Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 15.01.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02   

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https://dejure.org/2002,12371
BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02 (https://dejure.org/2002,12371)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2002 - 1 D 6.02 (https://dejure.org/2002,12371)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 1 D 6.02 (https://dejure.org/2002,12371)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Alkoholabhängiger Postobersekretär; Briefberaubungen (15 Fälle in etwa 10 Monaten, unbestimmte Anzahl von Fällen in weiteren 6 Jahren); keine anerkannten Milderungsgründe (kein Handeln in einer vorübergehenden Konfliktsituation); keine sonstigen mildernden Umstände ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Unterdrückung von Postsendungen durch einen Postbeamten - Nichtbewältigung der im Dienst gestellten Aufgaben wegen Alkoholkrankheit - Vorliegen der Voraussetzungen für die Verhängung der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme - Vorliegen einer ausweglosen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00

    Innerdienstliches Dienstvergehen wegen fiktiver Postsparbuchauszahlungen und

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02
    Er setzt "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür voraus, dass der Beamte in einer für ihn unverschuldeten und ausweglosen finanziellen Notlage zur Abwendung der für ihn existentiell spürbaren Folgen zeitlich begrenzt ein Zugriffsdelikt begangen hat (vgl. dazu z.B. Urteil vom 30. September 1992 BVerwG 1 D 32.91 BVerwGE 93, 294; Urteil vom 25. September 2001 BVerwG 1 D 62.00 , jeweils m.w.N.).

    Ein solches Fehlverhalten schließt auch bei einem Alkoholabhängigen die Anwendung des Milderungsgrundes aus (vgl. dazu Urteil vom 25. September 2001, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 15.01.2002 - 1 DB 34.01

    Früherer Beamter; Neubewilligung des Unterhaltsbeitrags nach den bei

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02
    Die im erstinstanzlichen Urteil (UA S. 11) geäußerte Rechtsauffassung, eine Weiterbewilligung des Unterhaltsbeitrags sei nicht mehr zulässig, ist unzutreffend (vgl. zur Rechtslage nach dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Bundesdisziplinargesetz: Senatsbeschluss vom 15. Januar 2002 BVerwG 1 DB 34.01 DokBer B 2002, 95 = DÖD 2002, 97 = IÖD 2002, 152).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02
    Er setzt "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür voraus, dass der Beamte in einer für ihn unverschuldeten und ausweglosen finanziellen Notlage zur Abwendung der für ihn existentiell spürbaren Folgen zeitlich begrenzt ein Zugriffsdelikt begangen hat (vgl. dazu z.B. Urteil vom 30. September 1992 BVerwG 1 D 32.91 BVerwGE 93, 294; Urteil vom 25. September 2001 BVerwG 1 D 62.00 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02
    27 Das Disziplinarverfahren ist nach bisherigem Recht, d.h. nach den Verfahrensregeln und -grundsätzen der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen (vgl. z.B. Urteil vom 20. Februar 2002 BVerwG 1 D 19.01 ).
  • BVerwG, 19.02.2002 - 1 D 10.01

    Missachtung der Abrechnungsvorschriften und Ablieferungsvorschriften durch einen

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02
    Der Senat sieht keinen Grund, einen alkoholkranken Beamten gegenüber Beamten, die an einer anderen Krankheit leiden, zu privilegieren und die Alkoholkrankheit außerhalb der Anwendungsbereiche des § 20 StGB und der anerkannten Milderungsgründe selbständig mildernd zu berücksichtigen (vgl. zuletzt Urteil vom 19. Februar 2002 BVerwG 1 D 10.01 Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 27, m.w.N.).
  • BVerwG, 12.06.2001 - 1 D 31.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Verhängung der Höchstmaßnahme - Aberkennung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02
    Der Senat, der bei Zugriffsdelikten wie hier solche mildernden Umstände bisher nicht anerkannt hat, hat zwar offen gelassen, ob in besonders krassen Ausnahmefällen eine Verletzung der Fürsorgepflicht zu einem Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme führen kann (vgl. Urteil vom 12. Juni 2001 BVerwG 1 D 31.00 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.2001 - 1 D 9.01

