Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23873
OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01 (https://dejure.org/2004,23873)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.09.2004 - 1 D 37/01 (https://dejure.org/2004,23873)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. September 2004 - 1 D 37/01 (https://dejure.org/2004,23873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    Abs. 6 BauGB a. F.; § 50 BImschG; § 26 SächsNatSchG

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 01.09.1999 - 4 BN 25.99
    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01
    Dabei kann die DIN 18005 als Orientierungshilfe dienen, die geeignet ist, Anhaltspunkte dafür zu bieten, wann Geräuschbelästigungen aus der Sicht des Bauplanungsrechts als unzumutbar einzustufen sind (BVerwG, Beschl. v. 18.2.1990 - 4 N 6/88-, NVwZ 1991, 881; Beschl. v. 1.9.1999, NVwZ-RR 2000, 146).

    Die hierdurch aufgeworfenen Fragen richten sich vielmehr nach den allgemeinen Grundsätzen der Berücksichtigung des Lärmschutzes in der Bauleitplanung (BVerwG, 1.9.1999, NVwZ-RR 2000, 146).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01
    Dabei kann die DIN 18005 als Orientierungshilfe dienen, die geeignet ist, Anhaltspunkte dafür zu bieten, wann Geräuschbelästigungen aus der Sicht des Bauplanungsrechts als unzumutbar einzustufen sind (BVerwG, Beschl. v. 18.2.1990 - 4 N 6/88-, NVwZ 1991, 881; Beschl. v. 1.9.1999, NVwZ-RR 2000, 146).

    Sie dürfen nur darauf vertrauen, dass keine mit der Wohnnutzung unverträgliche Nutzung entsteht (BVerwG, Beschl. v. 30.11.1992 - 4 NB 41/92 -, zitiert nach juris); dies ist dann nicht der Fall, wenn die Lärmbelästigung nicht über das in einem Misch- oder Dorfgebiet zulässige Maß hinausgeht, weil auch diese Gebiete dem Wohnen dienen (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990, NVwZ 1991, 881; Urt. v. 19.1.1989 7 C 77.87, BVerwGE 81, 197, 205).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01
    Erforderlich ist eine bauleitplanerische Regelung auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen schafft, die es ermöglichen, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet; einer "Bedarfsanalyse" bedarf es insoweit nicht (BVerwG, Beschl. v. 14.8.1995, Buchholz 406.11 § 1 Nr. 86; Beschl. v. 11.5.1999, NVwZ 1999, 1338; Beschl. v. 8.9.1999, BRS 62 Nr. 2).
  • BVerwG, 09.02.2004 - 4 BN 28.03

    Bebauungsplan; Landschaftsschutzverordnung; Befreiung; Befreiungslage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01
    Ob deshalb bereits die dies ermöglichende bauplanerische Festsetzung als "Maßnahme" im Sinne von § 26 Abs. 2 SächsNatSchG anzusehen oder die planerische Festsetzung jedenfalls undurchführbar wird und ob es deshalb darauf ankommt, ob bei In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes objektiv eine Ausnahmelage nach § 26 Abs. 4 SächsNatSchG gegeben war (so u.a. BVerwG, Beschl. v. 9.2.2004, BauR 2004, 786, im Falle unvereinbarer Festsetzungen eines Bebauungsplanes mit einer Landschaftsschutzverordnung) lässt der Senat offen, weil zumindest die Prüfung der letzgenannten Frage womöglich weiterer Ermittlungen bedurft hätte, die angesichts dessen, dass diese Frage nicht entscheidungserheblich ist, zu unterbleiben haben.
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01
    Die Erforderlichkeit fehlt nur dann, wenn die Planung erkennbar von keinem städtebaulichen Konzept getragen ist und deshalb einen groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriff darstellt (BVerwG, Urt. v. 22.1.1993, BVerwGE 92, 8, 14 f.).
  • OVG Sachsen, 03.05.2004 - 1 D 40/01
    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01
    Maßgeblich ist insoweit die planerische Konzeption des Flächennutzungsplanes für einen größeren Bereich, etwa für das gesamte Gemeindegebiet oder einen Stadtteil (SächsOVG, NK-Urt. v. 3.5.2004 - 1 D 40/01 -).
  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs.

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01
    Damit kann für die gerichtliche Prüfung insoweit allein ein Widerspruch zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung Relevanz besitzen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 18.8.1982, NVwZ 1983, 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2001 - 8 S 2603/00

    Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff in Natur und Landschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01
    Zu einem vollständigen Ausgleich in dem Sinne, dass die Ausgleichsflächen ihrer Größe nach den Bauflächen entsprechen müssen, ist dieAntragsgegnerin nicht verpflichtet (vgl. nur Krautzberger, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO, § 1a RdNr. 205; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.5.2001, BauR 2002, 430).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01
    Seine Umsetzung stößt möglicherweise auf unüberwindbare tatsächliche oder rechtliche Hindernisse, weshalb er möglicherweise nicht vollzugsfähig ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 21.3.2002, BVerwGE 116, 144, 147).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1997 - 8 S 2799/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Berücksichtigung des Naturschutzes -

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2004 - 1 D 37/01
    Der Bebauungsplan lässt nach § 23 Abs. 3 BauNVO mithin eine Bebauung zu, die die Streuobstwiese unberührt ließe und kann deshalb nicht schon selbst als verbotene Maßnahme im Sinne von § 26 Abs. 2 SächsNatSchG angesehen werden (diese Differenzierung ebenfalls erwägend VGH Bad.- Württ., Urt. v. 13.6.1997, NuR 1998, 146).
  • BVerwG, 30.11.1992 - 4 NB 41.92
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

