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   BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98   

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BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98 (https://dejure.org/1999,13990)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1999 - 1 D 45.98 (https://dejure.org/1999,13990)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1999 - 1 D 45.98 (https://dejure.org/1999,13990)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahmen wegen eines versuchten Betruges zu Lasten des Dienstherrn - Disziplinarmaßnahme der Versetzung eines Beamten in ein anderes Amt - Verletzung der Pflicht zu vertrauenswürdigem Verhalten im Dienst und der Pflicht zur Befolgung von dienstlichen ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.05.1997 - 1 D 74.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei freiwilligen Wiedergutmachung des

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98
    Auch eine Offenbarung des Schadens in dem Sinne, daß sie vor Entdeckung der Tat ihr Fehlverhalten aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung offengelegt hat (zum Milderungsgrund allgemein vgl. Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - ), ist nicht erfolgt.

    Unabhängig davon, ob die Grundsätze, die der Senat zu einer vor Entdeckung der Tat zwar in die Wege geleiteten, aber noch nicht vollständigen Wiedergutmachung aufgestellt hat (vgl. Urteil vom 28. Mai 1997, a.a.O.; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - <BVerwGE 93, 38 = BVerwG DokBer B 1991, 217 = NVwZ-RR 1991, 377 = ZBR 1991, 217>), auf den Milderungsgrund der Offenbarung übertragen werden können, fehlt es hier an nach außen erkennbaren Schritten zur Offenbarung des Fehlverhaltens.

    In den Fällen, in denen der Senat bisher in Abweichung von dem Erfordernis der vollständigen Wiedergutmachung vor Tatentdeckung diesen Milderungsgrund bejaht hat, lag demgegenüber entweder bereits eine teilweise Wiedergutmachung vor oder war eine konkrete zeitliche Absprache des Beamten mit der geschädigten Firma über eine Wiedergutmachung und den Zeitpunkt der Wiedergutmachung getroffen worden (Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - a.a.O.; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.06.1984 - 1 D 102.83
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98
    Soweit der Senat in dem Urteil vom 19. Juni 1984 - BVerwG 1 D 102.83 - unter Verzicht auf einen Schockzustand den Milderungsgrund bei einem Handeln unter Einfluß einer "klimakteriell verursachten außergewöhnlichen Seelenlage" bejaht hat, hält der Senat hieran nicht mehr fest (vgl. auch Urteil vom 10. Juni 1993 - BVerwG 1 D 63.92 -).

    Diese Zielsetzung steht mit dem Klimakterium in keinem Zusammenhang; insbesondere kann in dem Zugriff zu dem genannten Zweck keine sexuelle Ersatzhandlung ohne "zielgerichtetes Besitzstreben" gesehen werden, wie es in dem Fall, der dem Urteil vom 19. Juni 1984 (a.a.O.) zugrunde lag, angenommen worden war.

  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 19.93

    Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats das Beamtenverhältnis ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).

    Der Milderungsgrund kommt auch dann in Betracht, wenn ein Beamter unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an fremdem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger (Urteil vom 15. März 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 34.90

    Beamtenrecht - Milderungsgrund der Widergutmachung - Entdeckungsgefahr

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98
    Unabhängig davon, ob die Grundsätze, die der Senat zu einer vor Entdeckung der Tat zwar in die Wege geleiteten, aber noch nicht vollständigen Wiedergutmachung aufgestellt hat (vgl. Urteil vom 28. Mai 1997, a.a.O.; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - <BVerwGE 93, 38 = BVerwG DokBer B 1991, 217 = NVwZ-RR 1991, 377 = ZBR 1991, 217>), auf den Milderungsgrund der Offenbarung übertragen werden können, fehlt es hier an nach außen erkennbaren Schritten zur Offenbarung des Fehlverhaltens.

    In den Fällen, in denen der Senat bisher in Abweichung von dem Erfordernis der vollständigen Wiedergutmachung vor Tatentdeckung diesen Milderungsgrund bejaht hat, lag demgegenüber entweder bereits eine teilweise Wiedergutmachung vor oder war eine konkrete zeitliche Absprache des Beamten mit der geschädigten Firma über eine Wiedergutmachung und den Zeitpunkt der Wiedergutmachung getroffen worden (Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - a.a.O.; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.09.1998 - 1 DB 30.98
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98
    Angesichts des den Eheleuten monatlich für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Betrages bedarf es keines Unterhaltsbeitrags für die Beamtin, der den Zweck hat, für die Zeit bis zur Erlangung einer neuen Arbeitsstelle einen Beamten und seine finanziell von ihm abhängigen Familienangehörigen vor unmittelbarer, durch den Verlust der Dienstbezüge bedingter Not zu schützen (Beschluß vom 17. September 1998 - BVerwG 1 DB 30.98 -).
  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund des Verstoßes gegen seine

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98
    Dabei ist wesentlich, daß es sich bei einem solchen Schock regelmäßig um einen vorübergehenden Zustand handelt (z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 -).
  • BVerwG, 18.09.1996 - 1 D 73.95

