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   BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96   

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BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96 (https://dejure.org/1998,5197)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1998 - 1 D 39.96 (https://dejure.org/1998,5197)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 1 D 39.96 (https://dejure.org/1998,5197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines (Bahn-) Beamten in Gestalt eines wiederholten Fernbleibens vom Dienst - Ausübung nicht genehmigter Nebentätigkeiten - Missachtung bahnärztlicher Weisungen - Wahrheitswidrige Angaben zur Erlangung von Unfallversorgung - Angemessenheit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - (DÖD 1997, 108 = BVerwG DokBer B 1997, 147 = IÖD 1997, 127 = Buchholz 235 § 87 BDO Nr. 1) ausgeführt hat, ist kein rechtlich geschütztes Interesse des Bundesdisziplinaranwalts erkennbar, daß das Berufungsgericht weitere Pflichtverletzungen feststellt, wenn die Entscheidung auf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme lautet.

    Der Beamte hat deshalb keinen rechtlich geschützten Anspruch darauf, daß vom Berufungsgericht auch die nicht mehr entscheidungserheblichen Anschuldigungspunkte überprüft werden (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - a.a.O.).

  • RG, 07.06.1929 - I 275/29

    Was ist in §§ 337, 344 Abs. 1 StPO. unter dem "Urteil" zu verstehen?

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96
    Gegen die Zulässigkeit des Rechtsmittels des Bundesdisziplinaranwalts, das das Ziel verfolgt, daß der Senat weitere Vorwürfe als Pflichtverletzungen des Beamten feststellt, von denen die erste Instanz ihn freigestellt hat, spricht, daß sich Rechtsmittel gegen den Entscheidungsausspruch wenden müssen (für das Disziplinarrecht vgl. Behnke a.a.O. vor § 79 Rn. 17; für das Strafrecht ebenso RGSt 63, 184 ; Rautenberg, in: Lemke u.a., Heidelberger Kommentar zur Strafprozeßordnung, 1997, § 296 Rn. 12).

    Die beantragten Änderungen können sich nur auf den Entscheidungsausspruch, d.h. die in dem Urteilstenor getroffenen Entscheidungen, beziehen (vgl. auch RGSt 63, 184 ).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 1 DB 17.97

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96
    Diese Neutralität und Unabhängigkeit verleiht neben dem speziellen Sachverstand der Beurteilung durch den Bahnarzt ein höheres Gewicht (vgl. Beschluß vom 9. September 1997 - BVerwG 1 DB 17.97 - zur Stellung und Unabhängigkeit der Bahnärzte bei der Erstellung von Gutachten vgl. Beschluß vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 DB 22.93 und 24.93 -).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 1 DB 12.95
    Auszug aus BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96
    Da nach dem eigenen Vorbringen des Beamten der Bahnarzt ihn nicht über das Untersuchungsergebnis informiert haben soll, wäre er verpflichtet gewesen, sich mit dem Dienstherrn in Verbindung zu setzen und diesem unverzüglich seine Dienstleistungen anzubieten (vgl. Beschluß vom 29. Juni 1995 - BVerwG 1 DB 12.95 - ).
  • BDH, 15.03.1962 - II D 12/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96
    Der frühere 2. Disziplinarsenat des Bundesdisziplinarhofs hat darüber hinaus die Auffassung vertreten, daß der Bundesdisziplinaranwalt, auch wenn er nicht durch die Urteilsformel in formellem Sinn beschwert ist, Berufung einlegen kann, um die Rechtseinheit zu wahren, insbesondere einer dem Gesetz nicht entsprechenden Rechtsauffassung der ersten Instanz entgegenzutreten oder um eine grundsätzliche Rechtsfrage zu klären (Beschluß vom 15. März 1962 - BDH II D 12/62 - m.w.N.; a.A. Claussen/Janzen, BDO, 8. Aufl., 1996, vor § 79 Rn. 3 a; Behnke, BDO, 2. Aufl., 1970, vor § 79 Rn. 16 f.; auch Köhler/Ratz, BDO, 2. Aufl., 1994, § 79 Rn. 10).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 D 33.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine bei wiederholtem Fernbleiben insgesamt oder in Einzelabschnitten nach Monaten zählende Dauer schuldhaften Fernbleibens vom Dienst disziplinarrechtlich als so erheblich zu werten, daß sie den Fortbestand des Beamtenverhältnisses grundsätzlich ausschließt (Urteil vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - ).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96
    Die Ausübung des Ermessens hat sich an dem Zweck des § 87 Abs. 2 BDO, der der Straffung und Beschleunigung des Berufungsverfahrens dient, und an der grundsätzlichen Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung zu orientieren (Urteil vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - <BVerwGE 93, 294 [BVerwG 30.09.1992 - 1 D 32/91] = BVerwG DokBer B 1993, 7>).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 1 D 79.93

