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   BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98   

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BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98 (https://dejure.org/1999,8741)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1999 - 1 D 42.98 (https://dejure.org/1999,8741)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1999 - 1 D 42.98 (https://dejure.org/1999,8741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Wolters Kluwer

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Zueignung eines zu Unrecht angeforderten Barzuschusses - Milderungsgründe - Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Dienst

  • Judicialis

    BBG § 54 Satz 2; ; BBG § 54 Satz 3; ; BBG § 77 Abs. 1 Satz 1

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise dann fortgesetzt werden, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (z.B. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).

    Der Milderungsgrund kommt auch dann in Betracht, wenn ein Beamter bei gewohnter alltäglicher Diensttätigkeit unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an fremdem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (Urteil vom 23. März 1999, a.a.O.; Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.).

    Es muß also für ihn - zumindest aus seiner subjektiven Sicht - eine Zwangslage bestanden haben (Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 8.98
    Auszug aus BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98
    Der Milderungsgrund kommt auch dann in Betracht, wenn ein Beamter bei gewohnter alltäglicher Diensttätigkeit unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an fremdem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (Urteil vom 23. März 1999, a.a.O.; Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats läßt die freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung der Pflichtverletzung vor deren Entdeckung ausnahmsweise die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses zu (z.B. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 8.98 - m.w.N.).

  • BVerwG, 22.03.1999 - 1 D 61.97

    Ausnahmsweise Fortsetzung des Beamtenverhältnis bei einer plötzlich entstandenen

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98
    Die Zueignung eines einem Postbeamten zum Zweck der Auszahlung einer Postanweisung übergebenen Barzuschusses stellt sich disziplinarrechtlich als Zugriff auf dienstlich anvertrautes Geld dar (vgl. Urteil vom 22. März 1999 - BVerwG 1 D 61.97 -).

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 22. März 1999, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 53.96

    Entstehen einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98
    Eine solche, von außen auf den Beamten einwirkende Situation ist dadurch gekennzeichnet, daß sie den Beamten unter Druck setzt, sich schnell Geld besorgen zu müssen, um damit dem plötzlich eingetretenen Bedarf oder z.B. einer Mahnung oder einer Drohung durch Gläubiger Rechnung zu tragen (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 1 D 53.96 - ).
  • BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 27.97

    Aberkennung des Ruhegehalts eines sich nicht mehr im Dienst befindenden Beamten

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98
    Die Verwendung veruntreuten Geldes zur Begleichung privater Schulden erfüllt nur dann die Voraussetzungen des Milderungsgrundes, wenn es sich um solche Verbindlichkeiten handelt, deren Nichterfüllung den Beamten von den für den notwendigen Lebensbedarf erforderlichen Leistungen abgeschnitten hätte (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 14.98 - Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 27.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.02.1995 - 1 D 65.93

    Umsetzung einer Postbeamtin aufgrund eines Dienstvergehens in das Amt einer

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98
    Die Annahme des Milderungsgrundes scheitert auch daran, daß das die besondere Versuchungssituation bewirkende Ereignis geeignet sein muß, bei dem Betroffenen ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit auszulösen (Urteil vom 1. Februar 1995 - BVerwG 1 D 65.93 - ).
  • BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98

    Briefberaubungen und Veruntreuungen dienstlich anvertrauter Gelder in einer

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98
    a) Der Milderungsgrund des Handelns in einer unverschuldeten ausweglosen wirtschaftlichen Notlage kommt nur dann in Betracht, wenn der Zugriff zu dem Zweck erfolgt, eine existenzbedrohende Notlage zu mildern oder abzuwenden (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - ; Urteil vom 2. April 1998 - BVerwG 1 D 4.98 -).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98

    Disziplinarmaßnahmen wegen eines versuchten Betruges zu Lasten des Dienstherrn -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise dann fortgesetzt werden, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (z.B. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 14.98

