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   BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98   

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BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98 (https://dejure.org/1998,6376)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1998 - 1 D 4.98 (https://dejure.org/1998,6376)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1998 - 1 D 4.98 (https://dejure.org/1998,6376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Briefberaubungen und Veruntreuungen dienstlich anvertrauter Gelder in einer Vielzahl von Fällen über einen Zeitraum von 8 Monaten - Verwendung des Geldes nicht zur Abwendung existentieller Not, sondern zur Beschaffung alkoholischer Getränke - Voraussetzungen für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 49.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Zustellbeamten der Post - Unterschlagung von

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98
    Bei der im vorliegenden Fall gegebenen sogenannten mittelbaren Beschaffungskriminalität, d.h. dem Zugriff auf Geld, um sich damit alkoholische Getränke zu kaufen, könnte zwar nach der Rechtsprechung des Senats eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit in Betracht kommen (Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 49.95 -).

    In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (Urteil vom 12. März 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94

    Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98
    Die darin liegende Härte für den Betroffenen - auch im Hinblick auf die Tatsache, daß er nur über eine auf den Postdienst ausgerichtete Ausbildung als Postjungbote verfügt und schwerbehindert ist - ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 29.95

    Strafgerichtliche Verurteilung eines Beamten (Paketzusteller eines Postamts)

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98
    Ein solches Fehlverhalten läßt keine Fortsetzung des Beamtenverhältnisses zu (Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 29.95 -).
  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98
    Die Voraussetzungen dieses Milderungsgrundes sind nur dann erfüllt, wenn der Zugriff zu dem Zweck erfolgt, eine existenzbedrohende Notlage zu mildern oder abzuwenden (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - <BVerwGE 103, 177 [BVerwG 05.10.1994 - 1 D 31/94] = BVerwG DokBer B 1995, 75 = NVwZ-RR 1995, 287 = DÖD 1995, 194 = IÖD 1995, 22>).
  • BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Schalterbeamten der Post - Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98
    Die darin liegende Härte für den Betroffenen - auch im Hinblick auf die Tatsache, daß er nur über eine auf den Postdienst ausgerichtete Ausbildung als Postjungbote verfügt und schwerbehindert ist - ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95
    Auszug aus BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98
    Wie im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt ist, stellen die dem Beamten zur Last gelegten Briefberaubungen und Veruntreuungen dienstlich anvertrauter Gelder nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 - Urteil vom 5. November 1996 - BVerwG 1 D 100.95 -, jeweils m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 i.V.m. § 54 Sätze 2 und 3 BBG) dar, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung seines Dienstverhältnisses rechnen muß.
  • BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95

    Innerdienstliches Dienstvergehen eines Postbeamten durch Einbehaltung

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98
    Wie im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt ist, stellen die dem Beamten zur Last gelegten Briefberaubungen und Veruntreuungen dienstlich anvertrauter Gelder nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 - Urteil vom 5. November 1996 - BVerwG 1 D 100.95 -, jeweils m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 i.V.m. § 54 Sätze 2 und 3 BBG) dar, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung seines Dienstverhältnisses rechnen muß.
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 72.96

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld -

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98
    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange unbeanstandete Dienstzeit noch gute dienstliche Beurteilungen, noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht oder die nachträgliche Schadenswiedergutmachung - hierzu war der Beamte ohnehin zivilrechtlich verpflichtet - ein Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. z.B. Urteil vom 25. Jurii 1997 - BVerwG 1 D 72.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.02.1992 - 1 D 2.91

    Außerdienstliche Beleidigung - Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98
    Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn ein Beamter auf Lebenszeit im Wege des Disziplinarverfahrens aus dem Dienst entfernt werden soll (Urteil vom 12. Februar 1992 - BVerwG 1 D 2.91 - ).
  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

    Sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - Urteil vom 2. April 1998 - BVerwG 1 D 4.98 - Urteil vom 22. Februar 2000 - BVerwG 1 D 58.97 -).
  • VGH Bayern, 05.07.2023 - 16a D 21.1331

    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betrugsstraftaten im

    4.2.8 Zu Gunsten des Beklagten sind aber seine im behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahren dargestellten gesundheitlichen Einschränkungen (vgl. insbesondere UA Rn. 84 sowie das psychiatrische Gutachten) und seine Behinderung, die für sich gesehen jedoch keinen eigenständigen Milderungsgrund begründet und den Beklagten nicht vor der Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme schützt (BVerwG, U.v. 2.4.1998 - 1 D 4.98 - juris Rn. 17; Weiß in GKÖD II, a.a.O. J 270 Rn. 20), in die Gesamtwürdigung zur Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme einzustellen.
  • BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02