    Antrag eines Beamten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02
    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, dass er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muss (stRspr, z.B. Urteil vom 14. November 2001 BVerwG 1 D 9.01 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00

    Dienstvergehen wegen Stehlens einer Visa-Kreditkarte und Verwendung der bekannt

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02
    Der Milderungsgrund der Überwindung einer negativen Lebensphase vermag den eingetretenen Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht rückgängig zu machen; er findet deshalb bei Zugriffsdelikten wie im vorliegenden Fall keine Anwendung (stRspr, z.B. Urteil vom 23. Mai 2001 BVerwG 1 D 12.00 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 14.01

    Veruntreuung von Geldern von einem Konto des Bahn-Sozialwerks (BSW) durch einen

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02
    42 Es entspricht schließlich ständiger Rechtsprechung des Senats, dass bei Kernpflichtverletzungen der hier in Rede stehenden Art weder die bisherige Unbescholtenheit des Beamten noch sein sehr kooperatives Verhalten nach der Tat ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. z.B. Urteil vom 9. April 2002 BVerwG 1 D 14.01 ; Urteil vom 23. Mai 2001, a.a.O.).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02
    Der Senat hat deshalb bei nicht eigennütziger Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (vgl. z.B. Urteil vom 8. Mai 2001 BVerwG 1 D 20.00 BVerwGE 114, 212 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 29 = NJW 2001, 3565, m.w.N.).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Sie stellen jedoch keinen abschließenden Kanon der bei den hier in Rede stehenden Dienstvergehen berücksichtigungsfähigen Entlastungsgründe dar (vgl. auch Vogelgesang, a.a.O., S. 380 f.; Köhler/Ratz-Köhler, BDG, A.IV.2 Rn. 77; vgl. zu Ansätzen aus der Rspr des Senats: Urteile vom 3. Februar 2004 - BVerwG 1 D 27.03 -, vom 22. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 6.02 -, vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 5.02 -, vom 25. September 2001 - BVerwG 1 D 62.00 - und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 47.00 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - 3d A 2363/09

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines sehr

    vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2007 - 1 D 2.06 -, juris, und vom 22. Oktober 2002 - 1 D 6.02 -, juris; OVG NRW, Urteile vom 19. Dezember 2012 - 3d A 1614/11.O - und vom 11. März 2009 - 3d A 465/08.O - Bayer. VGH, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 16a D 09.2470 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2019 - 3d A 998/16

    Streit um die Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 D 6.02 -, juris, Rn. 26.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02   

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https://dejure.org/2004,18260
OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02 (https://dejure.org/2004,18260)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.01.2004 - 1 D 6/02 (https://dejure.org/2004,18260)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 1 D 6/02 (https://dejure.org/2004,18260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung eines Normenkontrollantrags auf das Begehren um Feststellung der Teilnichtigkeit einer Norm; Beschluss einer Schutzverordnung mit eingeschränktem Verfahrensgebiet; Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Flächennaturdenkmals; Stützung des Schutzzwecks einer ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2
    Denkmalschutz - Antragsbeschränkung, Normenkontrolle, Teilnichtigkeit, Zusammenhang

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 28.10.1997 - 2 N 2/97

    Antragsbefugnis; Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Verkehrsfläche;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02
    Es reicht weiter aus, wenn sich der Kreistag darauf beschränkt, sich die in der Verwaltungsvorlage unterbreiteten Vorschläge zu Eigen zu machen, und sodann die Rechtsverordnung beschließt (OVG des Saarlandes, Urt.v. 28.10.1997 - 2 N 2/97 -, zu § 3 BauGB, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1999 - 8 S 2401/98

    Bauleitplanung: Bürgerbeteiligung - Prüfung der Anregungen; Straßenplanung:

