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   RG, 23.02.1940 - 1 D 39/40   

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https://dejure.org/1940,13
RG, 23.02.1940 - 1 D 39/40 (https://dejure.org/1940,13)
RG, Entscheidung vom 23.02.1940 - 1 D 39/40 (https://dejure.org/1940,13)
RG, Entscheidung vom 23. Februar 1940 - 1 D 39/40 (https://dejure.org/1940,13)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Schmerzhafte Handlungen, die der Arzt am Geschlechtsteil einer leidenden Frau vornimmt, können den Tatbestand der Körperverletzung selbst dann erfüllen, wenn sie der Heilbehandlung dienen sollen und die Frau einwilligt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 74, 91
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Anfangs spielten, insoweit in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RG, Urteil vom 23. Februar 1940 - 1 D 39/40, RGSt 74, 91, 93 f.), "vor allem die Beweggründe eine wesentliche Rolle" (BGH, Urteil vom 29. Januar 1953 - 5 StR 408/52, BGHSt 4, 24, 31).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Nach einer auf das Reichsgericht zurückgehenden Rechtsprechung und nach einem Teil der Literatur sind der Zweck sowie die der Tat zugrundeliegenden Ziele und Beweggründe der Beteiligten maßgeblich in die Beurteilung einzubeziehen, auch bzw. gerade dann, wenn es sich um "unlautere", d.h. sittlich-moralisch verwerfliche Zwecke handelt (BGHSt 4, 24, 31; RGSt 74, 91, 94; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 325, 327; LG Mönchengladbach NStZ-RR 1997, 169, 170, BayObLG NJW 1999, 372, 373 und …
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52

    Fausthieb gegen die Schläfe - § 226a (§ 228 StGB nF), §§ 222, 226 StGB aF (§ 227

    Hierbei kommt es entscheidend nicht darauf an, ob die Einwilligung des D. gegen die guten Sitten verstiess, sondern darauf, ob sich die Tat des Angeklagten für das gesunde Rechtsempfinden als sittenwidrig darstellte (RGSt 74, 91, 95; RG DR 1943, S 579, Nr. 12).
  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94

    Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum über

    Zu ihrer Rechtfertigung bedarf es der Einwilligung des Patienten (RGSt 25, 375, 378; 74, 91, 93; BGHSt 11, 111, 112; 16, 309 ff. [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]; 35, 246 ff.).
  • OLG München, 26.09.2013 - 4St RR 150/13

    Körperverletzung: Ausschluss der Rechtfertigung durch Einwilligung auf Grund

    Die an subjektiv-moralischen Wertvorstellungen orientierte, Zweckerwägungen und insbesondere "unlautere Zwecke" mitberücksichtigende frühere Auslegung des Begriffs der "guten Sitten" (RGSt 74, 91, 94; Fischer aaO § 228 Rdn. 9) wird deshalb vom Bundesgerichtshof schon seit längerem nicht mehr vorgenommen (s. Fischer aaO § 228 Rdn. 9a ff.).
  • BGH, 10.07.1954 - VI ZR 45/54

    Rechtsmittel

    Es könne daher dem Berufungsgericht keinesfalls gefolgt werden, wenn es mit dem Reichsgericht (DR 1940, 1288) die Auffassung vertrete, daß es nicht die Pflicht des Arztes gewesen sei, von der Aufklärung über die Folgen eines beabsichtigten Eingriffs abzusehen, weil durch die Aufklärung eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten zu gewärtigen sei und der Heilerfolg in Frage gestellt werde.

    Mit Recht hat sich das Berufungsgericht auch auf die Entscheidung des Reichsgerichts (DR 1940, 1288) berufen, in der ausgeführt ist, grundsätzlich müsse dem einzelnen auch gegenüber dem Arzt die Verfügung über seinen Körper vorbehalten bleiben (RGZ 151, 349).

  • RG, 15.04.1943 - III 3 D 14/43
    Das trifft bei Gesundheitsschäden, die durch das Verschreiben von Betäubungsmitteln verursacht werden, jedenfalls dann zu, wenn die Anwendung der Betäubungsmittel nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft nicht begründet ist und auch der verordnende Arzt selbst sie nicht aus medizinischen Gründen für notwendig hält ( vgl. RGSt 74, 91, 94,95 ).
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