    Wiederholtes nicht genehmigtes Fernbleiben vom Dienst über teilweise längere

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96
    Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und an fehlender Einsicht in die Notwendigkeit eines geordneten Bahnbetriebs, daß in aller Regel seine Entfernung aus dem Dienst die Folge sein muß (Urteil vom 18. Mai 1994 - BVerwG 1 D 79.93 -).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 DB 22.93

    Verlust der Dienstbezüge wegen ungenehmigter und schuldhafter Abwesenheit vom

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96
    Diese Neutralität und Unabhängigkeit verleiht neben dem speziellen Sachverstand der Beurteilung durch den Bahnarzt ein höheres Gewicht (vgl. Beschluß vom 9. September 1997 - BVerwG 1 DB 17.97 - zur Stellung und Unabhängigkeit der Bahnärzte bei der Erstellung von Gutachten vgl. Beschluß vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 DB 22.93 und 24.93 -).
  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96
    Bereits bei einem schuldhaft ungenehmigten Fernbleiben vom Dienst von über sieben Wochen hat der Senat das Vertrauensverhältnis als zerstört angesehen (vgl. Urteil vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - <BVerwGE 93, 78 = BVerwG DokBer B 1991, 189>).
  • BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21

    Bundesrichterin wegen Nichterledigen von Arbeit aus Richterverhältnis entfernt

    Für das Dienstrecht der Beamten ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass ein Fall des unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst auch dann vorliegt, wenn ein Beamter eine unterwertige oder nicht auslastende Beschäftigung im Wege der "Selbsthilfe" abwehrt, indem er dem Dienst fernbleibt, anstatt gegen seine Verwendung (Eil-)Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1998 - 1 D 39.96, juris Rn. 30; Beschluss vom 31. Juli 2019 - 2 B 56.18, juris Rn. 7).

    Dies gilt auch im Fall des Fernbleibens vom Dienst im Wege der "Selbsthilfe" (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1998 - 1 D 39.96, juris Rn. 27 und 30 zu einer Fehlzeit von mehr als 15 Wochen; Beschluss vom 31. Juli 2019 - 2 B 56.18, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    125 Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Senat die Höchstmaßnahme stets in den Fällen ausgesprochen, in denen der Beamte ununterbrochen oder in Teilschritten annähernd vier Monate oder gar länger unerlaubt vorsätzlich dem Dienst ferngeblieben war (z.B. Urteile vom 12. Juni 1997 BVerwG 1 D 10.95 und vom 10. Juni 1998 BVerwG 1 D 39.96 insoweit in Sammlung Buchholz nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 31.07.2019 - 2 B 56.18

    Beamtenrechtliche Verpflichtung zur Dienstleistung; Unentschuldigtes Fernbleiben

    Er darf nicht ohne weiteres im Wege der "Selbsthilfe" dem Dienst fernbleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1998 - 1 D 39.96 - juris Rn. 30, s.a. Beschluss vom 22. Juni 1995 - 1 DB 33.94 - n.v.).

    Ebenso wenig besteht im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 18. September 2008 (2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40) Anlass, die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Juni 1998 - 1 D 39.96 - juris Rn. 30) beantwortete Rechtsfrage nochmals zur Erörterung zu stellen.

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall des Fernbleibens vom Dienst im Wege der "Selbsthilfe" (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1998 - 1 D 39.96 - juris Rn. 27 und 30 zu einer Fehlzeit von mehr als 15 Wochen).

  • VG Trier, 18.04.2019 - 3 K 5849/18

    Entfernung aus dem Dienst wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das Bundesverwaltungsgericht die Höchstmaßnahme der Entfernung des Beamten aus dem Dienst stets in den Fällen ausgesprochen, in denen der Beamte ununterbrochen vier Monate oder länger unerlaubt vorsätzlich dem Dienst ferngeblieben war (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1997 - 1 D 10.95 - BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1998 - 1 D 39.96 -, juris).
  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 6.19

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen vorsätzlich

    Dies gilt beispielsweise auch im Fall des Fernbleibens vom Dienst im Wege der "Selbsthilfe" (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1998 - 1 D 39.96 - juris Rn. 27 und 30 zu einer Fehlzeit von mehr als 15 Wochen).
  • BVerwG, 07.09.2004 - 1 D 20.03

    Umstrukturierung der Deutschen Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG; unterwertige

    Zum Dienst kann auch eine etwa unterwertige Beschäftigung gehören, wenn der Beamte gegen deren Zuweisung (und die ihr zugrunde liegende Versetzung) nicht mit Rechtsmitteln vorgeht (vgl. Urteile vom 10. Juni 1998 BVerwG 1 D 39.96 S. 33 f. UA und vom 26. Februar 2004 BVerwG 1 D 3.03 S. 7 f. UA; ferner Beschluss vom 22. Juni 1995 BVerwG 1 DB 33.94 ; unzutreffend BDH 7, 88, wo unerlaubtes Fernbleiben wegen einer unzumutbaren und daher "unzulässigen" Beschäftigung verneint wird, also nicht strikt zwischen Rechtmäßigkeits- und Rechtswirksamkeitsfragen unterschieden wird).
  • BVerwG, 06.05.2003 - 1 D 26.02

