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   BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02   

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https://dejure.org/2002,7766
BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02 (https://dejure.org/2002,7766)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2002 - 1 D 5.02 (https://dejure.org/2002,7766)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 1 D 5.02 (https://dejure.org/2002,7766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen ihrer Kollegen; keine anerkannten Milderungsgründe (kein Handeln in einer vorübergehenden Konfliktsituation); Disziplinarmaß: Entfernung aus dem Dienst.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 54 Sätze 2 und 3, § 77 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00

    Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02
    Der Senat hat beispielsweise keinen Grund gesehen, einen alkoholkranken Beamten gegenüber Beamten, die an einer anderen Krankheit leiden, zu privilegieren und die Alkoholkrankheit außerhalb der Anwendungsbereiche des § 20 StGB und der anerkannten Milderungsgründe selbständig mildernd zu berücksichtigen (Urteil vom 29. August 2001 BVerwG 1 D 8.00 ).

    In einem solchen Fall muss im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, dass er auch bei alkoholbedingt erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen eine Verletzung dieser Pflicht im Dienst aufbietet (vgl. z.B. Urteil vom 29. August 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00

    Innerdienstliches Dienstvergehen wegen fiktiver Postsparbuchauszahlungen und

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02
    Ein derart auf Wiederholung angelegtes Fehlverhalten, dessen Tragweite sich der oder die Betroffene in Phasen nachlassenden Suchtdranges bewusst werden muss, schließt auch bei einer Alkoholabhängigen oder Spielsüchtigen die Anwendung des Milderungsgrundes aus (vgl. Urteil vom 25. September 2001 BVerwG 1 D 62.00 , auch Urteil vom 22. Oktober 2002 BVerwG 1 D 6.02 ).
  • BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02

    Alkoholabhängiger Postobersekretär; Briefberaubungen (15 Fälle in etwa 10

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02
    Ein derart auf Wiederholung angelegtes Fehlverhalten, dessen Tragweite sich der oder die Betroffene in Phasen nachlassenden Suchtdranges bewusst werden muss, schließt auch bei einer Alkoholabhängigen oder Spielsüchtigen die Anwendung des Milderungsgrundes aus (vgl. Urteil vom 25. September 2001 BVerwG 1 D 62.00 , auch Urteil vom 22. Oktober 2002 BVerwG 1 D 6.02 ).
  • BVerwG, 12.06.2002 - 1 D 29.01

    Unterschlagung von zahlreichen eingezogenen Nachnahmebeträgen durch einen

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02
    10 Das vorliegende Disziplinarverfahren ist nach bisherigem Recht, das heißt nach den Verfahrensregeln und Grundsätzen der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen (vgl. z.B. Urteil vom 12. Juni 2002 BVerwG 1 D 29.01 ).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01

    "In-sich-beurlaubte" Beamtin des höheren Dienstes der Deutschen Post AG; Leiterin

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02
    Anders als im Falle einer Beurlaubung, z.B. nach § 4 Abs. 3 PostPersRG, wurde die Beamtin im vorliegenden Fall auch nicht durch Einzelverfügung von einem Teil ihrer beamtenrechtlichen Pflichten entbunden (zum Rechtsstatus beurlaubter Beamter vgl. Urteil vom 12. Dezember 2001 BVerwG 1 D 4.01 ; im Übrigen vgl. Urteil vom 19. Februar 2002 BVerwG 1 D 10.01 Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 27).
  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 D 68.96

    Dienstvergehen eines Postbeamten in Gestalt von eigennütziger Gebührenüberhebung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02
    Der eingetretene Vertrauensverlust wird dadurch nicht nachträglich beseitigt (vgl. z.B. Urteil vom 26. August 1997 BVerwG 1 D 68.96 Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 13).
  • BVerwG, 19.02.2002 - 1 D 10.01

    Missachtung der Abrechnungsvorschriften und Ablieferungsvorschriften durch einen

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02
    Anders als im Falle einer Beurlaubung, z.B. nach § 4 Abs. 3 PostPersRG, wurde die Beamtin im vorliegenden Fall auch nicht durch Einzelverfügung von einem Teil ihrer beamtenrechtlichen Pflichten entbunden (zum Rechtsstatus beurlaubter Beamter vgl. Urteil vom 12. Dezember 2001 BVerwG 1 D 4.01 ; im Übrigen vgl. Urteil vom 19. Februar 2002 BVerwG 1 D 10.01 Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 27).
  • VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10

    Polizeibeamter; schweres Dienstvergehen; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Anhaltspunkte für das Vorliegen des Milderungsgrundes des Handelns in einer unverschuldet entstandenen ausweglosen existentiellen wirtschaftlichen Notlage zur Tatzeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2002 - 1 D 5/02) liegen ersichtlich ebenso wenig vor wie solche für den Milderungsgrund der unbedachten, einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat in einer besonderen Versuchssituation (Gelegenheitstat), die durch ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Spontaneität und Unüberlegtheit herbeigeführt sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.1998 - 1 D 12/97).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Sie stellen jedoch keinen abschließenden Kanon der bei den hier in Rede stehenden Dienstvergehen berücksichtigungsfähigen Entlastungsgründe dar (vgl. auch Vogelgesang, a.a.O., S. 380 f.; Köhler/Ratz-Köhler, BDG, A.IV.2 Rn. 77; vgl. zu Ansätzen aus der Rspr des Senats: Urteile vom 3. Februar 2004 - BVerwG 1 D 27.03 -, vom 22. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 6.02 -, vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 5.02 -, vom 25. September 2001 - BVerwG 1 D 62.00 - und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 47.00 -).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Der Milderungsgrund scheitert schon daran, dass es jeweils an einem zeitlich begrenzten Fehlverhalten mangelt (vgl. dazu Urteil vom 23. Oktober 2002 BVerwG 1 D 5.02 juris).
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