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   BVerwG, 28.03.1995 - 1 D 33.94   

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BVerwG, 28.03.1995 - 1 D 33.94 (https://dejure.org/1995,32399)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1995 - 1 D 33.94 (https://dejure.org/1995,32399)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1995 - 1 D 33.94 (https://dejure.org/1995,32399)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00

    Vorsätzliche Verletzung der Dienstpflichten des Ruhestandsbeamten zu

    Kennzeichen des Milderungsgrundes ist es, dass der Beamte der plötzlich und unvorhergesehen eingetretenen Versuchungssituation spontan erlegen ist (vgl. z.B. Urteil vom 4. Juli 2000 - BVerwG 1 D 33.99 - Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 1 D 33.94 -, jeweils m.w.N.).

    Von einer plötzlich und unvorhergesehen eingetretenen Versuchungssituation, der der Ruhestandsbeamte spontan erlegen ist, kann deshalb nicht die Rede sein (vgl. dazu Urteil vom 28. März 1995, a.a.O.; Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - Urteil vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 109.87 - DokBerB 1988, 163).

  • VG Berlin, 26.11.2014 - 80 K 8.13

    Disziplinarrechtliche Würdigung von Untreuehandlungen eines Amtsbetreuers

    Es genügt, dass der Beamte mit bedingtem Vorsatz handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1995 - 1 D 33/94 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98

    Postbeamter des einfachen Dienstes; Zueignung eines zu Unrecht angeforderten

    Eine solche zielstrebige Vorbereitung der Pflichtverletzung schließt den Milderungsgrund aus (Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 1 D 33.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 71.94

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Ruhestandsbeamten des mittleren Dienstes der

    Der Milderungsgrund kommt einem Beamten zugute, der einer unvorhergesehen eingetretenen Versuchungssituation spontan erliegt (Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 1 D 33.94 -).
  • BVerwG, 20.09.1995 - 1 D 6.95

    Zerstörung des beamtlichen Vertrauensverhältnisses durch Vergreifen an amtlich

    Insbesondere kann der Umstand, daß der Beamte bis zur Tatzeit und auch danach zufriedenstellende Leistungen erbracht und der Dienstherr von Maßnahmen nach §§ 91, 92 BDO abgesehen hat, an der ausschließlich den Disziplinargerichten vorbehaltenen Entscheidung über das die Höchstmaßnahme rechtfertigende disziplinare Gewicht des Dienstvergehens nichts ändern (vgl. u.a. Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 1 D 33.94 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2001 - 3 B 10956/01

    Dienstenthebung - Milderungsgründe

    Im Hinblick auf das Vorbringen des Antragstellers weist der Senat ergänzend daraufhin, dass bei Zugriffsdelikten der vorliegend in Rede stehenden Art eine milde Kriminalstrafe (BVerwG, Urteil vom 27. November 1997 - 1 D 48.97 -), eine lange unbeanstandete Dienstzeit mit guten Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 02. April 1998 - 1 D 4.98 -), eine längere Weiterbeschäftigung nach dem Dienstvergehen (BVerwG, Urteil vom 28. März 1995 - 1 D 33.94 -, Dok. Ber. B 1995, 234, 238) sowie eine eingetretene Resozialisierung (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1988 - 1 D 145.87 -) ein Absehen von der regelmäßigen Verhängung der Höchstmaßnahme nicht rechtfertigen.
  • BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 92.97

    Kürzung eines Beamtengehalts wegen eines Dienstvergehens - Einbehalten von

    Eine bedingt vorsätzliche Inanspruchnahme des dienstlich anvertrauten Geldes zu privaten Zwecken, die disziplinar als Zueignungsabsicht zu qualifizieren wäre und zur Annahme eines Zugriffsdelikts führen würde (vgl. Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 1 D 33.94 -) - davon geht die Berufung aus -, kann dem Beamten in Übereinstimmung mit der Vorinstanz nicht nachgewiesen werden.
  • VG Berlin, 17.09.2014 - 80 K 3.14

    Entfernung aus dem Dienst bei zweimaliger Veruntreuung von Klassenfahrtgeldern

    Für die Einordnung als Zugriffsdelikt reicht es aus, wenn der Beamte mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1995 - 1 D 33.94 -, juris Rn. 12; Weiß, a.a.O., J 975 Rn. 78).
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