    Postbetriebsassistent; Unterschlagung von Geldern aus einer bei einem

    Wenn er von seiner Ehefrau nur 5 bis 10 DM pro Tag zur Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse erhielt, jedoch hierfür einen größeren Betrag benötigte, so hätte er sich gegenüber seiner Ehefrau durchsetzen müssen (vgl. Urteil vom 2. April 1998 BVerwG 1 D 4.98 ).
  • BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98

    Postbeamter des einfachen Dienstes; Zueignung eines zu Unrecht angeforderten

    a) Der Milderungsgrund des Handelns in einer unverschuldeten ausweglosen wirtschaftlichen Notlage kommt nur dann in Betracht, wenn der Zugriff zu dem Zweck erfolgt, eine existenzbedrohende Notlage zu mildern oder abzuwenden (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - ; Urteil vom 2. April 1998 - BVerwG 1 D 4.98 -).
  • VGH Bayern, 20.08.2008 - 16a D 06.3393

    Disziplinarrecht

    Sie beruht vielmehr auf einem dem Beamten zurechenbaren Verhalten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG. Urteil vom 2.4.1998, Az. 1 D 4/98 m.w.N.; Entscheidung des erkennenden Senats vom 26.7.2006, Az. 16a D 05.1055, zitiert jeweils nach Juris; im Zusammenhang mit der Frage der Gewährung eines Unterhaltsbeitrags s. auch BVerwG, Beschluss vom 16.06.2008, Az. 1 DB 2/08; Urteil vom 2.4.1998, Az. 1 D 4/98; Urteil vom 25.11.1997 Az. 1 D 77/97, jeweils Juris).
  • BVerwG, 22.08.2001 - 1 DB 19.01

    Früherer Beamter; rückwirkende Entziehung des Unterhaltsbeitrags wegen

    Die hiergegen eingelegte Berufung hat der Senat durch Urteil vom 2. April 1998 - BVerwG 1 D 4.98 - unter anderem mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass es mit dem bewilligten Unterhaltsbeitrag sein Bewenden habe.
  • BVerwG, 21.01.2004 - 1 D 24.03

    Vollziehungsbeamter in der Zollverwaltung; Veruntreuung dienstlich anvertrauter

    Ist das Vertrauensverhältnis gänzlich zerstört, erweist sich die Entfernung aus dem Dienst als angemessene Reaktion auf das Dienstvergehen, auch im Hinblick auf die Tatsache, dass der Beamte bereits im 59. Lebensjahr steht, nur über eine auf den Zolldienst ausgerichtete Ausbildung verfügt und nach eigenen Angaben mit einem Grad von 10 v.H. behindert ist (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 2. April 1998 BVerwG 1 D 4.98 und vom 14. September 1999 BVerwG 1 D 54.98 ).
  • BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 14.01

    Veruntreuung von Geldern von einem Konto des Bahn-Sozialwerks (BSW) durch einen

    Soweit es um die Veruntreuung der 6.000,00 DM im Juli 1998 geht, scheitert dieser Milderungsgrund zusätzlich daran, dass der Beamte den Betrag nicht ausschließlich zur Abwendung beziehungsweise Linderung existenzieller Not verwendet hat (vgl. hierzu Urteile vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 -, BVerwGE 103, 177 [BVerwG 05.10.1994 - 1 D 31/94] , vom 2. April 1998 - BVerwG 1 D 4.98 - und vom 29. August 2001 - BVerwG 1 D 8.00 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2001 - 3 B 10956/01

    Dienstenthebung - Milderungsgründe

    Im Hinblick auf das Vorbringen des Antragstellers weist der Senat ergänzend daraufhin, dass bei Zugriffsdelikten der vorliegend in Rede stehenden Art eine milde Kriminalstrafe (BVerwG, Urteil vom 27. November 1997 - 1 D 48.97 -), eine lange unbeanstandete Dienstzeit mit guten Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 02. April 1998 - 1 D 4.98 -), eine längere Weiterbeschäftigung nach dem Dienstvergehen (BVerwG, Urteil vom 28. März 1995 - 1 D 33.94 -, Dok. Ber. B 1995, 234, 238) sowie eine eingetretene Resozialisierung (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1988 - 1 D 145.87 -) ein Absehen von der regelmäßigen Verhängung der Höchstmaßnahme nicht rechtfertigen.
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beihilfebetrug zum Nachteil der

    Ein solches Fehlverhalten schließt die Anwendung des Milderungsgrundes aus (vgl. Urteil vom 2. April 1998 - BVerwG 1 D 4.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 8.97

    Unbefugte Öffnung von Briefsendungen und Entwendung des Inhalts - Voraussetzungen

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung eines Beamten wegen Untreue und

  • BVerwG, 22.02.2000 - 1 D 58.97

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch Ansichnahme von so genannten

  • VG Hannover, 24.09.2007 - 18 A 1041/07

    Abstinenz; Alkoholerkrankung; Alkoholkrankheit; Diebstahl; Diebstahl mit Waffen;

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