    Entwendung von Gegenständen aus Güterwagen durch einen Bahnbeamten des mittleren

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98
    Die Verwendung veruntreuten Geldes zur Begleichung privater Schulden erfüllt nur dann die Voraussetzungen des Milderungsgrundes, wenn es sich um solche Verbindlichkeiten handelt, deren Nichterfüllung den Beamten von den für den notwendigen Lebensbedarf erforderlichen Leistungen abgeschnitten hätte (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 14.98 - Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 27.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98
    a) Der Milderungsgrund des Handelns in einer unverschuldeten ausweglosen wirtschaftlichen Notlage kommt nur dann in Betracht, wenn der Zugriff zu dem Zweck erfolgt, eine existenzbedrohende Notlage zu mildern oder abzuwenden (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - ; Urteil vom 2. April 1998 - BVerwG 1 D 4.98 -).
  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96

    Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung

  • BVerwG, 28.03.1995 - 1 D 33.94
  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

    Eine solche, von außen auf den Beamten einwirkende Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass sie den Beamten unter Druck setzt, sich schnell Geld besorgen zu müssen, um damit den plötzlich eintretenden Bedarf oder z.B. einer Mahnung oder einer Drohung durch Gläubiger Rechnung zu tragen (vgl. Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

    Der vom Bundesdisziplinargericht angenommene Milderungsgrund der einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat setzt voraus, daß der Beamte aufgrund einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd versagt hat (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 22. Februar 2000 - BVerwG 1 D 58.97 - Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).
  • BVerwG, 22.02.2000 - 1 D 58.97

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch Ansichnahme von so genannten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise dann fortgesetzt werden, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (z.B. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).

    Schließlich scheitert die Annahme des Milderungsgrundes auch daran, daß das die besondere Versuchungssituation bewirkende Ereignis geeignet sein muß, bei dem Betroffenen ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit auszulösen (Urteil vom 1. Februar 1995 - BVerwG 1 D 65.93 - ; Urteil vom 28. September 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00

    Vorsätzliche Verletzung der Dienstpflichten des Ruhestandsbeamten zu

    Von einer plötzlich und unvorhergesehen eingetretenen Versuchungssituation, der der Ruhestandsbeamte spontan erlegen ist, kann deshalb nicht die Rede sein (vgl. dazu Urteil vom 28. März 1995, a.a.O.; Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - Urteil vom 9. März 1988 - BVerwG 1 D 109.87 - DokBerB 1988, 163).

    Zwar hat der Senat den Milderungsgrund dann anerkannt, wenn ein Beamter bei gewohnter alltäglicher Diensttätigkeit unter dem Einfluss eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an fremdem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich einsetzendem Bedarf oder unter dem Einfluss einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (vgl. z.B. Urteil vom 28. September 1999, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 33.99

    Unterschlagung einer als Fundsache anvertrauten Geldbörse durch einen Postbeamten

    Dieser Milderungsgrund liegt nach der Rechtsprechung des Senats vor, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (z.B. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).
  • BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Diebstählen zum Nachteil von

    Eine solche, von außen auf den Beamten einwirkende Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass sie den Beamten unter Druck setzt, sich schnell Geld besorgen zu müssen, um damit dem plötzlich eintretenden Bedarf oder z.B. einer Mahnung oder Drohung durch Gläubiger Rechnung zu tragen (Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.2002 - 1 D 10.02

    Disziplinarrechtliche Ahndung des eigennützigen Zugriffs auf dienstlich

    Die Verwendung veruntreuten Geldes zur Begleichung privater Schuldverbindlichkeiten - wie hier - erfüllt nur dann die Voraussetzungen des Milderungsgrundes, wenn es sich um solche Verbindlichkeiten handelt, deren Nichterfüllung den Beamten von den für den notwendigen Lebensbedarf erforderlichen Leistungen abgeschnitten hätte (stRspr, z.B. Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - m.w.N.).
  • VG Trier, 20.02.2003 - 3 K 1633/02
    Auch von einer persönlichkeitsfremdem Augenblickstat (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 4. Juli 2000 - 1 D 33/99 - Urteil vom 23. März 1999 - 1 D 45.98 - Urteil vom 28. September 1999 - 1 D 42.98 - Urteil vom 15. März 1994 - 1 D 19.93 - ) kann keine Rede sein, da der Beklagte nach seinem Eingeständnis dreimal auf das ihm anvertraute Geld zugegriffen hat.
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