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   OVG Bremen, 28.08.2001 - 1 D 469/00   

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https://dejure.org/2001,19180
OVG Bremen, 28.08.2001 - 1 D 469/00 (https://dejure.org/2001,19180)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28.08.2001 - 1 D 469/00 (https://dejure.org/2001,19180)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28. August 2001 - 1 D 469/00 (https://dejure.org/2001,19180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    PBefG § 28 Abs 1; 16. BImSchV § 1; 16. BImSchV § 2
    Straßenbahnlinie 4 - Leher Kreisel bis Borgfeld - Straßenbahn; Lärmschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planfeststellungsbeschluß mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung; Planrechtfertigung für Planungen vonöffentlichen Verkehrsanlagen; Abwägungsgebot und die Frage nach Planungsalternativen; Erstellen einer Lärmprognose; Kostenpflicht für die außergerichtlichen Kosten des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2001 - 1 D 469/00
    Für Verkehrslärmimmissionen ist die enteignungsrechliche Zumutbarkeitsschwelle in Wohngebieten im allgemeinen bei Werten von 70 - 75 dB(A) tags und 60 - 65 dB(A) nachts anzusetzen (BGH, Urteil vom 25.03.1993 - III ZR 60/91 - NJW 1993, 1700 m. w. N.; vgl. auch Boujog, Entschädigung für Verkehrslärmemissionen, UPR 87, 207).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2001 - 1 D 469/00
    Allerdings sind Vorbelastungen dann zu berücksichtigen, wenn der bereits vorhandene Verkehrslärm und der durch die Neuplanung hinzutretende zu einer Gesamtbelastung führen, die den Gewährleistungen in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG oder 14 Abs. 1 Satz 1 GG widerspricht (BVerwG, Urteil vom 21.03.1996 - 4 C 9/95 - BVerwGE 101, 1).
  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2001 - 1 D 469/00
    Das kann eine schrittweise Reduzierung der Anzahl der Varianten unter gleichzeitiger Intensivierung der Untersuchung einschließen (BVerwG, B. v. 09.09.1996 - 11 VR 31/95 - NVwZ-RR 97, 210).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 11 B 100.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefungnis gegen schienenverkehrsrechtlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2001 - 1 D 469/00
    ...ren Gründen nur von örtlicher Bedeutung, kann es an der gebotenen Kausalität zwischen Rechtsmangel und Inanspruchnahme fehlen (vgl. BVerG, B. v. 10.10.95 - 11 B 100/95 - NVwZ-RR 97, 336).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus OVG Bremen, 28.08.2001 - 1 D 469/00
    Das bedeutet, daß das Vorhaben objektiv erforderlich oder, anders ausgedrückt, nach Maßgabe des von dem Fachplanungsgesetz allgemein verfolgten Ziels vernünftigerweise geboten sein muß (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1989 - 4 C 41/88 - BVerwGE 84, 123).
  • OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08

    Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal - Planfeststellungsbeschluss;

    v. 28.08.2001 - 1 D 469/00 -, NordÖR 2001, 483 ; rt.
  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

    Der Wegfall der Umsteigenotwendigkeit (siehe OVG Bremen, U. v. 28.08.2001 - 1 D 469/00 -, NordÖR 2001, 483) ist ebenso ein die Verbesserung der Verkehrsverbindung durch die Straßenbahn betreffender Gesichtspunkt wie die Reduzierung der Fahrzeit (VGH Baden-Württemberg, U. v. 02.11.2004 - 5 S 1063/04 -, UPR 2005, 118).
  • OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01

    Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT IIIa) - Containerhafen;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt das Urteil vom 28.08.2001 - 1 D 469/00 - ; siehe ferner den im vorliegenden Verfahren ergangenen Beschl. v. 08.11.2001) kann aus Gründen der Billigkeit bei Verfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse auch dann davon abgesehen werden, unterliegende und kostenpflichtige Anfechtungskläger zusätzlich zu den außergerichtlichen Kosten des Trägers der Planfeststellungsbehörde noch mit den außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Vorhabenträgers zu belasten, wenn dieser selbst einen Antrag gestellt hat.
  • OVG Bremen, 08.10.2002 - 1 D 291/02

    Schwachhauser Heerstraße; Planfeststellung für den Ausbau zwischen Hollerallee

    Der Kläger kann vielmehr auch durch eine fehlerhafte Beurteilung öffentlicher Belange in seinen Rechten verletzt werden, weil eine Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig ist und deshalb in jeder Hinsicht rechtmäßig sein muss (BVerwGE 67, 74 ; Urt. des Senats vom 28.08.2001, NordÖR 2001, 483).

    Dabei sind allerdings solche Fehler unerheblich, die sich, weil ihnen der örtliche Bezug zum Grundstück des Klägers fehlt, nicht auf die Inanspruchnahme seines Eigentums auswirken (BVerwGE 67, 74 ; Urt. des Senats vom 28.08.2001, a.a.O.).

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