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   BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99   

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BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99 (https://dejure.org/2000,9198)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2000 - 1 D 40.99 (https://dejure.org/2000,9198)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 1 D 40.99 (https://dejure.org/2000,9198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Herbeiführung einer Heroinabhängigkeit mit dienstlichen Folgen als Dienstpflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 D 82.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme wegen unerlaubten Erwerbs von

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99
    Angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich wird allerdings das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens maßgebend von den besonderen Umständen des Einzelfalls bestimmt (stRspr, zuletzt Urteil vom 7. Mai 1996 - BVerwG 1 D 82.95 - BVerwGE 103, 316, 320 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 Nr. 4 m.w.N.).

    Dies bedeutet, dass in schweren Fällen eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Maßnahme, d.h. bei einem aktiven Beamten eine Gehaltskürzung, Degradierung oder in besonders schweren Fällen sogar Entfernung aus dem Dienst, zu verhängen ist (vgl. z.B. Urteil vom 7. Mai 1996 a.a.O.; Urteil vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 141.85 - Urteil vom 25. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 37.83 - DÖD 1984, 88).

  • BVerwG, 29.04.1986 - 1 D 141.85
    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99
    Dies bedeutet, dass in schweren Fällen eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Maßnahme, d.h. bei einem aktiven Beamten eine Gehaltskürzung, Degradierung oder in besonders schweren Fällen sogar Entfernung aus dem Dienst, zu verhängen ist (vgl. z.B. Urteil vom 7. Mai 1996 a.a.O.; Urteil vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 141.85 - Urteil vom 25. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 37.83 - DÖD 1984, 88).

    Auch wenn nach alledem eine Entfernung des Beamten aus dem Dienst ausscheidet, hält der Senat wegen des Gewichts der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Versetzung in das nächst niedrige Amt für erforderlich (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen Urteil vom 13. August 1985 - BVerwG 1 D 174.84 - Urteil vom 29. April 1986, a.a.O.), um den Beamten - u.a. bei jedem Gehaltsempfang - daran zu erinnern, dass er sich durch seine Pflichtverletzungen an den Rand der Tragbarkeit für den öffentlichen Dienst gebracht hat.

  • BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 35.93

    Fernbleiben vom Dienst - Dienstvergehen - Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 7. Juni 1994 - BVerwG 1 D 35.93 - BVerwGE 103, 128, 130 = ZBR 1994, 383, 384 m.w.N.) handelt es sich insoweit um ein erlaubtes Fernbleiben vom Dienst.
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99
    Ferner ist erschwerend zu berücksichtigen, dass zumindest für die Teilmenge 14, 41 g Heroin, die am 24. März 1997 verkauft worden war, wegen des Heroinhydrochloridanteils von 31 % (= 4,48 g Heroinhydrochlorid) der Handel mit einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - der Grenzwert der nicht geringen Menge beträgt 1, 5 g Heroinhydrochlorid (vgl. BGHSt 32, 162 zu § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ; Weber, BtMG , 1999 , § 29 a Rn. 92 ff.) - festgestellt worden ist.
  • BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 31.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99
    In seiner Rechtsprechung zur disziplinaren Einstufung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz hat der Senat wiederholt zu erkennen gegeben, dass auch das Anliegen des Gesetzgebers, mit dem Betäubungsmittelgesetz den schädlichen Auswirkungen des zunehmenden Rauschgiftkonsums vorzubeugen und so unabsehbare Gefahren von dem Einzelnen, aber auch von der Allgemeinheit, insbesondere von der Jugend, abzuwehren, bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. Urteil vom 12. Juli 1994 - BVerwG 1 D 31.93 - ZBR 1995, 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 58.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen wegen Herbeiführung einer Heroinabhängigkeit

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99
    Auch wenn nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 58.96 - BVerwGE 113, 85 = Buchholz 232 § 54 Satz 1 BBG Nr. 5) die Herbeiführung einer Heroinabhängigkeit mit dienstlichen Folgen in der Regel als Dienstpflichtverletzung qualifiziert werden kann, ist in der dadurch ausgelösten Dienstunfähigkeit und Dienstsäumnis des Beamten kein Erschwerungsgrund zu sehen.
  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 D 12.94

    Umfang der Rechte und Pflichten eines Beamten des höheren Dienstes bei der

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99
    Über den (engeren) Zweck der Degradierung hinaus hat die Maßnahme auch pflichtenmahnende Wirkung auf die Beamtenschaft im Allgemeinen (stRspr, z.B. Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 1 D 12.94 - BVerwGE 103, 248, 257 = Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.1983 - 1 D 37.83

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb - Unerlaubte Abgabe - Maßnahmebemessung -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99
    Dies bedeutet, dass in schweren Fällen eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Maßnahme, d.h. bei einem aktiven Beamten eine Gehaltskürzung, Degradierung oder in besonders schweren Fällen sogar Entfernung aus dem Dienst, zu verhängen ist (vgl. z.B. Urteil vom 7. Mai 1996 a.a.O.; Urteil vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 141.85 - Urteil vom 25. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 37.83 - DÖD 1984, 88).
  • BVerwG, 13.08.1985 - 1 D 174.84

    Dienstvergehen eines Zollbeamten durch fortgesetzten unerlaubten Erwerbs von

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99
    Auch wenn nach alledem eine Entfernung des Beamten aus dem Dienst ausscheidet, hält der Senat wegen des Gewichts der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Versetzung in das nächst niedrige Amt für erforderlich (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen Urteil vom 13. August 1985 - BVerwG 1 D 174.84 - Urteil vom 29. April 1986, a.a.O.), um den Beamten - u.a. bei jedem Gehaltsempfang - daran zu erinnern, dass er sich durch seine Pflichtverletzungen an den Rand der Tragbarkeit für den öffentlichen Dienst gebracht hat.
  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 D 32.97

    Steuerhehlerei und gewerbsmäßige Steuerhehlerei mit unverzollten und

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99
    Diese strafrechtliche Einstufung der Hauptverfehlungen des Beamten durch das Strafmaß hat auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von den Straftaten selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (vgl. Urteil vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 D 32.97 - m.w.N.).
  • OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizist; Weitergabe von Informationen an

    Das Bundesverwaltungsgericht habe beispielsweise entschieden, dass selbst der fortgesetzte Handel mit Heroin und Kokain durch einen selbst der Abhängigkeit verfallenen Beamten keine Entfernung aus dem Dienst, sondern lediglich eine Zurückstufung rechtfertige.(BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40/99 -, juris) So liege der Fall auch bei ihm.

    Das Bundesverwaltungsgericht(Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40/99 -, juris) habe entschieden, dass selbst der fortgesetzte Handel mit Heroin und Kokain durch einen selbst der Abhängigkeit verfallenen Beamten keine Entfernung aus dem Dienst, sondern lediglich eine Zurückstufung rechtfertige.

    Der Verweis des Beklagten auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur disziplinaren Einstufung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz(BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40/99 -, juris), wonach angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens maßgebend von den besonderen Umständen des Einzelfalls bestimmt wird, und im zu entscheidenden Fall trotz schwerer außerdienstlicher Verfehlungen nicht auf Dienstenthebung, sondern nur auf Zurückstufung erkannt wurde, verfängt nicht.

    Soweit der Beklagte sich unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40/99 -, juris) zudem auf mildernde Umstände wie Eigenkonsum und die dadurch indizierte Abhängigkeit sowie die aus dieser Problematik resultierende Abwärtsspirale bezieht, greift dies vorliegend nicht.

  • VG Münster, 17.03.2015 - 13 K 741/14

    Entfernung; Polizeibeamter; Bestechlichkeit; Verlegungsantrag

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 1 D 40.99 -, juris, Rn. 20 m. w. N.
  • VG Saarlouis, 10.02.2017 - 7 K 1965/15

    Entfernung eines Polizeibeamten wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht und

    Das Bundesverwaltungsgericht habe beispielsweise entschieden, dass selbst der fortgesetzte Handel mit Heroin und Kokain durch einen selbst der Abhängigkeit verfallenen Beamten keine Entfernung aus dem Dienst, sondern lediglich eine Zurückstufung rechtfertige.(BVerwG, Urteil vom 14.12.2000, 1 D 40/99, juris.) So liege der Fall auch bei ihm.

    Allerdings dürften die Wertungen des Strafgerichts, das die angeklagten Taten umfassend und in Kenntnis des beamtenrechtlichen Status beleuchtet habe, nicht gänzlich unbeachtet bleiben.(BVerwG, Urteil vom 14.12.2000, 1 D 40/99, juris; BVerwG, Urteil vom 25.06.1998, 1 D 32/97, juris.).

    In beiden Fällen wird das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens maßgebend von den besonderen Umständen des Einzelfalls bestimmt.(Vgl. zum Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht das Urteil vom 19.05.1998 - 1 D 37/97 - und zum Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz das Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40/99 -, jeweils juris.) Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass beide Pflichtwidrigkeiten, insbesondere aber der Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, bereits für sich genommen, zumal für einen Polizeibeamten, schwerwiegend sind, was auch der strafgesetzlich vorgesehene Strafrahmen der §§ 29 BtMG und 353 b StGB, die jeweils Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsehen, deutlich macht.

  • VGH Hessen, 09.01.2020 - 1 B 2155/19

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (- 1 D 40.99 -), wonach Disziplinarmaßnahmen nur bei schweren bzw. besonders schweren Fällen erforderlich seien, sei der Umkehrschluss zu ziehen, dass bei gänzlich fehlenden Verstößen gegen das BtMG - wie hier - kein Verstoß gegen beamtenrechtliche Pflichten und mithin kein Anhaltspunkt für eine fehlende charakterliche Eignung gegeben sei.

    Der vom Antragsteller gezogene "Umkehrschluss" aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (- 1 D 40.99 - juris), wonach "nach Auffassung des BVerwG bei im Rechtssinn gänzlich fehlenden Verstößen gegen das BtMG kein Verstoß gegen beamtenrechtliche Pflichten und mithin kein Anhaltspunkt für eine fehlende charakterliche Eignung des Bewerbers gegeben ist", trägt nicht.

  • VG Wiesbaden, 29.07.2015 - 28 K 148/13

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eines wegen unerlaubten Handeltreibens

    Die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz seien in besonderer Weise geeignet, seine Vertrauenswürdigkeit in außerordentlicher Weise zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40.99).

    Die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind in besonderer Weise geeignet, die Vertrauenswürdigkeit in außerordentlicher Weise zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40.99).

    Angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich wird jedoch das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht ( BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40.99 -, [...] unter Verweis auf die Urteile vom 07.05.1996 - 1 D 82.95 -, BVerwGE 103, 316; vom 29.04.1986 - 1 D 141.85 - vom 25.10.1983 - 1 D 37.83 - Urteile des Disziplinarsenats vom 24.07.2008 - DB 16 S 4/07 - und vom 06.08.2009 - DL 16 S 2974/08 - anders noch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.02.2004 - DL 17 S 11/03 -, ESVGH 54, 166 : in der Regel Entfernung aus dem Dienst; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.06.2003 - 3 A 10767/03 -, NVwZ-RR 2003, 877 ).

  • VG Magdeburg, 27.11.2014 - 8 A 5/14

    Disziplinarrecht: Kürzung der Dienstbezüge eines Polizeivollzugsbeamten wegen

    Angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich wird jedoch das disziplinarrechtliche Gewicht des Dienstvergehens von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht (vgl. BVerwG, U. v. 14.12.2000, 1 D 40.99; Urteile vom 07.05.1996, 1 D 82.95 und vom 29.04.1986, 1 D 141.85; vom 25.10.1983, 1 D 37.83, Urteile vom 24.07.2008, DB 16 S 4.07 und vom 06.08.2009, DL 16 S 2974/08; VGH Baden-Württemberg, U. v. 25.02.2010, DL 16 S 2597/09; VG Berlin, U. 22.11.2011, 85 K 11.10 OB; alle juris).
  • VG Bremen, 03.03.2014 - D K 148/12

    Disziplinarklage gegen Drogenfahnder - Betäubungsmitteldelikte; Dienstvergehen;

    Ist eine "Regeleinstufung" aufgrund der Variationsbreite und Vielgestaltigkeit der Verwirklichungsformen eines bestimmten Dienstvergehens nicht möglich, greift die Rechtsprechung vielfach auf "Orientierungsrahmen" zurück: Je nach der Schwere der Dienstpflichtverletzung im Einzelfall kommen als Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung verschiedene Disziplinarmaßnahmen in Betracht (so für den Bereich der außerdienstlichen Betäubungsmittelkriminalität eines Beamten "in schweren Fällen" die Gehaltskürzung oder Degradierung, "in besonders schweren Fällen" die Entfernung aus dem Dienst, vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2000 - 1 D 40.99 - Rn. 20 juris unter Verweis auf Urt. v. 07.05.1996 - 1 D 82.95 - BVerwGE 103, 315; Urt. v. 29.04.1986 - BVerwG 1 D 141.85 - und Urt. v. 25.10.1983 - BVerwG 1 D 37.83 - DÖD 1984, 88).

    Für die Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens nicht heranzuziehen war entgegen der Ansicht des Beklagten die höchstrichterliche Rechtsprechung zu der außerdienstlichen Betäubungsmittelkriminalität eines Beamten, wonach "in schweren Fällen" die Gehaltskürzung oder Degradierung und lediglich "in besonders schweren Fällen" die Entfernung aus dem Dienst in Rede steht (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.12.2000 - 1 D 40.99 - Rn. 20 juris unter Verweis auf Urt. v. 07.05.1996 - 1 D 82.95 - BVerwGE 103, 315; Urt. v. 29.04.1986 - BVerwG 1 D 141.85 - und Urt. v. 25.10.1983 - BVerwG 1 D 37.83 - DÖD 1984, 88).

