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   BVerwG, 07.12.1983 - 1 D 51.83   

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https://dejure.org/1983,2321
BVerwG, 07.12.1983 - 1 D 51.83 (https://dejure.org/1983,2321)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1983 - 1 D 51.83 (https://dejure.org/1983,2321)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1983 - 1 D 51.83 (https://dejure.org/1983,2321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dauer einer Gehaltskürzung - Kürzungsbruchteil - Erziehungsbedürfnis - Erziehungsempfindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1984, 1033
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.07.1982 - 1 D 55.81

    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1983 - 1 D 51.83
    Er sieht jedoch in Übereinstimmung mit seiner ständigen Praxis in vergleichbaren Fällen von einer Änderung des Urteils in diesem Punkt im Hinblick darauf ab, daß sich die für das Erreichen eines Erziehungszieles erforderliche Dauer der Einwirkung auf den Handlungswillen des Betroffenen, die - wie ausgeführt - wesentlich von dessen meist vielschichtiger Persönlichkeit bestimmt wird, ohnehin nicht mit mathematischer Genauigkeit berechnen läßt (vgl. u.a. Urteil vom 21. Juli 1982 - BVerwG 1 D 55.81 -).
  • BVerwG, 27.02.1968 - III D 42.67
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1983 - 1 D 51.83
    Diese Vorstellungen sind maßgeblich dafür gewesen, daß der Bundesdisziplinarhof und das Bundesverwaltungsgericht schon bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines im Dienst nicht kraftfahrenden Beamten grundsätzlich eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme für angemessen erachtet haben, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß des hier in Betracht kommenden Ansehensschadens als besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 33, 123; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 7. Dezember 1982 - BVerwG 1 D 88.82 -).
  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Während die Dauer der Gehaltskürzung durch die Schwere des Dienstvergehens bestimmt wird, sind für die Festlegung des Kürzungsbruchteils die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten maßgebend (Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 55.93 - Urteil vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 1 D 51.83 -, ZBR 1984, 276 = PersV 1986, 73).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 81 D 2.10

    Disziplinarverfahren wegen mehrerer Dienstvergehen einer Bürgermeisterin

    Ihr wesensprägender Zweck ist es, in einem monatlichen Rhythmus wiederkehrend erzieherisch auf den Beamten einzuwirken, indem ihm jeweils bei der Überweisung seiner um die Kürzung verminderten Dienstbezüge das begangene Dienstvergehen vor Augen geführt wird, um zu erreichen, dass er sich künftig pflichtgemäß verhält (so Weiß, in: GKÖD, Band 2, Kommentar, M § 8, Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 D 51.83 -, juris Rn. 12; VGH Kassel, Urteil vom 29. November 2007 - 24 DH 761/07 -, juris Rn. 49).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 80 D 2.12

    Justizvollzugsamtsinspektor; Besitz kinderpornographischer Schriften (hier 3.434

    Ihr wesensprägender Zweck ist es, in einem monatlichen Rhythmus wiederkehrend erzieherisch auf den Beamten einzuwirken, indem ihm jeweils bei der Überweisung seiner um die Kürzung verminderten Dienstbezüge das begangene Dienstvergehen vor Augen geführt wird, um zu erreichen, dass er sich künftig pflichtgemäß verhält (so Weiß, in: GKÖD II, Band 2, Kommentar, M § 8, Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 D 51.83 -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2013, a.a.O., Rn. 111; VGH Kassel, Urteil vom 29. November 2007 - 24 DH 761/07 -, juris Rn. 49).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 81 D 1.11

    Kommunaler Wahlbeamter; hauptamtlicher Bürgermeister; Dienstpflichtverletzung;

    Ihr wesensprägender Zweck ist es, in einem monatlichen Rhythmus wiederkehrend erzieherisch auf den Beamten einzuwirken, indem ihm jeweils bei der Überweisung seiner um die Kürzung verminderten Dienstbezüge das begangene Dienstvergehen vor Augen geführt wird, um zu erreichen, dass er sich künftig pflichtgemäß verhält (so Weiß, in: GKÖD II, Band 2, Kommentar, M § 8, Rn. 2; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 D 51.83 -, juris Rn. 12; VGH Kassel, Urteil vom 29. November 2007 - 24 DH 761/07 -, juris Rn. 49).

