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   BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95   

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BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95 (https://dejure.org/1996,2783)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1996 - 1 D 54.95 (https://dejure.org/1996,2783)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1996 - 1 D 54.95 (https://dejure.org/1996,2783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Schalterbeamten der Post - Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten im Ruhestand - Telegrafische Überweisung auf ein Postgirokonto eines Postkunden ohne Erhalt der entsprechenden Bargeldbeträge als Dienstvergehen - Einzahlungen auf ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94

    Annahme des Dienstvergehens eines Posthauptschaffners wegen Untreue bei

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, daß nur derjenige Beamte, der den angerichteten Schaden vor Entdeckung der Tat freiwillig wiedergutgemacht oder offenbart hat, jedenfalls eine andere Persönlichkeit zeigt als derjenige, der etwa von vornherein eine endgültige materielle Schädigung seines Dienstherrn beabsichtigt oder wenigstens in Kauf nimmt (vgl. u.a. Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 18.94 - <DVBl 1995, 616>).
  • BVerwG, 27.08.1984 - 1 DB 25.84

    Altersruhegeld - Nachversicherung - Dienstherr - Unterhaltsbeitrag

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95
    Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung zum Ausdruck gebracht hat, beschränkt sich im Fall der disziplinaren Höchstmaßnahme der Beitrag des Dienstherrn zur Alters- und Invaliditätsversorgung des früheren Beamten auf die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; gegebenenfalls muß der Betroffene auf die Sozialhilfe verwiesen werden (Beschluß vom 27. August 1984 - BVerwG 1 DB 25.84 - BVerwGE 76, 186 [BVerwG 27.08.1984 - 1 DB 25/84]).
  • BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 71.94

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Ruhestandsbeamten des mittleren Dienstes der

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95
    In einem derartigen Fall könnte er Krankenhilfe unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Nr. 4, § 37 Bundessozialhilfegesetz in Anspruch nehmen, die ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie Versorgung mit Arzneimitteln und Krankenhausbehandlung umfaßt (Urteil vom 12. April 1995 - BVerwG 1 D 71.94 - ).
  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94

    Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95
    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 -).
  • BVerwG, 29.05.1990 - 1 D 53.89

    Dienstvergehen durch einen Beamten

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95
    Der durch ein solches Verhalten unter Ausnutzung dienstlicher Möglichkeiten zur Erlangung persönlicher materieller Vorteile gekennzeichnete Sachverhalt ist nicht anders zu beurteilen, als hätte der Ruhestandsbeamte unmittelbar dienstliches Geld der von ihm verwalteten Kasse zu eigenem Nutzen entnommen (vgl. Urteil vom 29. Mai 1990 - BVerwG 1 D 53.89 -, Urteil vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 57.90 - ).
  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95
    Die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluß nicht aus (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94

    Vorsätzliches Dienstvergehen eines Beamten - Die Entfernung aus dem Dienst als

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95
    Das Erfordernis der Rechtssicherheit und einer ausreichenden Objektivierbarkeit bei der Anwendung des genannten Milderungsgrundes gebietet es, dessen Anerkennung nicht von Absichtserklärungen, sondern von der Erfüllung objektiver und damit überprüfbarer Kriterien abhängig zu machen (Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 -).
  • BVerwG, 23.04.1991 - 1 D 57.90

    Disziplinarrecht - Veruntreuung von Geld - Milderungsgrund - Offenbarung der Tat

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95
    Der durch ein solches Verhalten unter Ausnutzung dienstlicher Möglichkeiten zur Erlangung persönlicher materieller Vorteile gekennzeichnete Sachverhalt ist nicht anders zu beurteilen, als hätte der Ruhestandsbeamte unmittelbar dienstliches Geld der von ihm verwalteten Kasse zu eigenem Nutzen entnommen (vgl. Urteil vom 29. Mai 1990 - BVerwG 1 D 53.89 -, Urteil vom 23. April 1991 - BVerwG 1 D 57.90 - ).
  • BVerwG, 21.07.1993 - 1 D 9.92

    Aberkennung des Ruhegehalts gegenüber einem Ruhestandsbeamten - Entfernung aus

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95
    Hätte demnach ein aktiver Beamter bei einem derart schwerwiegenden Dienstvergehen aus dem Dienst entfernt werden müssen, hat dies bei dem Ruhestandsbeamten gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BDO zur Folge, daß ihm das Ruhegehalt abzuerkennen ist (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 21. Juli 1993 - BVerwG 1 D 9.92 -).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 1 D 55.88

    Entfernung eines Bundesbahnhauptsekretärs der Deutschen Bundesbahn aus dem Amt -

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95
    An der materiellen Eigennützigkeit dieses Verhaltens ändert das Motiv des Ruhestandsbeamten nichts, die Einzahlungen zum Ausgleich von eingelösten Schecks vorgenommen zu haben, die er aus Gefälligkeit zugunsten des Zeugen K. auf sein Konto ausgestellt hatte (siehe hierzu auch Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 1 D 55.88 -).
  • OVG Thüringen, 06.11.2008 - 8 DO 584/07