    Unbefugte Ansichnahme und Öffnung von Einschreibbriefen - Entwendung des

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98
    In diesem Fall muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (z.B. Urteil vom 18. September 1996 - BVerwG 1 D 73.95 -).
  • BVerwG, 10.06.1993 - 1 D 63.92

    Disziplinarverfahren gegen eine Posthauptschaffnerin wegen der Entwendung von

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98
    Soweit der Senat in dem Urteil vom 19. Juni 1984 - BVerwG 1 D 102.83 - unter Verzicht auf einen Schockzustand den Milderungsgrund bei einem Handeln unter Einfluß einer "klimakteriell verursachten außergewöhnlichen Seelenlage" bejaht hat, hält der Senat hieran nicht mehr fest (vgl. auch Urteil vom 10. Juni 1993 - BVerwG 1 D 63.92 -).
  • BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94

    Vorsätzliches Dienstvergehen eines Beamten - Die Entfernung aus dem Dienst als

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98
    Der Senat hat zum Milderungsgrund der Wiedergutmachung betont, daß das Erfordernis der Rechtssicherheit und einer ausreichenden Objektivierbarkeit bei der Anwendung des Milderungsgrundes es gebieten, dessen Anwendung von der Erfüllung objektiver und damit überprüfbarer Kriterien abhängig zu machen (Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 - Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 -).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 20.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf geringwertige Güter,

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98
    Auch wenn die Aufgabe der Beamtin sich darauf beschränkte, die Weiterleitung der Briefsendung mit dem Scheck an die zuständige Buchungsstelle für Fernmeldegebühren vorzunehmen, ändert diese Art der Befassung nichts an dem Anvertrautsein der Sendung (vgl. auch die Rechtsprechung zu Zugriffen von Beamten der Posteingangs- oder Postabgangsstelle auf dienstlich anvertraute oder zugängliche Postsendungen, z.B. Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 D 20.96 - ; Urteil vom 22. Juli 1998 - BVerwG 1 D 11.98 -).
  • BayObLG, 26.06.1996 - 5St RR 18/96
  • BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Schalterbeamten der Post - Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 28.10.1998 - 1 D 99.97

    Vorsätzlicher Verstoß gegen Pflichten zu uneigennütziger Amtsführung -

  • BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98

    Dienstvergehen eines Beamten durch Beraubung von Briefsendungen - Entfernung

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Durch dieses Fehlverhalten hat er grundlegende Pflichten im Kernbereich seines Aufgabengebiets - u. a. Betreuung zivilrechtlicher Streitigkeiten der Telekom zur Durchsetzung von Forderungen gegenüber Kunden - vorsätzlich verletzt (vgl. zur Einstufung eines solchen Dienstvergehens als so genanntes Zugriffsdelikt in der bisherigen Rechtsprechung des Disziplinarsenats z. B. Urteil vom 23. März 1999 BVerwG 1 D 45.98 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

    Der vom Bundesdisziplinargericht angenommene Milderungsgrund der einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat setzt voraus, daß der Beamte aufgrund einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd versagt hat (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 22. Februar 2000 - BVerwG 1 D 58.97 - Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).
  • BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 44.98

    Formelles und materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter im Ruhestand;

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann von der Höchstmaßnahme abgesehen werden, wenn der Beamte im Zuge einer für ihn unvermutet entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd versagt hat (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 1 D 31.98 - m.w.N.; Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 40.00

    Dienstvergehen eines Postbeamten des mittleren Dienstes wegen Unterschlagung von

    Lag keine freiwillige Offenbarung des Fehlverhaltens vor, kommt es nicht mehr auf die von der Verteidigung in den Mittelpunkt ihres Berufungsvorbringens gestellte Frage an, ob die Offenbarung auch vollständig und vorbehaltlos war (vgl. hierzu Urteil vom 23. März 1999, a.a.O.).

    Dies kann etwa der Fall sein bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluss einer Mahnung oder gar Drohung durch Gläubiger (vgl. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 -).

  • BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 33.99

    Unterschlagung einer als Fundsache anvertrauten Geldbörse durch einen Postbeamten

    Dieser Milderungsgrund liegt nach der Rechtsprechung des Senats vor, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (z.B. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).
  • BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98

    Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der

    Dies kann etwa der Fall sein bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluss einer Mahnung oder gar Drohung durch Gläubiger (vgl. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).
  • BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98

    Postbeamter des einfachen Dienstes; Zueignung eines zu Unrecht angeforderten

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise dann fortgesetzt werden, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (z.B. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).
  • BVerwG, 22.02.2000 - 1 D 58.97

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch Ansichnahme von so genannten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise dann fortgesetzt werden, wenn ein Beamter im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlichkeitsfremd gehandelt hat (z.B. Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 45.98 - Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 1 D 19.93 - ).
  • VG Trier, 20.02.2003 - 3 K 1633/02
    Auch von einer persönlichkeitsfremdem Augenblickstat (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 4. Juli 2000 - 1 D 33/99 - Urteil vom 23. März 1999 - 1 D 45.98 - Urteil vom 28. September 1999 - 1 D 42.98 - Urteil vom 15. März 1994 - 1 D 19.93 - ) kann keine Rede sein, da der Beklagte nach seinem Eingeständnis dreimal auf das ihm anvertraute Geld zugegriffen hat.
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