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   RG, 30.11.1937 - 1 D 322/37   

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RG, 30.11.1937 - 1 D 322/37 (https://dejure.org/1937,317)
RG, Entscheidung vom 30.11.1937 - 1 D 322/37 (https://dejure.org/1937,317)
RG, Entscheidung vom 30. November 1937 - 1 D 322/37 (https://dejure.org/1937,317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wer es unterläßt, eine Gefahr abzuwenden, die er selbst geschaffen hat, wird strafrechtlich so angesehen, wie wenn er den Erfolg durch sein Handeln herbeigeführt hätte. Gilt dieser Grundsatz auch dann, wenn sich der Täter dadurch, daß er die Gefahr abwendet, selbst ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 72, 20
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53

    Ausgetauschte Blutprobe - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde; Anstiftung zu

    Die Rechtsordnung muß vielmehr "verlangen, daß man - wenigstens in der Regel - eher die Sühne für begangenes Unrecht auf sich nimmt als ... neues Unrecht von einem anderen ... begehen läßt (RGSt 72, 20 [23]).
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Erforderlich ist, daß der Gehilfe den Willen und das Bewußtsein hat, die Tat eines anderen zu fördern (RGSt 56, 168, 170; 72, 20, 24).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 431/51

    Verbrechen - Beihilfe - Meineidsbeihilfe - Beihilfehandlung

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  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    Gehilfenvorsatz setzt voraus, daß der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt (BGHSt 11, 66) und darüberhinaus in dem Bewußtsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (RGSt 72, 20, 24).
  • BGH, 26.06.1953 - 2 StR 600/52

    Rechtsmittel

    Eine solche naheliegende Gefahr für einen Meineid wurde durch den vorangegangenen Ehebruch allein noch nicht begründet (vgl. RGSt 72, 20).

    In der Rechtsprechung sind als solche besonderen Umstände schon eine geschlechtliche Hörigkeit (RGSt 72, 20), die Fortsetzung eines Liebesverhältnisses während des Prozesses (BGHSt 2, 129) oder die Bestätigung der falschen Aussage im Prozeß vor der Beeidigung (RGSt 74, 38) anerkannt.

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Von diesem Grundgedanken ausgehend hat die Rechtsprechung Beihilfe zum Meineid in den Fällen bejaht, in denen jemand durch sein eigenes Verhalten für einen Zeugen die Gefahr herbeigeführt hatte, dass er eine falsche Aussage machen und diese beschwören werde, und die Leistung des Meineids zuliess, obwohl sich aus seiner vorangegangenen Verhalten die Verpflichtung zur Verhinderung des Meineides ergab und ihr durch Abgabe einer wahrheitsgemässen Erklärung dies auch möglich gewesen wäre (vgl. RGSt 72, 20 = JW 1938, 578 mit Anm. von Schaffenstein; 74, 283; 74, 38 = DR 1940, 637 mit Anm. von Mezger; 75, 271; OLG Hamm HESt 2, 242; Maurach SJZ 1949 Sp 541; Urteil des Senats vom 9. Januar 1951 - 4 StR 55/50).
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20

    Beihilfe (keine psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; Beihilfevorsatz:

    Der Gehilfenvorsatz setzt voraus, dass der Gehilfe in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 1995 - 3 StR 30/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9 und vom 26. Mai 1988 - 1 StR 111/88, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2; RG, Urteil vom 30. November 1937 - 1 D 322/37, RGSt 72, 20, 24; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 27 Rn. 60).
  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 152/55

    Rechtsmittel

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß derjenige, der eine Gefahrlage (bewußt oder unbewußt, verschuldet oder unverschuldet) schafft oder erheblich vergrössert, die Rechtspflicht hat, sie zu beseitigen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist (BGHSt 2, 129, 133 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51]; 4, 20 [BGH 04.12.1952 - 4 StR 272/52]; BGH NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52]; BGH JR 1954, 271; vgl. RGSt 72, 20, 23).

    Daß der Angeklagte sich durch seine Hilfsmaßnahmen für das Kind vielleicht der Gefahr einer Entdeckung seiner Abtreibungshandlung ausgesetzt hätte, würde ihn von der Pflicht, das von ihm durch sein vorausgegangenes Gesamtverhalten in Gefahr gebrachte Leben des Kindes zu retten, nicht befreit haben: denn das natürliche Recht auf Selbstschutz besteht nicht, wenn zur Verdeckung eigener Straftaten durch neues Unrecht in die strafrechtlich geschützte Rechtsordnung eingegriffen wird (RGSt 72, 20, 23; BGHSt 3, 18 f [BGH 11.10.1951 - 4 StR 208/51]).

  • BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60

    Untreue im Fall buchmäßig nicht erfassten Verkaufs von Brennstoffen -

    Wenn ihm auch nicht zuzumuten ist, sich selbst einer strafbaren Handlung zu bezichtigen, so kann darum doch eine zu ihrer Verdeckung verübte weitere Straftat nicht straflos bleiben (RGSt 72, 20, 23; BGHSt 3, 18, 19).
  • BGH, 11.10.1951 - 4 StR 208/51
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  • BGH, 15.10.1954 - 2 StR 12/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.01.1996 - 4 StR 705/95

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gehilfenvorsatzes

  • BGH, 22.01.1963 - 5 StR 556/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 20/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.09.1952 - 2 StR 664/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1951 - 1 StR 475/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.01.1953 - 3 StR 188/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 629/51

    Rechtsmittel

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