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht: Bestimmtheit der

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (BVerwG, Urteile vom 5. Oktober 1994 - 1 D 23.94 -, und vom 17. April 1996 - 1 D 54.95 - Juris, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 88.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Postsendungen

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97

    Postbeamter a.D.; Nichtbefolgung der dienstlichen Anordnung, sich amtsärztlich

    Ob ein im Anschuldigungssatz angedeuteter Vorwurf wirksam angeschuldigt ist, bestimmt sich deshalb vor allem danach, ob sich insoweit auch aus dem übrigen Inhalt der Anschuldigungsschrift eine entsprechende, ausreichende Substantiierung ergibt und auch ein entsprechender Anschuldigungswille des Bundesdisziplinaranwalts erkennbar ist (vgl. Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 - m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20

    Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (BVerwG, Urteil vom 17. April 1996 - 1 D 54/95 - Juris, Rn. 31; Urteil des Senats vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07 - Juris, Rn. 110).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 -, jeweils m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 29.09.2005 - 8 DO 330/02

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Entfernung eines Polizeibeamten aus dem

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (BVerwG, Urteile vom 5. Oktober 1994 - 1 D 23.94 - und vom 17. April 1996 - 1 D 54.95 -, zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 09.11.1999 - 1 D 76.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter des höheren Dienstes und Lehrer an

    Ob ein im Anschuldigungssatz nicht ausdrücklich oder - wie hier - nicht eindeutig genannter Vorwurf wirksam angeschuldigt ist, bestimmt sich deshalb vor allem danach, ob sich insoweit aus dem übrigen Inhalt der Anschuldigungsschrift eine entsprechende, ausreichende Substantiierung ergibt und auch ein entsprechender Anschuldigungswille des Bundesdisziplinaranwalts erkennbar ist (vgl. dazu Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96

    Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 -, jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 11.06.2008 - 80 A 17.07

    Disziplinarrechtliche Konsequenzen nach Werbung im Internet mit

    Ein in der Anschuldigungsformel nicht genannter Vorwurf ist gleichwohl wirksam angeschuldigt, wenn sich aus dem übrigen Inhalt der Anschuldigungsschrift eine ausreichende Substantiierung ergibt und auch der Anschuldigungswille der Einleitungsbehörde erkennbar ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. April 1996 - 1 D 54.95 - [bei juris]; Claussen/Janzen, BDO, 8. Aufl., § 65 Rz. 13 b; GKÖD, Bd. II, K § 65 Rz. 55).
  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 46.98
    In einem solchen Fall ist der Beamte darauf zu verweisen, dass ihm unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Nr. 4 und des § 37 des Bundessozialhilfegesetzes ein Anspruch auf Krankenhilfe zusteht (vgl. Urteil vom 12. April 1995 - BVerwG 1 D 71.94 - ; Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 -).
  • BVerwG, 28.10.1997 - 1 D 60.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst und der Kürzung des Ruhegehalts

  • BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 36.96

    Bindung der Disziplinargerichte an strafgerichtliche Feststellungen -

  • VG Meiningen, 03.08.2017 - 6 D 60007/15

    1.) Schweres vorsätzliche Dienstvergehen eines Förderschulrektors, durch

  • BVerwG, 23.09.1997 - 1 D 76.96

    Entnahme von Bargeld aus Einschreibebriefen durch einen Postbeamten - Verstoß

  • BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98

    Briefberaubungen und Veruntreuungen dienstlich anvertrauter Gelder in einer

  • VG Meiningen, 26.04.2010 - 6 D 60020/08

    Disziplinarmaßnahme bei schwerer Körperverletzung durch Polizisten im Zustand

  • BVerwG, 21.01.2004 - 1 D 24.03

    Vollziehungsbeamter in der Zollverwaltung; Veruntreuung dienstlich anvertrauter

  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 8.98
  • BVerwG, 28.11.2001 - 1 D 52.00

    Dienstvergehen eines Postbeamten wegen Urkundenfälschung im Amt - Der Grundsatz

  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98

    Disziplinarmaßnahmen wegen eines versuchten Betruges zu Lasten des Dienstherrn -

  • BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Verletzung des Postgeheimnisses und eines

  • BVerwG, 12.06.2002 - 1 D 29.01

    Unterschlagung von zahlreichen eingezogenen Nachnahmebeträgen durch einen

  • BVerwG, 10.11.1998 - 1 D 54.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Schiebung und Unterschlagung eingezogener

  • BVerwG, 15.09.1998 - 1 D 90.97

    Vorsätzliche Verletzung von Dienstpflichten zu uneigennützigem sowie

  • BVerwG, 23.09.1997 - 1 D 3.96

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst und der Kürzung

  • BVerwG, 02.06.1999 - 1 D 52.98

    Veruntreuung von Nachnahmebeträgen durch einen Beamten des einfachen Postdienstes

  • BVerwG, 12.08.1997 - 1 D 30.97

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Dienst wegen

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