    Der Gesetzgeber hat durch die sehr weitreichenden Verbotsnormen des Betäubungsmittelgesetzes unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass es den unerlaubten Besitz und das In-Verkehrbringen bereits von geringen Mengen an Betäubungsmitteln umfassend zu unterbinden gilt, um so schädlichen Auswirkungen eines zunehmenden Rauschgiftkonsums vorzubeugen und unabsehbare Gefahren von dem Einzelnen, aber auch von der Allgemeinheit, insbesondere von der Jugend, abzuwehren (so BVerwG, Urt. v. 14.12.2000 - 1 D 40.99 - Rn. 20 juris unter Verweis auf Urt. v. 07.05.1996 - 1 D 82.95 - BVerwGE 103, 315; Urt. v. 29.04.1986 - BVerwG 1 D 141.85 - und Urt. v. 25.10.1983 - BVerwG 1 D 37.83 - DÖD 1984, 88).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - DL 16 S 2597/09

    Disziplinarrechtliche Bewertung von Verstößen eines Beamten gegen das

    Angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich wird jedoch das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht (BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40.99 -, juris unter Verweis auf die Urteile vom 07.05.1996 - 1 D 82.95 -, BVerwGE 103, 316; vom 29.04.1986 - 1 D 141.85 - vom 25.10.1983 - 1 D 37.83 - Urteile des Disziplinarsenats vom 24.07.2008 - DB 16 S 4/07 - und vom 06.08.2009 - DL 16 S 2974/08 - anders noch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.02.2004 - DL 17 S 11/03 -, ESVGH 54, 166: in der Regel Entfernung aus dem Dienst; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.06.2003 - 3 A 10767/03 -, NVwZ-RR 2003, 877).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07

    Disziplinarrechtliche Würdigung des Besitzes von Betäubungsmitteln, hier:

    Angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich wird jedoch das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängig gemacht (BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40.99 -).

    Dies bedeutet, dass in schweren Fällen eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Maßnahme, bei einem aktiven Beamten also eine Gehaltskürzung, Degradierung oder in besonders schweren Fällen sogar die Entfernung aus dem Dienst zu verhängen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40.99 - unter Verweis auf die Urteile vom 07.05.1996, BVerwGE 103, 316; vom 29.04.1986 - 1 D 141.85 - vom 25.10.1983 - 1 D 37.83 -).

  • VG Ansbach, 23.06.2016 - AN 13b DS 16.00859

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten

    Angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich ist jedoch - wie bereits ausgeführt - das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig (BVerwG, U.v. 14.12.2000 - 1 D 40.99, juris unter Verweis auf die U.v. 07.05.1996 - 1 D 82.95, BVerwGE 103, 316; vom 29.04.1986 - 1 D 141.85; vom 25.10.1983 - 1 D 37.83; Urteile des Disziplinarsenats vom 24.7.2008 - DB 16 S 4/07 - und v. 6.8.2009 - DL 16 S 2974/08; anders noch VGH Bad.-Württ., U.v. 5.2.2004 - DL 17 S 11/03, ESVGH 54, 166: in der Regel Entfernung aus dem Dienst; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 30.6.2003 - 3 A 10767/03, NVwZ-RR 2003, 877).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2016 - 3d B 547/16

    Rechtswidrigkeit der vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten unter Einbehaltung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12

    Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 7/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen das

  • VG Ansbach, 21.03.2019 - AN 13b D 18.00616

    Disziplinarverfahren wegen des Erwerbs eines Polizeibeamten von Betäubungsmitteln

  • VG Saarlouis, 03.08.2018 - 7 K 2422/17

    Disziplinarklage gegen einen Lehrer wegen mehrerer Drogendelikte;

  • VG Köln, 02.06.2015 - 19 K 7230/13

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens

  • VG Hannover, 01.11.2013 - 18 A 6977/12

    Dienstvergehen; Disziplinarverfahren; Drogen; Entfernung aus dem Dienst;

  • VG Frankfurt/Oder, 26.06.2006 - 2 K 1761/01

    Beamtenrecht: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe nach Erwerb und

  • VG Magdeburg, 12.06.2012 - 8 B 5/12

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 17 B 2/20

    Disziplinarrecht - Antrag auf Durchsuchung nach § 27 LDG

  • VG Berlin, 14.04.2015 - 80 K 14.14

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • VG Wiesbaden, 11.09.2023 - 28 K 1476/21

    Zurückstufung wegen unerlaubten Anbaus und Herstellens von Cannabis in nicht

  • VG Wiesbaden, 04.07.2012 - 28 L 800/11

    Disziplinarrechtliche Bewertung von Verstößen eines Polizeibeamten gegen das

  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 D 11.03

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Ruhestandsbeamten wegen Handelns mit

  • VG Berlin, 04.10.2011 - 80 K 6.11

    Beihilfehandlungen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2009 - DL 16 S 2974/08

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen unerlaubten Erwerbs von

  • VG Freiburg, 03.02.2009 - DL 10 K 2701/08

    Vorläufige Dienstenthebung; Ermessensausfall

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