit im Sinne von § 20 StGB führen kann (vgl. Urteile des Senats vom 20. März 1991 - BVerwG 1 D 49.90 -, vom 4. Juli 1990 - BVerwG 1 D 28.89 - und vom 7. November 1989 - BVerwG 1 D 65.88 - ; ferner BGH, Beschluß vom 8. November 1980 - 1 StR 544/88 - mit weiteren Nachweisen und Anmerkung von Körber, JR 1989, 380).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2003 - DL 17 S 17/02

    Begründete Berufung gegen Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst nach

    Der Beamte war zur Tatzeit - unstreitig - krankhaft spielsüchtig (zur Spielleidenschaft als Abhängigkeitserkrankung vgl. BVerwG, Urteil vom 19.1.1993     - 1 D 68/91 - vom 4.7.1990 - 1 D 28/89 - vom 7.11.1989 - 1 D 65/88 - vgl. auch BVerwGE 103, 164, 165; Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 258. Aufl., S. 1484).
  • VG Wiesbaden, 20.08.2013 - 28 K 360/13

    Wesentliche Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens und der

    Entlastende Tatsachen - wie die Frage der Schuldunfähigkeit - sind schon dann zugunsten des Beamten zu berücksichtigen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 29.03.2012 - 2 A 11/10 - Rdnr. 72; Urteil vom 04.07.1990 - 1 D 28/89 - Rdnr. 15 zur Frage der Schuldunfähigkeit; jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Wiesbaden, 23.07.2013 - 28 K 698/13

    Wesentliche Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens und der

    Entlastende Tatsachen - wie die Frage der Schuldunfähigkeit - sind schon dann zugunsten des Beamten zu berücksichtigen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, Urteil v. 29.03.2012 - 2 A 11/10 - juris Rdnr. 72; Urteil vom 04.07.1990 - 1 D 28/89 -, juris Rdnr. 15).
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