Rechtsprechung
OVG Saarland, 01.12.2016 - 1 D 333/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung als Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Verbot einer sog. echten Rückwirkung hinsichtlich strafrechtlicher Verurteilung eines Beamten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BEAMTENRECHT; BEENDIGUNG DES BEAMTENVERHÄLTNISSES; BESTECHLICHKEIT; ERFOLGSAUSSICHTEN; PROZESSKOSTENHILFE; RÜCKWIRKUNGSVERBOT; UNECHTE RÜCKWIRKUNG; VERURTEILUNG
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung als Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Verbot einer sog. echten Rückwirkung hinsichtlich strafrechtlicher Verurteilung eines Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Saarland, 06.10.2016 - 1 B 227/16
Beendigung des Beamtenverhältnisses infolge rechtskräftiger strafgerichtlicher …
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2016 - 1 D 333/16
Dies ergibt sich aus den Gründen des im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Senatsbeschlusses vom 6.10.2016 - 1 B 227/16 -, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.Hierauf hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 6.10.2016 - 1 B 227/16 - hingewiesen und unter Angabe der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung dargelegt, dass die Verwaltungsgerichte ebenso wie der Dienstherr an die Feststellungen im rechtskräftigen Urteil des Strafgerichts gebunden sind.
und dass die Entscheidungsreife des vom Kläger gestellten Prozesskostenhilfeantrags bereits vor dem am 6.10.2016 ergangenen Senatsbeschluss 1 B 227/16 gegeben war.
- OVG Saarland, 30.10.2007 - 2 D 390/07
Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; hinreichende …
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2016 - 1 D 333/16
OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, NJW 2015, 2516, zitiert nach juris, m.w.N., und vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, juris. - VG Saarlouis, 12.07.2016 - 2 L 671/16
BeamtenrechtBeendigung des Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes infolge …
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2016 - 1 D 333/16
Dies bedeutet indes nicht, dass das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Prozesskostenhilfebeschluss gehindert gewesen wäre, auf den Senatsbeschluss vom 6.10.2016 zu verweisen, denn die diesem Beschluss zugrunde liegende Sach- und Rechtslage war bereits zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs gegeben und ist, wie sich dem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen erstinstanzlichen Beschluss vom 12.7.2016 - 2 L 671/16 - entnehmen lässt, im Übrigen auch vom Verwaltungsgericht bereits zu diesem Zeitpunkt zutreffend erkannt und gewürdigt worden.
- OVG Saarland, 02.02.2015 - 2 D 371/14
Zum Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Leistungen im Rahmen eines …
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2016 - 1 D 333/16
OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, NJW 2015, 2516, zitiert nach juris, m.w.N., und vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, juris. - BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des aus Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 …
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2016 - 1 D 333/16
BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.10.2014 - 1 BvR 2186/14 -, juris. - OVG Saarland, 12.12.2012 - 3 D 322/12
Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt
Auszug aus OVG Saarland, 01.12.2016 - 1 D 333/16
OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2012 - 3 D 322/12 -, juris.
- OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17
Beendigung eines Beamtenverhältnisses nach rechtskräftiger Verurteilung wegen …
Die vom Kläger hiergegen eingelegte Beschwerde ist durch Beschluss des Senats vom 1.12.2016 - 1 D 333/16 - zurückgewiesen worden. - OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18
Relevanz der Änderung der Vorschriften über die Körperliche Untersuchung des …
Daher ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Allgemeinen bereits dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers für vertretbar und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht eine Beweisführung in seinem Sinne zumindest für möglich hält.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.12.2016 - 1 D 333/16 - und vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, jeweils juris m.w.N.).