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   BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91   

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BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91 (https://dejure.org/1992,4605)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1992 - 1 D 50.91 (https://dejure.org/1992,4605)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1992 - 1 D 50.91 (https://dejure.org/1992,4605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung aus dem Dienst bei einer Beteiligung eines Beamten außerhalb seines Dienstes an Versicherungsbetrügereien durch Fingierung von Kfz-Unfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.12.1982 - 1 D 33.82

    Ansichbringen anvertrauter Gelder zum Ausgleich von Fehlbeträgen in der Kasse -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91
    Für den durch sein Mißverhalten eingetretenen Vertrauensverlust ist auch das Unrechtsbewußtsein des Täters von allenfalls geringer, jedenfalls aber nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. z.B. Urteil vom 7. Dezember 1982 - BVerwG 1 D 33.82 -).
  • BVerwG, 29.04.1986 - 1 D 129.85
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91
    Daher entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in schweren Fällen außerdienstlichen Betruges grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst zu erkennen und nur in minder schweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme zu verhängen ist (vgl. z.B. Urteile vom 5. Juni 1984 - BVerwG 1 D 105.83 -, vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - und vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 129.85 -).
  • BVerwG, 18.09.1979 - 1 D 78.78
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91
    Es entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung des Senats und der übrigen Disziplinargerichte des Bundes und der Länder, daß eine Regelmaßnahme für derartiges Verhalten nicht vorgegeben ist, daß sich vielmehr die zu verhängende Disziplinarmaßnahme nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu richten hat (vgl. z.B. Urteil vom 18. September 1979 - BVerwG 1 D 78.78 - ).
  • BVerwG, 12.06.1985 - 1 D 9.85

    Betrug und Urkundenfälschung außerhalb des Dienstes Ruhestandsbeamter -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91
    Daher entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in schweren Fällen außerdienstlichen Betruges grundsätzlich auf Entfernung aus dem Dienst zu erkennen und nur in minder schweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme zu verhängen ist (vgl. z.B. Urteile vom 5. Juni 1984 - BVerwG 1 D 105.83 -, vom 12. Juni 1985 - BVerwG 1 D 9.85 - und vom 29. April 1986 - BVerwG 1 D 129.85 -).
  • BVerwG, 08.06.1989 - 1 D 83.88

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 D 50.91
    Nur dies soll durch die Zulässigkeit einer Lösung verhindert werden; die bloße Möglichkeit, daß das festgestellte Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluß nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO nicht aus (st.Rspr., z.B. Urteil vom 8. Juni 1989 - BVerwG 1 D 83.88 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 LD 3/19

    Dschungelcamp; Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Lösung von

    Nur dies solle durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit hingegen, dass das Geschehen objektiv und subjektiv auch anders gewesen sein könnte, reiche für einen Lösungsbeschluss nicht aus (BVerwG, Urteil vom 29.11.1989, a. a. O., Rn. 17; Urteil vom 10.3.1992 - BVerwG 1 D 50.91 -, juris Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - 3d A 2363/09

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines sehr

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. August 2010 - 2 B 43.10 -, Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3; Urteil vom 10. März 1992 - 1 D 50.91 -, DokBer B 1992, 249; OVG NRW, Urteile vom 22. März 2010 - 3d A 212/09.BDG - und vom 10. September 2008 - 21d A 2233/07.BDG - Weiß, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, § 57 Rdnr. 18.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 10. März 1992 - 1 D 50.91 -, a. a. O., vom 5. September 1990 - 1 D 78.89 -, DokBer B 1990, 315.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 1992 - 1 D 50.91 -, a. a. O.; Hummel/Köhler/Mayer, a. a. O., § 57 Rdnr. 10.

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 16b D 12.71

    Disziplinarrecht

    Er beeinträchtigt damit sowohl sein Ansehen als auch das der Beamtenschaft und setzt sich dadurch auch erheblichen Zweifeln in seine Vertrauenswürdigkeit gegenüber dem Dienstherrn aus (vgl. BVerwG v. 12.6.1985 - 1 D 9/85 - juris; v. 18.2.1986 - 1 D 124/85 - juris; v. 10.3.1992 - 1 D 50/91 - juris; v. 8.9.1997 - 1 D 32/96 - juris; v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - juris; BayVGH v. 23.3.2011 - 16b D 10.2447 - juris).

    Erschwernisgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen, der Höhe des Schadens, der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlungen im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischem Eigengewicht wie z.B. Urkundenfälschungen stehen (BVerwG v. 12.6.1985 - 1 D 9/85 - juris; v. 18.2.1986 - 1 D 124/85 - juris; v. 10.3.1992 - 1 D 50/91 - juris; v. 8.9.1997 - 1 D 32/96 - juris; v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - juris; v. 10.9.2010 - 2 B 97.09- juris).