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02
    Hierzu kann es genügen, die einzelnen Einwendungen tabellarisch zusammengefasst mit ihren Kernaussagen aufzulisten und ihnen jeweils die Entscheidungsvorschläge der Verwaltung gegenüberzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 18.6.1999 - 8 S 2401/98 -, zu § 3 BauGB, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02
    Sie übersieht, dass die für diese Auffassung in Anspruch genommene Rechtsprechung nur den Fall betrifft, dass einzelne, ausdrücklich nur insoweit angegriffene Teile der Rechtsnorm mit anderen - nicht ausdrücklich angegriffenen - Teilen der Vorschrift in so engem und nicht trennbarem Zusammenhang stehen, dass sie von der Ungültigkeit der beanstandeten (Teil-) Norm mit erfasst würden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.3.1983, DVBl. 1985, 130 mit Anm. Lemmel; BVerwG, Beschl. v. 20.8.1991, NVwZ 1992, 567; Redeker/v. Oertzen, 12. Aufl., § 47 VwGO RdNr. 22).
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 8.95

    Geschützter Landschaftsbestandteil - Naturschutzverordnung - Landesrecht -

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02
    An dieser Rechtsprechung wäre auch in Ansehung des seinerzeit noch nicht veröffentlichten Urteils des Bundeverwaltungsgerichts vom 18.12.1995 (NVwZ 1997, 173) festzuhalten gewesen.
  • VGH Hessen, 09.10.1995 - 4 N 1429/92

    Naturdenkmal - zum Schutz von Pflanzengruppen; zum Schutz des Standortes

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02
    Auch mehrere Objekte derselben Art können nur dann als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden, wenn die Besonderheit gerade in ihrer Gruppierung oder Zusammenstellung liegt (HessVGH, Beschl. v. 9.10.1995, NuR 1996, 264, zu der entsprechenden hessischen Regelung).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.1983 - 5 S 1373/82

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Dispositionsmaxime im

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02
    Sie übersieht, dass die für diese Auffassung in Anspruch genommene Rechtsprechung nur den Fall betrifft, dass einzelne, ausdrücklich nur insoweit angegriffene Teile der Rechtsnorm mit anderen - nicht ausdrücklich angegriffenen - Teilen der Vorschrift in so engem und nicht trennbarem Zusammenhang stehen, dass sie von der Ungültigkeit der beanstandeten (Teil-) Norm mit erfasst würden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.3.1983, DVBl. 1985, 130 mit Anm. Lemmel; BVerwG, Beschl. v. 20.8.1991, NVwZ 1992, 567; Redeker/v. Oertzen, 12. Aufl., § 47 VwGO RdNr. 22).
  • OVG Sachsen, 08.08.1996 - 1 S 285/95

    Flächennaturdenkmal; Bundesrechtskonforme Auslegung; Unterschutzstellung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02
    So hat der Senat bereits durch Normenkontrollurteil vom 8.8.1996 - 1 S 285/95 - entschieden, § 21 SächsNatSchG sei bundesrechtskonform restriktiv dahin auszulegen, dass als Flächennaturdenkmale nur flächenhafte Einzelgebilde, das heißt abgrenzbar in Erscheinung tretende, einheitliche Gebilde unter Schutz gestellt werden dürfen, nicht jedoch Flächen mit mehreren unterschiedlichen Einzelschöpfungen (vgl. Louis, NuR 1990, 105 [106]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2021 - 3 K 441/16

    Unzulässigkeit der degressiven Staffelung von Abfallgebühren; Normierung einer

    Etwas anderes würde nur gelten, wenn die nach Fristablauf angegriffenen Teile der Abfallgebührensatzung - insbesondere die Gebührensätze - mit ihrem fristgemäß angegriffenen Teil - der Regelung der Grundgebühr - nicht in einem so engem und untrennbarem Zusammenhang stehen würden, dass sie von der Ungültigkeit der zunächst beanstandeten (Teil-)Norm nicht mit erfasst würden (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 15. Januar 2004 - 1 D 6/02 -, juris Rn. 29), anders gewendet, wenn sie trotz einer Ungültigkeit der zunächst beanstandeten (Teil-)Norm Bestand hätten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 36/12

    Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

    Dem entsprechend ist die Antragstellerin nach Stellung eines zulässigen Normenkontrollantrages befugt, auch nach Ablauf der Antragsfrist weitere, im ursprünglichen Antrag nicht angegriffene Regelungen der Rechtsverordnung zur gerichtlichen Prüfung zu stellen (a.A. wohl: SächsOVG, Urt. v. 15.01.2004 - 1 D 6/02 -, NuR 2004, 812 [813], RdNr. 28 in juris).
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