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   BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97   

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BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97 (https://dejure.org/1997,2049)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1997 - 1 D 57.97 (https://dejure.org/1997,2049)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1997 - 1 D 57.97 (https://dejure.org/1997,2049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 54 S. 3 § 77 Abs. 1 S. 2; BDO § 11
    Beamtenrecht - Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Dienst bei gewerbsmäßiger Verteilung und gewerbsmäßigem Verkauf illegal eingeführter Zigaretten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerbsmäßige Beteiligung eines Beamten - Verkauf illegal eingeführter Zigaretten - Dienstentfernung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 166
  • NVwZ 1998, 640 (Ls.)
  • DVBl 1998, 649 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.09.1982 - 1 D 73.81

    Ankauf und Absetzen von gestohlenem Beförderungsgut der Deutschen Bundesbahn

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97
    Durch den Umfang der Tat unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, der Gegenstand des Urteils vom 8. September 1982 - BVerwG 1 D 73.81 - war und der zur Degradierung des damals betroffenen Beamten führte.
  • BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 31.93

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97
    Dieser strafrechtlichen Einstufung des Falles durch das Strafmaß kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (Urteil vom 12. Juli 1994 - BVerwG 1 D 31.93 -, ZBR 1995, 26 = BayVBl 1995, 217 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.10.1994 - 1 D 14.94

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des gehobenen Dienstes der

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97
    Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (z.B. Urteil vom 18. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 14.94 - Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 57.93 -, BVerwGE 103, 184 = BVerwG DokBer B 1995, 80 = ZBR 1995, 75 = DÖV 1995, 289 = DVBl 1995, 622 = DÖD 1995, 230 = IÖD 1995, 126 = NVwZ 1996, 186 ; Urteil vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 D 89.95 -, BVerwG DokBer B 1997, 94).
  • BVerwG, 10.12.1996 - 1 D 89.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des gehobenen Zolldienstes - Falsche

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97
    Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (z.B. Urteil vom 18. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 14.94 - Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 57.93 -, BVerwGE 103, 184 = BVerwG DokBer B 1995, 80 = ZBR 1995, 75 = DÖV 1995, 289 = DVBl 1995, 622 = DÖD 1995, 230 = IÖD 1995, 126 = NVwZ 1996, 186 ; Urteil vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 D 89.95 -, BVerwG DokBer B 1997, 94).
  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 D 57.93

    Disziplinarrecht: Steuerhinterziehung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97
    Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (z.B. Urteil vom 18. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 14.94 - Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 57.93 -, BVerwGE 103, 184 = BVerwG DokBer B 1995, 80 = ZBR 1995, 75 = DÖV 1995, 289 = DVBl 1995, 622 = DÖD 1995, 230 = IÖD 1995, 126 = NVwZ 1996, 186 ; Urteil vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 D 89.95 -, BVerwG DokBer B 1997, 94).
  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 D 32.97

    Steuerhehlerei und gewerbsmäßige Steuerhehlerei mit unverzollten und

    Da der Absatz von großen Mengen unverzollter und unversteuerter Zigaretten im Inland nicht ohne Unterverteiler - wie den Beamten - möglich und damit die illegale Einfuhr von Zigaretten wirtschaftlich nicht lohnend wäre, ist das strafgerichtlich als Steuerhehlerei und als gewerbsmäßige Steuerhehlerei qualifizierte Fehlverhalten disziplinarrechtlich nach den Grundsätzen zu beurteilen, die für Steuerhinterziehungen gelten (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 57.97 - in einem Parallelfall).

    Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., m.w.N.).

    Damit wird - wie der Senat bereits im Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., ausgeführt hat - zwar dem Beamten nicht das Ausmaß des gesamten damaligen Zigarettenschmuggels als belastender Umstand zugerechnet.

    Dieser strafrechtlichen Einstufung des Falles durch das Strafmaß kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den vom Beamten erstmals in der Hauptverhandlung vor dem Senat geltend gemachten Umstand, er habe nach seiner eigenen Verhaftung auf Verlangen der Steuerfahndung mit dem damaligen Bundesbahnobersekretär K. zwecks illegaler Weitervermittlung unverzollter und unversteuerter Zigaretten Kontakt aufgenommen und damit letztlich zu dessen Überführung und straf- sowie disziplinarrechtlicher Verurteilung beigetragen (vgl. in der Sache H. das Senatsurteil vom 26. November 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.06.1998 - 1 D 32.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei gewerbsmäßiger Steuerhehlerei mit

    Da der Absatz von großen Mengen unverzollter und unversteuerter Zigaretten im Inland nicht ohne Unterverteiler - wie den Beamten - möglich und damit die illegale Einfuhr von Zigaretten wirtschaftlich nicht lohnend wäre, ist das strafgerichtlich als Steuerhehlerei und als gewerbsmäßige Steuerhehlerei qualifizierte Fehlverhalten disziplinarrechtlich nach den Grundsätzen zu beurteilen, die für Steuerhinterziehungen gelten (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 57.97 -, IÖD 1998, 142 in einem Parallelfall).

    Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., m.w.N.).

    Damit wird - wie der Senat bereits im Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., ausgeführt hat - zwar dem Beamten nicht das Ausmaß des gesamten damaligen Zigarettenschmuggels als belastender Umstand zugerechnet.

    Dieser strafrechtlichen Einstufung des Falles durch das Strafmaß kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den vom Beamten erstmals in der Hauptverhandlung vor dem Senat geltend gemachten Umstand, er habe nach seiner eigenen Verhaftung auf Verlangen der Steuerfahndung mit dem damaligen Bundesbahnobersekretär Z zwecks illegaler Weitervermittlung unverzollter und unversteuerter Zigaretten Kontakt aufgenommen und damit letztlich zu dessen Überführung und straf- sowie disziplinarrechtlicher Verurteilung beigetragen (vgl. das Senatsurteil vom 26. November 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98

    Zollbeamter a.D.; Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von 14 Handfeuerwaffen zu

    Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (z.B. Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 57.97 - <BVerwGE 113, 166 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 14 = DÖD 1998, 204> m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2019 - 3d A 86/18
    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, BVerwGE 140, 185 = juris Rn. 34, und vom 26. November 1997 - 1 D 57.97 -, BVerwGE 113, 166 = juris Rn. 17 ff.
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 16.97

    Verstoß eines Zollbeamten gegen seine dienstliche Kernpflichten - Ausprägungen

    Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 57.97 - DÖD 1998, 204> m.w.N.).

    Dieser strafrechtlichen Einstufung des Falles durch das Strafmaß kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (Urteil vom 26. November 1997 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2016 - 3d A 2434/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, Rn. 34, juris, und vom 26. November 1997 - 1 D 57.97 -, Rn. 17 ff.,juris.
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 27.98

    Beamter des höheren Dienstes; Laborleiter in einem ... Institut; genehmigte

    Hängt aber, wie im vorliegenden Fall, die Ansehensschädigung und die Vertrauenseinbuße von der Straftat selbst ab, so hat auch die verhängte Strafe Bedeutung für die Disziplinarmaßnahme (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 57.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 1 D 73.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Fernmeldebeamter a.D.; anonyme Anrufe (sog.

    Dieser strafrechtlichen Einstufung des Falles kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 57.97 - m.w.N.).
  • VG Trier, 16.11.2006 - 3 K 400/06

    Schnaps brennender Polizeihauptmeister wird zurückgestuft

    Hier aber schlägt die strafrechtliche Beurteilung auf die disziplinare Wertung durch, weil - wie oben schon ausgeführt - Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen, so dass die Einstufung des Falles durch das Strafmaß auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme haben kann (BVerwGE 113, 166 f; BVerwG Urteil vom 25.06.1998, 1 D 32/97 - JURIS -).
  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 D 11.03

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Ruhestandsbeamten wegen Handelns mit

    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 26. November 1997 (BVerwG 1 D 57.97) festgestellt, dass eine Mitwirkungshandlung eines strafrechtlich verfolgten Beamten zur Überführung und strafrechtlichen Verfolgung Dritter grundsätzlich nicht geeignet sei, das erhebliche Fehlverhalten des Beamten in einem milderen Licht erscheinen zu lassen.
  • BVerwG, 11.07.2001 - 1 D 41.00

    Disziplinarmaßnahmen für außergerichtliche Dienstvergehen bei Beamten -

  • BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 34.99

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten

  • BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 38.99

    Aberkennung des Ruhegehalts nach einemVersicherungsbetrug - Betrug zum Nachteil

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1999 - D 17 S 11/98

    Disziplinarverfahren: Wiedereinsetzung in die versäumte Frist des DO BW § 78

  • VGH Bayern, 24.09.2008 - 16a D 07.2849

    Finanzbeamter des mittleren Dienstes; einmalige Hinterziehung von Erbschaft- bzw.

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