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   BVerwG, 14.11.1980 - 1 D 3.80   

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https://dejure.org/1980,5318
BVerwG, 14.11.1980 - 1 D 3.80 (https://dejure.org/1980,5318)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1980 - 1 D 3.80 (https://dejure.org/1980,5318)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1980 - 1 D 3.80 (https://dejure.org/1980,5318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufung auf die Einrede der Verjährung - Finden der angemessenen Disziplinarmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.10.1977 - 1 D 41.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1980 - 1 D 3.80
    Er beruft sich auf die Entscheidung BVerwG 1 D 41.77 vom 19. Oktober 1977.

    Insofern unterscheidet sich der Fall deutlich von der in der Berufungsbegründung des Bundesdisziplinaranwalts zitierten Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1977 (BVerwG 1 D 41.77).

  • BVerwG, 14.03.1968 - II D 38.67

    Voraussetzungen für ein beamtenrechtliches Dienstvergehen - Verpflichtung des

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1980 - 1 D 3.80
    Nach der ständigen Rechtsprechung des früheren Bundesdisziplinarhofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, in der Regel eine Gehaltskürzung, nur dann verwirkt, wenn besondere Umstände das Ausmaß des Ansehensschadens als besonders erheblich erscheinen lassen (BDHE 4, 162; 5, 198; BVerwGE 33, 72).
  • BVerwG, 14.03.1980 - 1 D 3.79

    Innerdienstliches Dienstvergehen - Beförderungsfeier - Übermäßiger Alkoholgenuß -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1980 - 1 D 3.80
    Wie der Senat schon wiederholt ausgeführt hat (Urteil vom 14. März 1980 - BVerwG 1 D 3.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1960, 175]), tritt eine meßbare Beeinträchtigung der psychisch-physischen Leistungsfähigkeit im allgemeinen schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0, 5 Promille ein.
  • BVerwG, 04.12.1975 - 1 D 8.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1980 - 1 D 3.80
    Die Frage, ob § 14 BDO einer Gehaltskürzung entgegensteht, bedarf keiner Erörterung, weil der den Gegenstand des Disziplinarverfahrens bildende Sachverhalt mit dem strafgerichtlich abgeurteilten nicht identisch ist (Urteil vom 4. Dezember 1975 - BVerwG 1 D 8.75 - [BVerwG Dok.Ber. B 1976, 181]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17

    Polizeibeamter nach Alkoholmissbrauch und Verkehrsstraftaten aus dem Dienst

    Eine Pflichtverletzung kommt danach etwa dann in Betracht, wenn der Beamte wegen des Rückfalls dauernd oder vorübergehend dienstunfähig wird, den Dienst wegen einer Entziehungskur versäumt oder sonst in seiner Dienst- und Einsatzfähigkeit beeinträchtigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 D 99/79 - Urteil vom 14. November 1980 - 1 D 3.80 - Urteil vom 9. Juli 1987 - 1 D 144.86 - alle juris; auch Hummel u.a., BDG, 5. Aufl. 2012, B II. 5., Rdn. 16).
  • VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 66/15

    Keine Disziplinarmaßnahme zusätzlich zur Strafe bei selben Sachverhalt

    Verneint wurde die Tatidentität demgegenüber für den Fall einer Trunkenheitsfahrt und des vorangegangenen Alkoholgenusses im Dienst (BVerwG, 1 D 29.68, 1 D 96.76, 1 D 11.78); einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt und nachfolgend verspäteten Dienstantritts (BVerwG 1 D 3.80); und einer Unfallflucht und vorangegangenem Unterlassen der innerdienstlichen Meldepflicht gegenüber dem Dienstherrn, mit dem Argument der unterschiedlichen Schutzzwecke der verletzten Normen, wobei im letztgenannten Fall das Unterlassen der innerdienstlichen Meldepflicht als bedeutungsloser, nachgeordneter Annex behandelt wurde mit der Folge, dass der Beamte dennoch in den Genuss des Anwendungsbereichs des § 14 BDO kam (BVerwG, Urteil vom 18. April 1985, 1 D 156/84 - juris -).
  • BVerwG, 16.07.1981 - 1 D 88.80

    Bestehen eines Verfolgungsverbots - Verhängung einer Disziplinarmaßnahme

    Solche besonderen Umstände fehlen hier (vgl. dazu auch Urteile vom 13. März 1980 - BVerwG 1 D 1.79 - und vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 99.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 63] und Beschluß vom 14. November 1980 - BVerwG 1 D 3.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 21]).

    Der Umstand, daß bereits das Bundesdisziplinargericht das Verfahren, wenn auch mit unzutreffenden Erwägungen, eingestellt hat, steht einer Beschlußentscheidung nach § 85 Abs. 1 Nr. 2 BDO nicht entgegen (vgl. Beschluß vom 14. November 1980 - BVerwG 1 D 3.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 21]).

  • BVerwG, 09.10.1996 - 1 D 85.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des Bundeskriminalamts - Außerdienstliche

    Ohne daß es im vorliegenden Verfahren der Festlegung einer bestimmten Blutalkoholkonzentration bedarf, ab der mit einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu rechnen ist, ist davon auszugehen, daß bei einer Restalkoholeinwirkung von etwa 0, 86 Promille die Gefahr einer nachlässigen und fehlerhaften Dienstausübung und damit eine Beeinträchtigung der Dienstfähigkeit gegeben ist (vgl. Urteil vom 14. November 1980 - BVerwG 1 D 3.80 - , wonach eine meßbare Beeinträchtigung der psychisch-physischen Leistungsfähigkeit im allgemeinen schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0, 5 Promille eintritt).
  • VG Wiesbaden, 16.02.2023 - 25 K 818/20

    Rückfall in die "nasse Phase" der Alkoholsucht eines alkoholkranken Beamten

    Eine Pflichtverletzung kommt danach etwa dann in Betracht, wenn der Beamte wegen des Rückfalls dauernd oder vorübergehend dienstunfähig wird, den Dienst wegen einer Entziehungskur versäumt oder sonst in seiner Dienst- und Einsatzfähigkeit beeinträchtigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 D 99/79 - Urteil vom 14. November 1980 - 1 D 3/80 - Urteil vom 9. Juli 1987 - 1 D 144/86 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. März 2018 - 3 A 11721/17 -, alle juris).
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