    Während der Kürzungsbruchteil von der Laufbahn des Beamten abhängt und für den gehobenen und den höheren Dienst bis zur Besoldungsgruppe A 16 regelmäßig mit 1/10 bemessen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2001 - 1 D 21.00 -, juris Rn. 20), drückt sich das Gewicht des Dienstvergehens und das Erziehungsbedürfnis in der Bemessung der Laufzeit aus (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 D 51.83 -, juris Rn. 12).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2007 - 80 D 6.05

    Disziplinarverfahren gegen einen Geschichtslehrer eines Berliner Gymnasiums

    Maßgebend für die Bemessung der Dauer dieser Maßnahme sind die Schwere des Dienstvergehens, das durch das Dienstvergehen zu Tage getretene Erziehungsbedürfnis und das Ausmaß der Erziehbarkeit des Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 D 51.83 -, ZBR 1984, 276 f.).

    Dieser Aspekt der Gehaltskürzung wird durch die wirtschaftlichen Verhältnisse und die dadurch begründete Fühlbarkeit der gegen den Beamten zu verhängenden materiellen Nachteile im Hinblick auf sein Erziehungsbedürfnis bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1983, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 16.02.2016 - AN 13a D 15.00582

    Kürzung des Ruhegehaltes wegen Nichtbefolgen der Anordnung einer amtsärztlichen

    Die vorgenannten Kriterien eröffnen für die zu treffende Ermessensentscheidung über die Kürzungsdauer beträchtliche Wertungsspielräume, zumal in die Entscheidung auch das durch das Dienstvergehen zutage getretene Erziehungsbedürfnis und die "Erziehungsempfindlichkeit" des Beamten eingestellt werden müssen (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.1983 - 1 D 51/83, ZBR 1984, 276).
  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 16a D 17.1156

    Kürzung der Dienstbezüge eines Lehrers aufgrund unerlaubter Abwesenheit vom

    Während die Dauer der Gehaltskürzung durch die Schwere des Dienstvergehens bestimmt wird, sind für die Festlegung des Kürzungsbruchteils die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten maßgebend (st.Rspr. BVerwG, U.v. 21.3.2001 - 1 D 29.00 - juris Rn. 18; U.v. 7.12.1983 - 1 D 51.83 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - DL 17 S 15/02

    Verletzung der Wahrheitspflicht

    Der Kürzungsbruchteil bemisst sich bei durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen grundsätzlich an der Differenz zum Gehalt der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe; er beträgt ein Zwanzigstel, wenn es sich - wie hier - um einen Beamten des mittleren Dienstes handelt (wie BVerwGE 114, 88, 91; Urteil vom 7.12.1983, ZBR 1984, 276, 277).
  • VGH Bayern, 15.01.2020 - 16a D 18.811

    Disziplinarmaß bei Verstoß gegen Prüfungsrecht im schriftlichen Abitur

    Während die Dauer der Gehaltskürzung durch die Schwere des Dienstvergehens bestimmt wird, sind für die Festlegung des Kürzungsbruchteils die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beamten maßgebend (st.Rspr. BVerwG, U.v. 21.3.2001 - 1 D 29.00 - juris Rn. 18; U.v. 7.12.1983 - 1 D 51.83 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 55.93

    Betrügerisches Verhalten gegenüber dem Dienstherrn durch unberechtigte Anweisung

    Er geht entsprechend seiner ständigen Praxis davon aus, daß Abweichungen von dem bei durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen regelmäßig in Betracht kommenden Kürzungsbruchteil von einem Zwanzigstel dann geboten sind, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen von dem Durchschnittsmaß nicht unwesentlich abweichen, so daß bei Anwendung des Durchschnittssatzes eine gemessen am Erziehungsziel der Disziplinarmaßnahme unnötig harte oder zu milde und damit möglicherweise wirkungslose Einwirkung auf den Handlungswillen verbunden wäre (vgl. u.a. Urteil vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 1 D 51.83 - PersV 1986, 73>).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 2 WD 59.87

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Fälschung des Schießbuches eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2000 - 6d A 2849/99

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme aufgrund eines Dienstvergehens;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2002 - D 17 S 15/02

    Umfang der Wahrheitspflicht im Zusammenhang mit der Klärung der Dienstfähigkeit

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