  • VG Berlin, 19.02.2013 - 80 K 38.12

    Versicherungsbetrug eines Polizeibeamten, Aberkennung des Ruhegehalts

    Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig (so auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 - Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ).

    Zu Lasten des Beklagten ist ferner zu berücksichtigen, dass durch derartige Betrugstaten letztlich die gesamte Versicherungsgemeinschaft betroffen ist, weil sie durch ihre Versicherungsbeiträge für derartige Machenschaften aufkommen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 1992 - 1 D 50/91 - nach Juris, Rn 28).

  • BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 11.91

    Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Bundesbahn; Vorwurf der

    Die Einwendungen des Beamten begründen nicht die Notwendigkeit eines Lösungsbeschlusses nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO, denn sie eröffnen keine erheblichen Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts (vgl. zu den Voraussetzungen: BVerwG, Urteil vom 5. September 1990 - BVerwG 1 D 78.89 -, BVerwG Dok.Ber. B 1990, 315; Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 -).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97

    Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten

    Strafrecht und Disziplinarrecht unterscheiden sich in ihren Zielen grundsätzlich, wie der Senat immer wieder hervorgehoben hat (vgl. z.B. Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - DokBer B 1992, 249-252).
  • BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95

    Beamter des mittleren Dienstes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der

    Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr, vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ).

    In dieser Höhe wäre darüber hinaus die Versichertengemeinschaft benachteiligt worden (Urteil vom 10. März 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 1 D 48.94

    Außerdienstliche Straftat als Dienstvergehen - Beurteilung der

    Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr, vgl. Urteil vom 13. Juli 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ).

    Durch den "Versicherungsbetrug" ist zudem nicht nur das Vermögen der Versicherungsgesellschaften geschädigt, sondern darüber hinaus die Gemeinschaft der Haftpflichtversicherten benachteiligt worden (Urteil vom 10. März 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 D 80.96

    Zulässigkeit einer Disziplinarmaßnahme neben der Verhängung einer Freiheitsstrafe

    Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 - Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ).

    Zu Lasten des Beamten ist ferner zu berücksichtigen, daß durch sein Fehlverhalten beiden Versicherungsgesellschaften ein erheblicher Vermögensschaden in Höhe von insgesamt knapp 29.000 DM entstanden ist; darüber hinaus ist durch die Taten auch die Gemeinschaft der Haftpflichtversicherten benachteiligt worden (vgl. Urteil vom 10. März 1992 a.a.O.).

  • VG Berlin, 24.04.2012 - 80 K 9.11

    Maßnahmeverbot wegen Zeitablaufs und zur Frage der Unterbrechung der

    Wer sich außerhalb des Dienstes einer schwerwiegenden Straftat, die sich gegen Eigentum und Vermögen anderer richtet, schuldig macht, erschüttert in der Regel das Vertrauen der Verwaltung in seine Integrität nachhaltig und stellt so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage (st. Rspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. September 1996 - BVerwG 1 D 64.95 - Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 1 D 48.94 - Urteil vom 13. Juni 1994 - BVerwG 1 D 56.93 - Urteil vom 10. März 1992 - BVerwG 1 D 50.91 - ).

    Zu Lasten der Beklagten ist hier zu berücksichtigen, dass durch ihr Fehlverhalten der Versicherung ein nicht unerheblicher Vermögensschaden von über 3.000,- ? entstanden ist und durch derartige Betrugstaten letztlich die gesamte Versicherungsgemeinschaft betroffen ist, weil sie durch ihre Versicherungsbeiträge für derartige Machenschaften aufkommen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 1992 - 1 D 50/91 - nach juris, Rn. 28).

  • BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 68.91

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auf Grund eines Dienstvergehens -

  • BVerwG, 08.09.1997 - 1 D 32.96

    Entfernung eines Polizeiobermeisters im Bundesgrenzschutz aus dem Dienst -

  • BVerwG, 27.11.1997 - 1 D 48.97

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

  • BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 43.95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2003 - 22d A 3039/02

    Beamtenrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Einbehaltung eines Teils des

  • BVerwG, 21.09.1994 - 1 D 70.93

    Dienstgradherabsetzung eines Postbeamten im Paketschalterdienst - Vorübergehende

  • BVerwG, 11.07.2001 - 1 D 41.00

    Disziplinarmaßnahmen für außergerichtliche Dienstvergehen bei Beamten -

  • BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93

    Verstoß gegen Kassenvorschriften durch einen Beamten der Wehrbereichsverwaltung -

  • VG Berlin, 19.04.2017 - 80 K 11.15

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen einer strafrechtlichen Verurteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2002 - 6d A 4612/00

    Verletzung von Dienstpflichten eines Beamten aufgrund einer strafrechtlichen

  • BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 38.99

    Aberkennung des Ruhegehalts nach einemVersicherungsbetrug - Betrug zum Nachteil

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