    Fernmeldeobersekretärin; kinderreiche Familie; Alleinverdienerin; keine

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Senat die Höchstmaßnahme stets in den Fällen ausgesprochen, in denen der Beamte ununterbrochen vier Monate oder länger unerlaubt vorsätzlich dem Dienst ferngeblieben war (z.B. Urteile vom 12. Juni 1997 - BVerwG 1 D 10.95 - und vom 10. Juni 1998 - BVerwG 1 D 39.96 -).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 1 D 12.98

    Beim Bundesverwaltungsgericht eingegangene Berufungsschrift eines

    Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und an fehlender Einsicht in die Notwendigkeit eines geordneten Bahnbetriebs, daß in aller Regel seine Entfernung aus dem Dienst die Folge sein muß (vgl. Urteil vom 10. Juni 1998 - BVerwG 1 D 39.96 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.04.2000 - 1 D 1.99

    Verbindung des Verlustfeststellungsverfahrens und des Disziplinarverfahrens nur

    Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und an fehlender Einsicht in die Notwendigkeit eines geordneten Bahnbetriebs, daß in aller Regel seine Entfernung aus dem Dienst die Folge sein muß (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 31. August 1999 - BVerwG 1 D 12.98 - Urteil vom 27. März 1996 - BVerwG 1 D 8.95 - Urteil vom 10. Juni 1998 - BVerwG 1 D 39.96 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 16b D 18.1673

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall des Fernbleibens vom Dienst im Wege der "Selbsthilfe" (vgl. BVerwG, U.v. 10.6.1998 - 1 D 39.96 - juris Rn. 27 und 30 zu einer Fehlzeit von mehr als 15 Wochen).
  • BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98

    Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der

  • BVerwG, 19.02.2002 - 1 D 10.01

    Missachtung der Abrechnungsvorschriften und Ablieferungsvorschriften durch einen

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2023 - 3 MD 7/23
  • BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03

    Anforderungen an die gerichtliche Verwertung von schrifltichen

  • VG Berlin, 16.02.2010 - 80 K 18.09

    Ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst; früheres Zurruhesetzungsverfahren;

  • BVerwG, 08.12.2004 - 1 D 32.03

    Dienstvergehen eines Beamten - Krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit eines Beamten

  • BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 2.98

    Verhängen von Disziplinarmaßnahmen für unberechtigtes Fernbleiben vom Dienst für

  • VGH Bayern, 14.12.2011 - 16a D 08.3347

    Schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst; 3½ Monate vorsätzlich; 13 Monate fahrlässig;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 6d A 512/05

    Fernbleiben eines Beamten vom Dienst trotz bestehender Dienstfähigkeit;

  • VG Wiesbaden, 20.12.2018 - 25 K 666/16

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst

  • BVerwG, 19.05.1999 - 1 D 76.98

    Lösung von tatsächlichen Urteilsfeststellungen des Strafurteils durch das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 21d A 512/05
  • BVerwG, 05.05.1999 - 1 D 60.98

    Milderung der Disziplinarmaßnahme bei fahrlässiger Begehung der

  • VG München, 21.04.2010 - M 5 K 09.3637

    Beamter auf Probe; Entlassung; Dienstvergehen; unerlaubtes Fernbleiben vom

  • BVerwG, 05.07.2000 - 1 D 39.99

    Qualifizierung des ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst als fahrlässiges

  • VG Ansbach, 16.04.2019 - AN 13b D 18.01035

    Disziplinarbemessung bei unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst

  • BVerwG, 15.10.2003 - 1 D 9.03
  • VG Göttingen, 30.07.2008 - 3 B 137/08

    Amt, abstrakt-funktionell; Amt, konkret-funktionell; Bundesbeamter;

  • VG Berlin, 14.04.2015 - 80 K 16.14

    Dienstvergehen des Fernbleibens vom Dienst

  • VG München, 05.05.2014 - M 19 DK 13.2464

    Unentschuldigtes Fernbleiben fast 23 Monate; weisungswidriges Verhalten;

  • BVerwG, 18.12.2002 - 1 DB 16.02

    Nicht genehmigtes Fernbleiben vom Dienst - Feststellung des Verlustes der

  • VG Münster, 18.10.2005 - 20 K 5555/03

    Dienstvergehen eines zur Telekom AG abgesandten Postbeamten durch

  • VG Berlin, 25.02.2014 - 85 K 7.13

    Disziplinarrecht - gesetzliche Vertretung eines Beamten, dessen Aufenthalt

  • VG München, 30.05.2005 - M 19 D 04.6420
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.04.1998 - 1 D 39.96   

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https://dejure.org/1998,21907
BVerwG, 08.04.1998 - 1 D 39.96 (https://dejure.org/1998,21907)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1998 - 1 D 39.96 (https://dejure.org/1998,21907)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorlage eines Gutachtens - Anordnung einer Beweiserhebung

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