  • OVG Sachsen, 11.02.1999 - 1 S 347/97

    Verzicht auf ein Klagerecht; Rechtsmittel; Unmißverständlichkeit des Verzichts;

  • BVerwG, 04.07.1997 - 4 BN 3.97

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 NB 4.92

    Bestimmung der rechtlichen Anforderungen an das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6

  • OVG Sachsen, 11.11.2005 - 1 D 23/03

    Nichtigkeit des Bebauungsplanes Nr. 007 "Lebensmittelmarkt an der Neundorfer

    Die "Auflage" im Genehmigungsbescheid ist vielmehr als Vorbehalt für das Wirksamwerden der Genehmigung aufzufassen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3.3.2005 - 1 B 431/03 - Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 - S. 16 ff; BVerwG Beschl. v. 27.1.05 - 4 BN 3.05 - Jäde in: H. Jäde u.a., BauGB/BauNVO, 4. Auflage 2005, § 10 RdNr. 16 ff, 20).

    Das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB a.F. ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 -, UA S. 20; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.9.2004 - 8 S 2392/03 -, NVwZ-RR 2005, 157).

    Dabei sind Mängel im Abwägungsvorgang nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB a.F. nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 -, UA S. 20).

    1999, 134, 136; BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, NJW 1975, 70) und der - als Abwägungsdirektive zu berücksichtigenden (SächsOVG, Urt. v. 30.9.04 - 1 D 37/01 S. 21 ff) - Vorschrift des § 50 Abs. 1 BImSchG, nach dem bei raumbedeutsamen Planungen die für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohn- und sonstige Schutzgebiete so weit wie möglich vermieden werden, noch eine genügende Ermittlung und sachgerechte Abwägung der Lärmschutzbelange der das Plangebiet umgebenden Wohnnutzung (zu den Anforderungen s. a. BVerwG, Beschl. v. 23.1.2002 - 4 BN 3.02 -, NVwZ-RR 2002, 329; OVG Koblenz, Urt. v. 30.8.2001 - 1 C 10054/01 -, NVwZ-RR 2002, 329; BayVGH, Urt. v. 5.10.2004 - 14 N 02.926 -, BayVBl. 2005, 465, 470) hat der dafür zuständige Stadtrat der Antragsgegnerin danach nicht vorgenommen.

  • OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06

    vorhabenbezogener Bebauungsplan; Vorhaben- und Erschließungsplan;

    Das Abwägungsgebot ist mithin nur verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 - VGH BW, Urt. v. 15.9.2004, NVwZ-RR 2005, 157).
  • OVG Sachsen, 16.03.2006 - 1 D 5/03

    vorzeitiger Bebauungsplan, Genehmigungspflicht, Abwägungsgebot, Offenkundigkeit

    Dieses ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 -, UA S. 20; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.9.2004 - 8 S 2392/03 -, NVwZ-RR 2005, 157).

    Dabei sind Mängel im Abwägungsvorgang nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 -, UA S. 20).

  • OVG Sachsen, 12.01.2010 - 1 D 11/07

    Vorhabenbezogenes Bauland, Durchführungsvertrag, Festsetzungsfindungsrecht,

    Das Abwägungsgebot ist mithin nur verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 - VGH BW, Urt. v. 15.9.2004, NVwZ-RR 2005, 157).
  • OVG Sachsen, 20.03.2007 - 1 D 20/04

    Ausfertigung; Private Grünfläche; Bauland; Anzahl der Wohnungen; Einliegerwohnung

    Dieses ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 -, UA S. 20; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.9.2004, NVwZ-RR 2005, 157).
  • OVG Sachsen, 17.09.2009 - 1 D 15/07

    Einfacher Bebauungsplan; Festsetzungen; Wald; Abwägung; Abwägungsmangel;

    Das Abwägungsgebot ist mithin nur verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 - und v. 7.12.2007 - 1 D 18/06 - VGH BW, Urt. v. 15.9.2004, NVwZ-RR 2005, 157; OVG M-V, Urt. v. 7.2.2007, a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 431/03

    Bebauungsplan, Ermächtigungsgrundlage, Festsetzungsfindungsrecht, Genehmigung,

    Dies hat, unabhängig davon, ob es sich bei den genannten Einschränkungen um sog. modifizierende Auflagen handelt oder um Maßgaben in dem Sinne, dass mit dem Genehmigungsbescheid vom 24.7.1997 die Genehmigung des vorgelegten Bebauungsplanes verweigert, aber zugleich die Genehmigung des Bebauungsplanes in der Fassung, der die "Auflage" berücksichtigt, im Voraus erklärt wurde (vgl. dazu Senat, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 -), nicht nur zur Folge, dass die Klägerin sich nicht darauf beschränken kann, die Aufhebung der Einschränkungen im Wege einer reinen Anfechtungsklage zu verfolgen.
  • OVG Sachsen, 12.11.2009 - 1 D 24/07

    Bebauungsplan; öffentliche Verkehrsfläche; Wendeanlage; Abwägung

    Das Abwägungsgebot ist mithin nur verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 -, v. 7.12.2007 - 1 D 18/06 - und v. 17.9.2009 - 1 D 15/07 - VGH BW, Urt. v. 13.4.2000, BauR 2000, 1707).
  • OVG Sachsen, 09.06.2009 - 1 B 251/09

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; Abwägung; Abstandsflächen

    Das Abwägungsgebot ist nur verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (SächsOVG, NK-Urt. v. 30.9.2004 - 1 D 37/01 - und 7.12.2007, a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 15.9.2004, NVwZ-RR 2005, 157).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht